Carportbau durch Dachdecker. Habe ich Anspruch auf eine Statik?

5 Antworten

Wenn der Dachdecker ein Angebot für nen Carport macht schuldet er auch alle Unterlagen einschließlich prüffähiger Staik.

Oder es wurde vereinbart, dass die Statik beigestellt wird, dann aber muss der Dachdecker auf Basis der Zeichnungen aus dieser Statik arbeiten.

Ich hätte gar keinen Dackdecker beauftragt. Wahrscheinlich hat er euch ein supergünstiges Angebot gemacht. Der Carportbau gehört nicht zu seinen originären Aufgaben, so dass ihr nicht mit sach- und fachgerechter handwerklicher Ausführung rechnen konntet/dürft. Aber nun ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.

Versucht mal, bei der Dachdeckerinnung mehr Informationen zu erhalten:

http://www.dachdecker-niedersachsen.de/

Viel Glück!

Jackie251  05.04.2015, 11:46

Das sehe ich anders

Ein Carport ist im Rahmen des Aufgabenbereichs für den Fachman Dachdecker durchaus machbar.

Der Laie Bauherr muss und kann nicht erkennen, dass er beim Dachdecker an der falschen adresse ist.

Das selbst wenn nach dortiger Landesbauordnung ein Carport genehmigungsfrei ist, dieser eine Statik besitzen muss, in der Wind und Schneelasten gemäß des Aufstellugnsortes berücksichtigt wurden, muss der Dachdecker wissen.

Er hätte seinerseits Bedenken anmelden müssen, wenn es keine Ausführungszeichnungen gibt.

Wenn dann von der geplanten Ausführung abgewichen wird, weil durch Baufehler neue Stöße nötig werden, muss in dem Fall natürlich der Verursacher der Abweichung den Nachtrag zu Statik besorgen.

Ich würde sogar vermuten, selbst wenn im Vertrag steht, dass der Dachdecker keine Statik liefert, dass ein Gericht diese Klausel für unwirksam erklärt, da der Laie Bauherr gar nicht einschätzen konnte was er da macht und vom Fachmann nicht gut beraten wurden.

Bei der Dachdeckerinnung nachfragen. Da gibts auch eine Schiedsstelle bei mangelhafter Arbeit. Unabhängige Gutachter über www.vpb.de

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten, in erster Linie die zur Gefahrenabwehr. Dazu gehört der Standsicherheitsnachweis.

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf die Vorlage eines von einem Statiker aufgestellten oder geprüften Standsicherheitsnachweises. Den musst Du auf Anforderung sogar der Bauaufsicht vorlegen können. 

Konnte der Gutachter diese Fragen denn nicht schon beantworten? Ansonsten lohnt es sicheigentlich immer mal, bei solchen Streitigkeiten sich an die handwerkskammer zu wenden. Die versuchen dann auch, erstmal zu vermitteln...

rauhaarteckel 
Beitragsersteller
 03.04.2015, 18:03

Der Gutachter kam von der Schlichtungsstelle der Handwerkskammer. Nein, wo das steht, hatte er nicht gesagt. Wir glaubten auch, dass die Aussage des Gutachters ausreicht. Aber der Dachdecker sagt, da irrt sich der Gutachter. Und erneut nachfragen/kommen lassen kostet wieder...

Doofe  03.04.2015, 18:01

Richtig! Handwerkskammer ist auch ein guter Vorschlag.