Mit Nachbarins Auto deren Briefkasten zerstört, wer zahlt?
Ich fuhr (einmalig) mit dem Auto der Nachbarin aus ihrer Garage und beschädigte dabei ihren Briefkasten, das Auto selbst weist keinen Schaden auf. Meine Haftpflichtversicherung sagt, die KFZ-Versicherung der Nachbarin müsse den Schaden übernehmen. Aber ICH habe doch FREMDES EIGENTUM (Briefkasten) kaputt gemacht, wieso zahlt nicht MEINE Haftpflicht?
9 Antworten
Zuständig ist hier die Kfz-Haftpflicht. Aber dabei handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht versichert ist. Da wird also nix bezahlt.
Du hast hingegen die Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB.
Deine Privathaftpflicht zahlt das nicht, da es aufgrund der sog. "Benzinklausel" keine Regulierung für durch z.B. PKWs entstandene Schäden gibt.
Unterm Strich: du zahlst die Beschädigung an Auto und Briefkasten aus eigener Tasche.
Quatsch
Wenn du keine Ahnung hast, solltest du hier nicht so rumtönen. Bei einem Gefälligkeitsschaden und leichter Fahrlässigkeit besteht kein Haftungsanspruch.
Es ist völlig unerheblich was du hier von dir gibst. Es gibt hier in keinem Fall eine Regulierung, da alles ausgeschlossen.
Dein Gestalke nervt schön langsam.
Nochmal für die langsamen unter uns:
du zahlst die Beschädigung an Auto und Briefkasten aus eigener Tasche.
Er muss das nicht, wenn es sich um einen Gefälligkeitsschaden bei leichter Fahrlässigkeit handelt. Jetzt verstanden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs das den Schaden verursacht hat, zahlt nur dann, wenn Eigenschäden mitversichert sind.
Deine Privathaftpflichtvers. zahlt nicht, da Schäden mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sind.
Du hast natürlich die Möglichkeit, den Schaden selbst zu ersetzen.
Und die Autohaftpflicht wird auch nicht zahlen, weil die Nachbarin mit dem eigenen Fahrzeug gegen den eigenen Briefkasten gekommen ist.
Du wirst in diesem Fall selber zahlen müssen, weil keine Versicherung diese Fälle versichert, den Schaden eines Versicherungsnehmers am eigenen Eigentum.
Beachte: in einigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind Eigenschäden mitversichert!
Bitte mal einen Link posten, ich kenne keine.
Kfz-Tarif - Komfort AXA oder DBV.
Ansonsten nenne mir deine Email-Adresse, dann sende ich dir die Versicherungsbedingungen zu.
Eben AXA durchgerechnet. Die sind ja mal richtig teuer.
Wie kommst du auf diese Idee?
Wenn dies zutreffen würde, verstehe ich nicht, dass viele Kunden zu uns wechseln. Sicher nicht, weil wir so teuer sind.
Außerdem sollte man bei einem Vertragsabschluss nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach der Leistung schauen.
Kann schon sein. Aber in SF 29 mehr als 50% teurer als meine Versicherung für einen "Komfort", den man einmal im Leben wenn überhaupt benötigt?
- habe ich den Rabattschutz schon mehrmals benötigt.
- kann jeder Versicherungsvertreter einem guten Kunden auch einen Rabatt einräumen.
- gibt es viele Versicherungstarife mit grottenschlechten Vertragsbedingungen, vielleicht hast du ja so einen.
Aber jeder Fahrzeughalter kann selbst entscheiden ob er einen leistungsstarken, oder leistungsschwachen Tarif abschließt.
Die üblichen Sprüche von den Versicherungsvertretern.
Haftpflicht ist Haftpflicht und wer den Rabattschutz benötigt, der darf auch gerne dafür bezahlen. Vorsichtiger fahren wäre ein Alternative.
Schlicht und ergreifend - Du hast mit Einwilligung der Fahrzeughalterin / Versicherungsnehmerin deren Auto bewegt - ergo sind auch die mit diesem Auto verursachten Schäden üblicherweise über die KFZ-Haftpflichtversicherung dieses PKW gedeckt.
Wobei der Schaden am eigenen Briefkasten der Versicherungsnehmerin eher nicht gedeckt sein dürfte - sprich "Eigenschaden".
Aber ICH habe doch FREMDES EIGENTUM (Briefkasten) kaputt gemacht, wieso zahlt nicht MEINE Haftpflicht?
Sorry - absurde Idee - wenn Du Dir das nächste Mal gleichgültig von wem ein Auto entleihst, soll Deine Privathaftpflicht im Falle X einen Unfallschaden ( Du beschädigst 5 ?? Autos ) regulieren?
Also sei so nett und bezahle im Hinblick auf den nachbarschaftlichen Frieden den Schaden am Briefkasten aus eigener Tasche.
Wobei sich noch die Frage stellt, welcher Schaden am Fahrzeug ist.
Da muss ich aber herzhaft lachen!
Ich auch - nur das müssen die Nachbarn dann letztendlich unter sich abmachen. Meine langjährige Tätigkeit im Bereich KFZ-Werkstatt Kundendienst Rechnungslegung und später Schadenregulierung bei einer Versicherung haben mich auch anderes gelehrt.
Normale Haftpflichtversicherungen schließen Leistungen generell aus, wenn der Schaden durch Fahrzeuge verursacht wurde.
Du bist nicht schadensersatzpflichtig, wenn du für die Nachbarin eine Gefälligkeitsfahrt auf ihren Wunsch hin gemacht hast.
Bist du im eigenen Interesse gefahren, musst du den Briefkasten selber bezahlen oder es wird eventuell über die KFZ-Haftpflicht der Halterin abgerechnet, wodurch aber der SF steigt.
Es sei denn es ist ein Gefälligkeitsschaden.