Schäden an Mietwohnung durch private Haftpflicht abgedeckt?
Sagen wir mal A hat eine Wohnung bei B gemietet. A nimmt sich nicht wirklich in Acht und richtet so einige Schäden an der Wohnung an (z.B. beschädigt er die Fassade auf dem Balkon), sind diese Schäden durch die private Haftpflichtversicherung von A abgedeckt?
Wie verhält sich dies, wenn A den Vermieter B über die verursachten Schäden nicht informiert und B diese erst bei Auszug/Übergabe entdeckt? Ist die private Haftpflichtversicherung von A auch für diese z.T. weit zurück liegenden Schäden zu belangen?
8 Antworten
Ich nehme aufgrund der Formulierung an, dass Sie die Schäden verursacht haben und hier nicht der Vermieter postet. Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der Haushaltsversicherung eingeschlossen ( einfach den Vertrag lesen). Allerdings könnte der Versicherer eine gewissen Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz geltend machen, wenn Fassadenteile etc. beschädigt wurden. Wenn es aber nur durch normale Benützung war ( Löcher für Wäschetrockener, SAT Antenne etc. ), dann ist es gedeckt bzw. kann sogar der Vermieter keine Ansprüche stellen. Normalerweise wird eine Begehung der Wohnung vor Auszug gemacht und die Schäden werden aufgezeigt. Ich würde selbst vorher genaue Fotos machen, damit nachträglich keine zusätzlichen Schäden auf Sie zukommen. Allerdings: Schäden, die der Vermieter rechtlich beanstanden kann, darf er natürlich einfordern. Ob die nun durch eine Versicherung gedeckt sind oder nicht, geht den Vermieter nichts an. Dass die Schäden schon früher entstanden sind, hat für die Versicherung keine Bedeutung. Ausser es sind dadurch ersichtliche Folgeschäden entstanden ( Wasser kommt ständig durch undichte Fugen hinter die Badewanne etc. ) . Also Schäden genau festhalten und wenn der Vermieter Ansprüche stellt, der Versicherung melden.
@Candlejack - das ist ja nun wirklich nicht zu erraten ;-) .
Brancheninsidern ist bekannt , dass es unterschiedliche Definitionen je Land für Sachsparten gibt. Aber auch der Hausverstand sollte diesen Schluss möglich machen.
Gerne nochmal : eine Haushaltversicherung ist eine Hausratversicherung - Bingo !
Und manchmal ( eigentlich bei jedem Versicherer) wird diese mit der Privathaftplichtversicherung gebündelt angeboten, selten mehr als eigene Sachsparte. Und in dieser sind die Mietsachschäden vorsorglich mitversichert.
Ich hoffe, ich konnte dieses komplizierte Missverständniss ausreichend klären.
Hier fragen aber keine Brancheninsider, hier fragen normale Menschen und die möchten die Antworten so haben, dass sie was damit anfangen können. Wenn die mit Antworten zu einer "Haushaltsversicherung" zu einem deutschen Berater gehen, wird der im schlechtesten Fall da einfach eine Hausrat draus machen und irgendwie antworten, im mittleren Falle nachfragen und im besten Falle den Markt kennen und fragen, ob er mit einem Österreicher redet oder ob er da jetzt aus der so beworbenen "Haushaltversicherung" einiger Anbieter den Baustein PHV oder den Baustein HR meint. Das sind nämlich in Sinn und Deckung zwei völlig verschiedene Dinge und dann führt das zu Mißverständnissen. Die müssen doch nicht sein.
@Candlejack - gerade weil hier "normale " Menschen fragen und lesen, habe ich keinerlei Bedenken, dass diese mit zwei derart gleichartigen Benennungen ein Verständnisproblem haben.
Und auch deutsche Berater schätze ich so gut ein, dass auch sie mit grenzüberschreitenden Bezeichnungen fachlich sehr gut zurecht kommen. Immerhin sollten sie etwas weiter als bis zum Tellerrand agieren können.
Es zeigt aber , dass ein öffentliches Forum - das Vertragsinhalte oder Gesetze behandelt oder hinterfragt - durchaus zwei richtige oder auch unrichtige Meinungen hervorbringen kann. Weil man hier leider meist nicht feststellen kann, woher der Fragesteller kommt. Und genau das ist die Ursache für Missverständnisse, die immer wieder passieren werden.
Ich will nicht alles wiederholen, darum in aller Kürze:
- Ja, Mietsachschäden meistens grundsätzlich versichert
- Nein, Allmähllichkeitsschäden oft nicht eingeschlossen - es sei denn man hat eine vernünftige Haftpflicht
- Ja, Schaden wird auch nach längerer Zeit noch bezahlt. Man muss nur plausibel erklären, dass er jetzt erst entdeckt worden ist.
Bei solchen Dingen macht den Unterschied eine vernünftige Schadenabwicklung und ein kompetenter Betreuer aus. Oft weiß der Schädiger (A) selber nicht, wie und wann der Schaden genau entstanden ist. Dann hilft es einfach, sich vorher mit dem Betreuer/Vermittler abzustimmen.
Wenn Schäden an Mietsachen mit versichert sind, ja.
Vorausgesetzt natürlich A hat die Schäden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
Ob A die Schäden noch rückwirkend bei der Versicherung, wenn denn eine entsprechen besteht, geltend machen kann wage ich zu bezweifeln.
B kann allerdings die Kaution einbehalten wenn A die Schäden nicht selbst behebt bzw. beheben läßt.
Wenn die Schäden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, wie kann A dann schukdhaft gehandelt haben? Und wenn A keine Schuld trifft, dann zahlt auch keine Versicherung.
Mietsachschäden sind jeweils umgehend dem Vermieter und auch dem Versicherer anzuzeigen.
Die Versicherung übernimmt keineswegs Schäden, die während der Mietdauer allmählich entstanden sind. Versichert sind immer nur einzelne nachvollziehbare Ereignisse.
Schon die verspätete Schadensmeldung stellt die Versicherung von der Leistung frei.
(Obliegenheitsverletzung)Normalerweise sind in der privaten Haftpflicht Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung eingeschlossen (außer an Heizungsanlagen und Glasflächen).
Das mit der verspäteten Meldung könnte aber ein Problem darstellen. Hier kann die Versicherung ja auch nicht unbedingt nachvollziehen, ob diese Schäden vielleicht erst nach Abschluss der Versicherung entstanden sind. Sonst könnte man ja immer erst kurz vor dem Auszug eine Haftpflicht abschließen und dann diese Schäden geltend machen.
Was ist denn bitte eine Haushaltversicherung ? Wenn Du damit eine Hausratversicherung keinst, die bietet keinen Schutz für Mietsachschäden. Es gibt eine Haushaltpolice der Allianz (Kombiprodukt), bei dem Haftpflicht und Hausrat zusammen versichert sind. Aber selbst da ist das Thema Mietsachschäden lediglich Bestandteil des Bausteins Haftpflicht.