Kriege ich weiterhin Kindergeld, wenn ich eine Ausbildung gefunden habe?
Ausbildungsvertrag gefunden und unterschrieben. Beginn am 1. August. Kriege ich bis dahin weiterhin Kindergeld oder nicht? Also bis zum 1. August meine ich.
7 Antworten
Ja! Bei deiner ersten Ausbildung auch währenddessen! Bis zum 25. Lebensjahr.
Du bekommst bis zum Ende der ersten Ausbildung Kindergeld oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sicher, solange du noch unter 25 bist, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn du vorher angenommen Ausbildung suchend gemeldet warst bzw.immer noch bist oder deine ernsthaften Bemühungen nachweisen kannst, dann auch rückwirkend für max.weitere 6 Monate.
Beginnend ab dem Monat bevor der Antrag bei der Familienkasse eingeht.
Hast Du denn bisher welches bekommen? Oder stand das Deinen Eltern zu? 😉 Das ist durchaus ein sehr großer Unterschied!
Sobald Du die Ausbildung beginnst, erhalten Deine Eltern Kindergeld - so sie denn den Ausbildungsvertrag zur Kindergeldkasse schicken.
Ja klar doch - laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse besteht auch da Kindergeldanspruch:
Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Hi jamoin1234,
natürlich haben deine Eltern auch bis zum 1. Aug. Kindergeldanspruch laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
wie z.B.: Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Ich war ausbildungssuchend und hatte Kindergeld erhalten. Die Frage war eher, ob ich weiterhin Kindergeld erhalte, bis meine Ausbildung beginnt am 1. August.