Kindergeld / Ende der Ausbildung

3 Antworten

Du solltest unbedingt der kasse anrufen und sicherheitshalber bescheid geben dass du vorzeitig aufgehört hast. Wenn die dich sonst weiter zahlen und du aber nichtmehr in der ausbildung bist und das rauskommt kannst du recht zurück blechen...ist bei uns gerade so passiert lg

Knusperblume 
Beitragsersteller
 21.02.2013, 11:45

Musste ihr dann nach dem Ende der regulären Ausbildungszeit einen Nachweis erbringen, oder wie ist das rausgekommenn?

Insomnium  21.02.2013, 11:53
@Knusperblume

Nunja ich hab das per zufall rausgefunden, hab da angerufen wollte das Kindergeld auf mich übertragen lassen und hab vorerst noch gefragt ob ich denn überhaupt noch bekomme (18 aber noch nicht Ausbildung abgeschlossen) da sagten sie ja ich sei ja noch in der Lehre, ich sagte ich hätte aber im August abgebrochen und so sagten sie mir, dass das nicht gemeldet wurde und sie weiter zahlten obwohl ich da keinen Anspruch hätte und sie müssten jetzt eine Rückerstattung machen..Jetz muss mein Vater mehr als 8000.- zurück zahlen...

Kindergeld wird nur in einer wie auch immer gearteteten Ausbildung bis zum Ende 25. Lebensjahr gezahlt.

Bist du nicht mehr in Ausbildung besteht wahrscheinlich kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Ausnahme U21 und arbeitslos.

Die Familienkasse geht davon aus das die Ausbildung im August abgeschlossen wird, so sind die Unterlagen ja mal ausgefüllt worden. Im vergangenem Jahr war es so, das wir kurz vor dem Ausbildungsende meiner Tochter von der Familienkasse angeschrieben wurden. Dort mussten die Angaben zu Ausbilungsende usw. noch bestätigt werden.

Zu Unrecht bezogenes Kindergeld muss zurück gezahlt werden.

Wie ist also dein Status jetzt? Wenn kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, einen Anruf bei der Familienkasse tätigen oder nutze die Kindergeldformulare. Ich habe mal ganz grob geguckt, Formular KG5b (Erklärung zum Ausbildungsverhältnis) oder vielleicht auch KG45 (Veränderungsmitteilung) nutzen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html

Was machst Du nach der Ausbildung? Wirst Du übernommen? Dann musst Du der Kindergeldkasse nur mitteilen, ab wann Dein Arbeitsvertrag gilt. Für die Zeit bis dahin bleibt Dein Kindergeldanspruch bestehen, es gelten auch Überbrückungszeiten bis zu 5 Monaten und ggf. auch länger.

Wirst Du nicht übernommen, hast Du weiter Anspruch auf Kindergeld während der Bewerbungsphase. Dann nur mitteilen, dass Prüfung bestanden und Du nun Arbeit suchst. Dazu musst Du Dich beim Arbeitsamt melden.