Muss ich bei einem Haftpflichtschaden die Differenz zwischen Zeit und Neuwert selber tragen?

5 Antworten

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Muss ich bei einem Haftpflichtschaden die Differenz zwischen Zeit und Neuwert selber tragen?

Nein. Wenn die PHV bereits geleistet hat, ist die Sache für dich als VN erledigt; wenn übehaupt, soll sich der Anspruchsteller mit der PHV auseinandersetzen, die im Klagefall auch an deine Stelle als Beklagte tritt.

Der Kostenvorschlag der neuen Tür ist jedoch bei weitem höher

Die Differenz stellt lediglich den Wertzuwachs auf der Seite der Geschädigten dar, weil sie natürlich eine neue Türe erhält. Der ist aber nicht ersatzfähig. Die Geschädigte darf durch die Regulierung nicht besser gestellt werden als zum Zeitpunkt des Schadenfalls. Somit geht die Forderung der VM ins Leere.

Ja, du bist "raus", wenn dein Haftpflichtversicherung geleistet hat. Wenn deine Vermieterin weiterhin Forderungen stellt, teilst du das deinem Versicherer mit.

Der wird nachzahlen, wenn die Forderung berechtigt ist, oder, notfalls gerichtlich, eine weitere Zahlung ablehnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dagegen würde ich vorgehen. An einer Tür gibt es kaum Abnutzung. Und es ist Ersatz zu leisten. Ersatz heißt für mich, dass es möglicherweise eine neue Tür wird. Interessant wäre mal, wie die Versicherung auf den Zeitwert kommt. Welche Lebensdauer wird da denn angenommen? Bei einer Tür, die 100 Jahre hält, und die nach 10 Jahren kaputt ist, ist der Zeitwert immer noch 90%. Bei einer Tür, die nur 20 Jahre hält, wären das nur noch 50%. Das würde ich nicht so hinnehmen.

FordPrefect  13.08.2020, 08:37
Dagegen würde ich vorgehen. An einer Tür gibt es kaum Abnutzung.

Das ist irrelevant. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, und das ist der Verlust einer alten Türe.

Ersatz heißt für mich, dass es möglicherweise eine neue Tür wird.

Da in aller Regel der Markt für Gebrauchttüren nicht existent ist, schon gar nicht bei Austausch durch eine Fachfirma, ist das logischerweise so.

Welche Lebensdauer wird da denn angenommen?

Das muss man den Gutachter der Versicherung fragen, ich würde mal etwa von 30 bis 50 Jahren ausgehen. Jedenfalls geht es den OP nichts an, denn der VM muss sich mit der PHV auseinandersetzen.

cilmi92 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 08:30

Ich habe mit der Versicherung telefoniert und ein Gutachter hätte anhand Bildern und schadensbericht den Schaden kalkuliert. Die Tür ist relativ alt und ein Unikat eines Schreiners ca 30 Jahre.

Kronos26  13.08.2020, 17:41
@cilmi92

Kannst du uns dafür auch mal Beträge liefern?

Ich gehe mal davon aus, dass es um eine Zimmertür geht.

Wie hoch ist der Kostenvoranschlag für die neue Tür?

Welchen Betrag hat der Versicherer bezahlt?

cilmi92 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 18:30
@Kronos26

Ehemalige zimmertür umgebaut zu einer wohnungstür kosten ca 600 € neue Tür Kosten ca 1000 € Versicherung hat Zeitwert übernommen von ungefähr 50%

Kronos26  14.08.2020, 01:24
@cilmi92

Wir haben erst vor 2 Jahren alle unsere Zimmertüren ausgetauscht - Kosten pro Tür incl. Einbau von einer Schreinerei - 380,00 €.

Daher kann ich nur sagen, der angesetzte Betrag des Vermieters ist unverschämt.

Wenn du die Tür selbst aufgebrochen hast, kannst du froh sein, dass deine Haftpflichtversicherung überhaupt etwas gezahlt hat. Der Vermieter hat aber trotzdem IMMER nur den Anspruch der Zeitwertentschädigung. Oder war da ein ganz neue Tür ?

cilmi92 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 13:16

Nein die Tür war Asbach uralt. So alt das es eine Schreiner Tür war und keine Normgröße hat.

Die Tür ist zugefallen als ich meine kleine in die Kita bringen wollte. Ist natürlich so präpariert das sie diese nicht auf machen kann. Dementsprechend musste ich handeln deswegen hat die Versicherung auch keine Probleme gemacht.

DerHans  13.08.2020, 13:24
@cilmi92

Dann musst du weitere Forderungen an deine Haftpflichtversicherung weiter leiten. Das hat man dir bei der Regulierung sicher auch mitgeteilt. Wenn du selbst zahlst, bekommst du das Geld auch nicht zurück. Das wäre eine Obliegenheitsverletzung.

Muss ich bei einem Haftpflichtschaden die Differenz zwischen Zeit und Neuwert selber tragen?

Kurz und knapp: Nein.