Haftpflichtversicherung, was bedeutet Rabattausgleich?
In manchen Haftpflichtversicherungen steht "Schäden an fremden KFZ sind mitversichert. Es wird jedoch nur ein Rabattausgleich der KFZ-Haftpflicht für bis zu 5 Jahre erstattet. " Was bedeutet genau dieser Rabattausgleich ?
2 Antworten
Ah ok, ich habs gefunden.
Das ist eine Beschränkung der Benzienklausel der privaten Haftpflichtversicherung.
Diese sagt aus, dass wenn Du oder eine mitversicherte Person mit einem geliehenen Fahrzeug einen Schaden verursachst, hat der Halter einen Anspuch auf Ausgleich der Rückstufung in der Kfz Versicherung gegen Dich. Dieser Betrag wird dem Verleiher für fünf Jahre erstattet.
Ansonsten sind in einer Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich alle Schäden die sich aus dem Betrieb eines Kfz ergeben kategorisch ausgeschlossen.
Aber nun mal Butter bei de Fische.....
Warum stellst Du hier im Forum diese Frage und nicht bei deinem Versicherungsfachmann vor Ort? Der müsste es doch am besten wissen ! ! !
Außerdem hilft er Dir nicht nur dabei einen günstigen Beitrag für Deine Versicherung zu bekommen, sondern berät Dich auch bzgl eines Tarifs der zu Deinem Risikoprofil passt.... Wenn Du darauf verzichtest, ist Deine nächte Frage in diesem Forum, warum dieser oder jener Schaden nicht anerkannt wird....
Danke! Vergleiche derzeit im Internet die Versicherungen, daher die Frage.
Um die Frage zu beantworten bzw, überhaupt den Text zu verstehen fehlt der Zusammenhang unter welchem Zusatzpunkt das ganze geführt wird. Am besten gibst Du mal den Versicherer an, die Version der Bedingungen und den Paragraphen. Ich bin sicher das man dann eine Plausieble Erklärung dazu abgeben kann.