keine Haftpflichtversicherung bei Wasserschaden

7 Antworten

Wenn Deine Freundin den Schaden verursacht hat, dann ist Sie haftpflichtig. Wenn sie eine Haftpflichtversicherung hat, wird diese den Schaden regulieren, wenn deine Freundin den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat. Vorsatz ist nicht versicherbar. Die Prämien könnte niemand bezahlen. Aber unabhängig davon, ob die Versicherung nun zahlt oder nicht, es Vorsatz war oder nicht, ist Deine Freundin wie schon gesagt als Verursacherin haftpflichtig.

Da meine Freundin (die jedoch nicht bei mir wohnt) den Schaden verursacht hat,

Daher kommt die Haftpflichtversicherung der Freundin auch für den Schaden auf.

In der Regel ist die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig.

herja  28.11.2014, 12:16

Das ist natürlich Unsinn!

Da meine Freundin (die jedoch nicht bei mir wohnt) den Schaden verursacht hat,
lastgasp  28.11.2014, 12:13

wohl kaum, wenn ich beim Baden die große Sintflut nachspiele.

MauBe  28.11.2014, 12:20

Das wäre schön ;D

Osttimor 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 12:34
@MauBe

also ist es nicht wichtig, ob sie bei mir wohnt?

MauBe  28.11.2014, 12:37
@Osttimor

Nee, das tut nichts zur Sache...

Wasserschaden ist mit der Hausratversicherung abgedeckt, nicht mit der Haftpflicht.

Wenn Ihr es hinbekommt, Eure Story nachvollziehbar zu erklären..... Geh aber davon aus, dass die Versicherung in einem Fall wie Deinem von Betrug ausgeht und einen Gutachter vorbeischickt.