Kindergeld Übergangszeitraum und arbeitslos?

2 Antworten

Bekomme ich dieses Kindergeld aber auch wenn ich mich in diesen 4 Monaten arbeitslos melde?

Leider nein - bei "Arbeitslosmeldung" gibt es Einschränkungen beim Kindergeldanspruch im Alter und im Hinzuverdienst:

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Und was wäre wenn die Übergangszeit bis zur Ausbildung doch 5 statt 4 Monate wäre? Bekomme ich dann wegen diesem einen Monat keim Kindergeld mehr?

Nur bei "Ausbildungssuchend" besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr:

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Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 15 u. 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Kindergeld)  - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Kindergeld)

Das ginge nur zwischen 18 bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres, du solltest dich dann also vorsichtshalber Ausbildung suchend melden, am besten wäre es natürlich wenn du dann schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn einer Ausbildung nachweisen könntest.

Aber auch ohne würde dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn du dann Ausbildung suchend gemeldet bist, selbst wenn du dann länger auf eine Ausbildung warten müsstest, da spielen dann diese 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten keine Rolle.

Es würde dir dann aber erspart bleiben, ernsthafte Bemühungen eine Ausbildung zu bekommen nachzuweisen, wenn du schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn haben würdest und das bei Meldung als Ausbildung suchend nachweisen könntest bzw.diesen Vertrag dann in Kopie an die Familienkasse schicken würdest.