In welchem Monat wird das Kindergeld das letzte mal gezahlt?
Meine Tochter wird im Juli Ende Juli 18. Wir bekommen immer zum 21. eines Monats das Kindergeld überwiesen. Abgesehen davon, dass es noch nicht klar ist, ob sie weiter zur Schule geht oder sonstiges, würde es mich interessieren, in welchem Monat das Kindergeld das letzte mal gezahlt wird? Am 21. Juni oder 21. Juli?
5 Antworten
21 juni, da kindergeld im voraus gezahlt wird
Eine absolut falsche Antwort!
das muss man aber neu beantragen , weil das automatisch mit 18 aufhört. wenn sie in der ausbildung bzw schule iss iss es i.O dann gibt man einfach die bestätgung mit ab. bei uns wars auch erst so. aber unsere iss noch in der ausbildung, deswegen haben wir das auch neu beantragen müssen. hat etwas gedauert.
Hallo,
Anspruch auf Kindergeld besteht in jedem Monat, in dem an mindestens einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Da Deine Tochter Ende Juli das 18. Lebensjahr vollendet, besteht der generelle Anspruch also auch im Monat Juli.
Die Zahltermine für das Kindergeld, die sich im Übrigen nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer richten, kannst Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ueberweisungspla-zweites-Halbjahr-2010.pdf) einsehen.
Die Überweisung wird also um den 21. Juli herum erfolgen.
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Da die Familienkasse aber davon ausgeht, dass nach der Schulausbildung noch eine weitere Ausbildung folgt, wird die Zahlung vorläufig bis November weitergeführt werden. Sollte Deine Tochter jedoch keinen Tatbestand erfüllen, der für die Zahlung des Kindergeldes für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich ist, so solltest Du dies der Familienkasse mitteilen, damit es zu keiner Überzahlung kommt. Du wirst aber in Kürze ein Schreiben der Familienkasse hierzu erhalten.
Du bekommst weiter Kindergeld, bis Deine Tochter eine Ausbildung abgeschlossen hat.
Falsch!
Das Kindergeld wird gewährt, solange der Nachwuchs eine Schulausbildung oder Lehre absolviert oder studiert. Auch wenn das Kind eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet, zahlt die Familienkasse bis zum 25. Lebensjahr. Solange das Kind arbeitslos ist, wird das Kindergeld nur bis zum 21. Lebensjahr von der Familienkasse gezahlt.