Schaden am Waschbecken - zahlt die Haftpflicht?
Hallo, in einer Mietwohnung passiert Folgendes:
Ein Gegenstand fällt aus dem Spiegelschrank in das darunterliegende Waschbecken und es entstehen größere Risse. An sich "funktioniert" das Waschbecken ja noch, aber man kann sich an den Rissen schneiden. Man sollte das Waschbecken also austauschen/ersetzen.
Nun die Frage: Zählt das zu den Aufgaben des Vermieters? Ich denke nein, aber trotzdem nochmal die Frage, weil es ja Eigentum des Vermieters ist.
Und wenn es mein eigenes "Problem" ist, haftet dann meine Haftpflichtversicherung dafür? Ich weiß, dass eine Haftpflichtversicherung eigentlich nur für Schäden an fremden Eigentum haftet, aber vom Prinzip ist das Waschbecken ja fremdes Eigentum, nämlich das des Vermieters...
Danke im Voraus für eure Antworten!
9 Antworten
Der Schaden ist als sogenannter Mietsachschaden im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Gezahlt wird der Zeitwertschaden, das gilt es zu beachten, bevor man sich für ein teures italienisches Designermodell entscheidet...
Ja, aber das fremde Eigentum ist Dir zur Nutzung überlassen worden und damit bei der Haftung ausgeschlossen.
Leider nein.
Wenn daqs einem Gast passiert wäre, dann würde dessen Haftpflicht zahlen müssen.
Falsch.Mietsachschaden zahlt die Privathaftpflicht.
Wenn Das bei Dir so ist, dann wechsele Deine Privathaftpflicht. in meiner ist explizit ein solches Beispiel aufgeführt - und sie zahlt (Allianz)
bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Eigentum zahlt die Haftpflicht nicht.
Den Schaden solltest du deinem Vermieter auf jeden Fall melden. Vielleicht zahlt er kulanterweise einen Teil der Kosten. Da du den Schaden verursacht hast, ist er dazu aber nicht verpflichtet.
WEnn dir das in einer Wohnung passiert, in der du zu Gast bist oder du zur Miete bist, zahlt Diene Privathaftpflicht. Angebot vom Klempner über komplette REperatur mit allem was dazugehört (Silikonfugen, Wasserhahn abbauen und neu anschließen, Abfluß neu anschließen usw.) machen lassen, Versicherung schicken, Freigabe erbitten und Ausführen lassen, Rechnung an Versicherung - fertig. Bei Gefahr im Verzuge. Fotodokumentation, Angebot machen lassen und gleich reparieren lassen und alles an Versicherung schicken. Auf jeden Fall Versicherung telfonisch über Vorfall in Kenntnis setzen und Vorgangsnummer geben lassen (Alternativ Namen des Beraters notieren und Datum + Uhrzeit)
Reperatur wegen Haftungsfragen vom Fachbetrieb ausführen lassen - oder durch Vermieter, der aber auch VORAB die Kosten nennen muß!
Du hast das Waschbecken beschädigt. Da ist das schon mal nicht Sache des Vermieters.
Und ja: die Haftpflicht zahlt so was in aller Regel.