Haftpflichtversicherung zahlt Handyschaden nicht aufgrund von Vorschaden?
Folgender Fall: Ich habe das iPhone meines Freundes M herunterfallen lassen, wobei das Display gebrochen ist. Um mir die Probleme mit der Haftpflicht zu ersparen, habe ich versucht das Display selbst zu wechseln. Hat leider nicht funktioniert und das iPhone war ohne Funktion. Also haben wir versucht, den Schaden über meine Haftpflicht (WGV) begleichen zu lassen. Diese wollte zuerst ein Gutachten haben. Also wurde das Handy zu deren Gutachter eingeschickt. Die Anwort war dann:
"..das in Auftrag gegebene Gutachten ist uns zugegangen. Der Sachverständige stellt fest, dass die vorliegenden Beschädigungen nicht plausibel sind. Das Schadenbild stimmt nicht mit Ihrer Schadenschilderung überein, es kann nicht auf einen einmaligen Sturz zurückgeführt werden...."
Bei telefonischer Nachfrage wurde mir gesagt, dass Handy hätten schon Macken und das Gehäuse sei verbogen, was schon möglich sein kann. Jedoch war das Handydisplay VOR dem Sturz völlig intakt, nach dem Sturz komplett gebrochen. Die WGV will nun gar nichts zahlen und reagiert auch sonst sehr unfreundlich.
Was kann ich jetzt tun?
4 Antworten
Nichts. Du kannst es entweder akzeptieren oder gerichtlich dagegen vorgehen. Das bedeutet hohe Kosten und auch möglich daß Du damit trotzdem nichts erreichst.
Naja um es jetzt grob zu sagen: du bist selbst Schuld. Die Versicherung denkt jetzt das du dass Display absichtlich kaputt gemacht hast, weil du es selbst repariert hast bzw versucht. Du könntest halt Widerspruch einlegen aber da wirst du keinen Erfolg haben
Naja, Deine Logik ist nicht ganz korrekt. Wenn Dir das Smartphone Deines Freundes heruntergefallen ist dann hättest Du es sofort der Versicherung melden sollen. Dann wäre der Schaden bestimmt auch plausibel gewesen. Durch das unfachmännische herum Schrauben hat sich das Schadensbild verändert und ist nicht mehr nachvollziehbar. Selbst wenn Deine Absichten gut waren, so zählt Deine Eigeninitiative des verunglückten Reparaturversuch als vorsätzliche Beschädigung. Die Versicherung wir logischer Weise nicht bezahlen da der ursprüngliche schade durch Dein eingreifen verschleiert und nicht mehr nachvollziehbar ist. Und wenn Du echt Pech hast, zeigt Dich Deine Versicherung noch wegen Versicherungsbetrug an... Akzeptiere Dady Du da Mist gebaut hast. Vielleicht kann eine Reparaturwerkstatt noch etwas retten. Aber das musst Du dann selbst bezahlen.
selbst wenn ich es durch den Reparaturversuch beschädigt habe, war das nicht absichtlich? Also müsste meine Haftpflicht auch dafür eigentlich aufkommen?
Je nach Haftpflicht zahlt die den Schaden sowieso erst über 250€. Lohnt nicht.
Du solltest den Ball ganz flach halten.
Du kannst froh sein, dass du nicht gleich wegen versuchtem Versicherungsbetrug, angezeigt wurdest.