Zahlt die private Haftpflicht, wenn man mit einem fremden Auto gefahren ist und dieses beschädigt
Hallo,
meine Frage: Zahlt die private Haftpflicht, wenn ich mit dem Auto eines Bekannten fahre und beim Einparken in die Garage einen Kratzer in das Auto mache?
Falls nicht: Zahlt dann die KFZ-Haftpflicht des Eigentümers oder braucht dieser eine Vollkasko-Versicherung, da der Schaden ja an seinem eigenen Fahrzeug entstanden ist.
Grüße + besten Dank!
5 Antworten
Der Schaden wäre nur über eine Vollkasko abgesichert, würde dann aber auch mit Hochstufung des SF-Rabatt bestraft. So bist du deinem Kumpel gegenüber persönlich haftbar. Eine private Haftpflicht zahlt im Zusammenhang mit KFZ-Schäden grundsätzlich nichts.
Es wird keine Privatehaftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen. Dafür gibt es die Vollkaskoversicherung. Die übernimmt Schäden am eigenen Wagen. Die Haftpflicht bei Auto übernimmt die Schäden am gegenüber, da du hier aber keinen Verkehrsteilnehmer hast, sondern eine Garage wird, kann es nur über die Kasko laufen und da wird es eine Rückstufung geben. Wenn eine VK vorhanden ist würde ich bei der Versicherung anrufen, und fragen was die Rückstufung beinhalten würde als von welcher Schadensfreiheitsklasse man umgestuft wird und ob es sich nicht dann rechnet, den Schaden selber zu bezahlen, da bei einem Kratzer einer Kleinen Beule, sicherlich ein Beulendoc günstiger ist, als den Wagen über die Versicherung reparieren zulassen.
Bis man die aktuelle SF Klasse wieder erhält muss man dann einige Jahre Unfallfrei fahren.
Es sei denn, es wurde ein "Rabattretter" eingeschlossen :D
Aber im Prinzip hast du natürlich recht. Man hat immer einen niedrigeren SFR als ohne crash. Sagt ja auch schon der Name.
Die private Haftpflicht kommt nicht für diesen Schaden auf. Der Schaden kann höchstens über eine Vollkaskoversicherung des KFZ-Halters beglichen werden. Allerdings erfolgt dann für die Kasko eine Rückstufung.
Die Haftpflicht des Autos ist zuständig für Schäden an anderen Autos. Für Schäden an dem Auto selbst zahlt nur die Vollkasko.
Wenn Du mit (oder auch an) dem Auto eines anderen einen Schaden verursachst, zahlt Deine Privathaftpflicht nicht.
Ersetze "andere Autos" mit "Schäden an Dritten", dann ist deine Antwort gut ;)
Die private Haftpflicht schließt ausdrücklich alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ aus. Die Haftpflichtversicherung des PKWE würde nur die Schäden an einer "fremden" Garage zahlen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung und mit Höherstufung des SF-Rabatts.
Eine Rückstufung des SF-Rabatt bleibt immer, egal wie lange man anschließend unfallfrei bleibt. Die Jahre fehlen trotzdem.