Wohnungsschäden bei Auszug - Zahlt die Haftpflicht?
Zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden an Mietwohnungen, wie etwa ein kaputtes Waschbecken (riss) oder eine kaputte Eingangstüre (Schloss aus dem Türrahmen gebrochen)? Entstanden sind die Schäden bei Trunkenheit durch den Versicherungsnehmer / Mieter.
8 Antworten
Die Haftpflichtversicherung des ausziehenden Mieters kann diese Schäden nicht regulieren: Die Schäden wurden durch den Mieter im Trunkenheitszustand verursacht und sind daher als vorsätzlich gerbeigeführt zu betrachten. Auch hätten die Schäden jeweils direkt nach ihrer Entstehung angezeigt werden müssen, was hier offenbar nicht geschah. Der Mieter muss also die Zeitwerte der beschädigten Sachen aus eigener Tasche ersetzen.
Nur wenn dieser Baustein In der PHP mit aufgenommen ist. Dazu sollten die AGBs gelesen werden. Allerdings bei Trunkenheit könnte da eine Ausnahme bestehen, aber auch da sollte man die AGBs lesen. Denn bei mutwilligen verursachten Schäden kann ggf. Versicherungsleistung abgelehnt werden.
Die Mietsachschäden werden nur gedeckt, bei einzelnen Ereignissen, die natürlich dann auch umgehend dem Versicherer angezeigt werden.
Solche Sammelschäden, die jetzt beim Auszug festgestellt werden kann der Versicherer ja jetzt nicht mehr prüfen.
Schäden durch Trunkenheit sind generell ausgeschlossen.
Die Haftpflichtvers. bezahlt in der Regel Schäden, die ein Versicherungsnehmer DRITTEN zugefügt hat, die NICHT in dessen Haushalt leben.
Hallo hassowuff,
da es sich in Ihrem Fall nicht um eine allgemeine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung, sondern um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich aus rechtlichen Gründen die Frage leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt