Kindergeld zurückzahlen nach Ausbildungsabbruch?

4 Antworten

Nein musst du nicht, du hast ja für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn du erst nach dem 01.08.2020 die Ausbildung abgebrochen hast, dann hast du an min.1 Tag im Monat die Voraussetzung erfüllt, deshalb bestand dann auch für den vollen Monat Anspruch auf Kindergeld und muss nicht zurückgezahlt werden.

Du solltest dich ggf.umgehend wieder als Ausbildung suchend melden, dann besteht unter 25 auch weiter Anspruch auf Kindergeld.

Du solltest dich wieder als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden, dann wäre ja wieder eine Voraussetzung für den Kindergeldanspruch erfüllt und die bisherigen Zahlungen stehen auch bei Ausbildungsabbruch zu:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Geld, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Ich rechne mit einem rückwirkenden Aufhebungsbescheid für den Monat August, welcher solange fortdauert, bis du einer einer Berufsausbildung/Studium bist oder du dich erneut ausbildungsplatzsuchend meldest.

Nein, für August muß nicht zurück gezahlt werden.

Kindergeld wird für den Monat gezahlt wenn auch nur 1 Tag der Anspruch bestand.

D.h. meine Tochter hat ein Abschlusszeugnis (vor Jahren) mit dem 1.8. bekommen, Kindergeld wurde dann noch gezahlt. Hatten wir nicht mit gerechnet.