Kindergeld nach Erhalt des Bachelorzeugnisses?

3 Antworten

Wenn Du dein Zeugnis erst nach dem 1 Juli bekommst und somit dann sicher ist das Du bestanden hast, besteht auch für Juli noch Anspruch auf Kindergeld.

Denn 1 Tag im Monat mit Erfüllen der Voraussetzungen reichen aus, um für diesen Monat noch Anspruch zu haben.

Würde z.B. auch bei Vollendung des 25 Lebensjahres der Fall sein, wenn man erst nach dem 1 eines Monats 25 wird, besteht auch für diesen Monat noch Anspruch.

Das sah das Finanzgericht anders: Ein Kind befinde sich so lange in Berufsausbildung, solange sein Berufsziel noch nicht erreicht sei (Az. 4 K 357/11). Da zur Hochschulausbildung auch das Examen gehöre, sei ein Studium regelmäßig erst dann abgeschlossen, wenn eine Prüfungsentscheidung ergangen sei. Da das Prüfungsergebnis erst im Mai 2010 bekanntgegeben worden sei, hätten die Eltern auch bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld für die Tochter.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/kindergeld-was-zaehlt-sind-pruefungsergebnisse_190_334818.html

In dem Fall hatte die Studentin im Mai ihr Prüfungszeugnis erhalten (unterzeichnet vom Dekan im April).

Demzufolge besteht der Anspruch bei dir bis zum Juli, da erst dann die Ausbildung mit Erhalt des Zeugnisses als abgeschlossen gilt, auch wenn das Datum 30.6. drauf stehen würde...

Sollte die Kindergeldkasse also rum zicken, dann auf das Urteil beziehen - das empfiehlt auch der Artikel.

Dagirl 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 20:30

Super, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte natürlich gehofft, dass es bis Juli wäre :).

Hi Jessica,

ein Tag im Monat genügt für die Zahlung des Kindergeldes, an welchem das Kind die Voraussetzungen erfüllt laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 26: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.: Sobald wenigstens an einem Tag eines Monats die ►Anspruchsvoraussetzungen auf Kindergeld vorgelegen haben, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Kindergeld für den ganzen Monat.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung