Kindergeld zurückzahlen nach Ausbildungsabbruch?
Ich habe dieses Jahr im August eine Ausbildung angefangen und ganz schnell gemerkt, dass dies doch nichts für mich war. Ich habe die Ausbildung abgebrochen, noch im August. Muss ich jetzt das Kindergeld vom August zurück zahlen? Ich habe davor für 3 Monate auf Grund der kommenden Ausbildung auch Kindergeld bekommen, muss ich das auch zurück zahlen?
4 Antworten
Nein musst du nicht, du hast ja für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt.
Wenn du erst nach dem 01.08.2020 die Ausbildung abgebrochen hast, dann hast du an min.1 Tag im Monat die Voraussetzung erfüllt, deshalb bestand dann auch für den vollen Monat Anspruch auf Kindergeld und muss nicht zurückgezahlt werden.
Du solltest dich ggf.umgehend wieder als Ausbildung suchend melden, dann besteht unter 25 auch weiter Anspruch auf Kindergeld.
Du solltest dich wieder als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden, dann wäre ja wieder eine Voraussetzung für den Kindergeldanspruch erfüllt und die bisherigen Zahlungen stehen auch bei Ausbildungsabbruch zu:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Ich rechne mit einem rückwirkenden Aufhebungsbescheid für den Monat August, welcher solange fortdauert, bis du einer einer Berufsausbildung/Studium bist oder du dich erneut ausbildungsplatzsuchend meldest.
Nein, für August muß nicht zurück gezahlt werden.
Kindergeld wird für den Monat gezahlt wenn auch nur 1 Tag der Anspruch bestand.
D.h. meine Tochter hat ein Abschlusszeugnis (vor Jahren) mit dem 1.8. bekommen, Kindergeld wurde dann noch gezahlt. Hatten wir nicht mit gerechnet.