keine Haftpflichtversicherung bei Wasserschaden
Hallo zusammen,
bei mir stand gestern das Bad unter Wasser, so daß der Mieter unter mir Schäden an Wand und Decke hat. Blöderweise hab ich keine Haftpflicht. Da meine Freundin (die jedoch nicht bei mir wohnt) den Schaden verursacht hat, könnte da theoretisch ihre Haftpflicht greifen?
Danke schonmal!
7 Antworten
Wenn Deine Freundin den Schaden verursacht hat, dann ist Sie haftpflichtig. Wenn sie eine Haftpflichtversicherung hat, wird diese den Schaden regulieren, wenn deine Freundin den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat. Vorsatz ist nicht versicherbar. Die Prämien könnte niemand bezahlen. Aber unabhängig davon, ob die Versicherung nun zahlt oder nicht, es Vorsatz war oder nicht, ist Deine Freundin wie schon gesagt als Verursacherin haftpflichtig.
Da meine Freundin (die jedoch nicht bei mir wohnt) den Schaden verursacht hat,
Daher kommt die Haftpflichtversicherung der Freundin auch für den Schaden auf.
In der Regel ist die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür zuständig.
Das ist natürlich Unsinn!
Da meine Freundin (die jedoch nicht bei mir wohnt) den Schaden verursacht hat,
wohl kaum, wenn ich beim Baden die große Sintflut nachspiele.
Wasserschaden ist mit der Hausratversicherung abgedeckt, nicht mit der Haftpflicht.
Wenn Ihr es hinbekommt, Eure Story nachvollziehbar zu erklären..... Geh aber davon aus, dass die Versicherung in einem Fall wie Deinem von Betrug ausgeht und einen Gutachter vorbeischickt.
Das wäre schön ;D