Was muss ich für Schaden an einem Firmenwagen zahlen

11 Antworten

Tatsächlich gilt gem. § 611 BGB ab normalem Verschuldensgrad ein quotale Arbeitnehmerhaftung.

Insofern bist du gemssen an deinem Einkommen zur anteilgen Kostenübernhame des Schadens verpflichtbar. Der AG darf davon ausgehen, dass du mit größtmöglicher Umsicht Betriebs- und Arbeitsmittel nutzt und demnach unfallfrei, also nicht fahrlässig oder gar "nach Gehör", einparkst.

G imager761

KBS880 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 08:46

Vielen Dank! WIe sieht das mit der quotalen AN-haftung aus. Gibts da irgendwelche Gerichtsbeschlüsse oder Vorgaben in welchem (Prozentualem?) Maße sich die Kostenübernahme vom Brutto-Verdienst abhängig ist?

imager761  18.11.2014, 09:05
@KBS880

Das unterliegt einer Einzelfallbetrachtung. Zunächst nach deinem Verschuldensgrad. Und da spielt es IMHO schon eine entscheidende Rolle, ob man in einem ungewohnten oder unübersichtlichem Auto die Abmesungen unterschätz und trotz Schrittempo leicht die Stoßstangenlackierung am Pfosten abreibt oder mit solchem Schwung ausschert, dass man den Firmenwagen mit der Beifahrertür vor einen baumdicken Betonpfeiler setzt :-O

Dann nach Einkommen: Deinen Lebensunterhalt darfst du davon noch bestreiten, etwa ratenweise Schaden begleichen, Stichwort: "Gefährung wirtschaftlicher Existenz".

Wenn ich raten soll würde ich tippen, dass du mit 2/3 bis 3/4 an dem IMHO durchaus grob fahrlässig herbeigeführten Schaden beteiligt werden dürftest, wenn dein Nettoeinkommen dabei einige Monate ratenweise um 10-15% gekürzt wäre.

KBS880 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 09:56
@imager761

Ok, vielen Dank für deine Einschätzung.

Ich kann dir noch ein paar mehr Infos geben, vielleicht hilft das noch weiter. Also übersichtlich ist das Auto (Ist ein Polo)

Die Parklücke selbst war eng und es war eher eine Unachtsamkeit die m.M. jedem passieren hätte können. Ich bin nicht übermäßig schnell eingeparkt sondern ganz langsam und bedacht.

Gewohnt bin ich das Auto nicht, war das erste mal das ich da eingeparkt habe bzw. das zweite mal das ich es gefahren hab.

Mein Einkommen beläuft sich auf ca. 600€ brutto (Auszbildender, 2. Lehrjahr) Wobei mein Lebensunterhalt da eigentlich schon so gut wie alles frisst (Auto, Versicherung, Wohnung, Essen etc.)

Vielen Dank. KBS880

Schaue mal hier. Dieser Artikel ist von diesem Sommer (also ziemlich aktuell und mit Quellenangaben): http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/unfall-mit-dem-dienstwagen-wann-sich-der-fahrer-beteiligen-muss-a-981390.html

Desweiteren: Wer Dienstwagen/Firmenfahrzeuge fährt, sollte über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Nennt sich Berufshaftpflichtversicherung. Auf Check24 kannst du vergleichen.

KBS880 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 08:58

Guter Artikel, nur leider bezieht sich der auf den Fall, dass jemand einen Dienstwagen hatte der wiederrum von einer Leihfirma war.

Unsere Firmenwägen sind nicht geliehen sondern gehören uns. (NIcht sicher ob gekauft oder geleast, denke aber geleast)

GoetheDresden  18.11.2014, 09:47
@KBS880

Ist doch egal ob Mietwagen-Firma oder Eigentum des Unternehmens. Es geht darum, wer den Schaden bezahlen muss. Von wem die Mietwagen-Firma ihr Geld bekommt ist ihr zunächst egal. Wahrscheinlich wird der Arbeitgeber zunächst in Vorkasse gehen, aber dann stellt sich eben die Frage, ob er sich dieses Geld vom Arbeitnehmer zurückholen kann oder nicht.

Außerdem bezieht sich nur der 1. Abschnitt auf einen Mietwagen. Im Rest geht es um die grundsätzliche Haftung.

KBS880 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 11:51
@GoetheDresden

Vielen Dank ! :)

Es ist genau so wie @imager761 geschrieben hat.

Ergänzung hierzu: Dein Arbeitgeber wird für das Fahrzeug möglicherweise eine Vollkaskoversicherung haben und den Schaden darüber abrechnen - dann wäre als Basis der Kostenbeteiligung nur die Selbstbeteiligung sowie ggf. die SFR-Rückstufung relevant.

zahlen wirst du wohl nur bei grober Fahrlässigkeit, da das nicht vorliegt, ist die Versicherung des KFZ zuständig. Nun ist die Frage, welche Versicherung der Chef abgeschlossen hat. Einzig die Vollkasko würde einspringen.

imager761  18.11.2014, 08:46

Nein, schon bei normaler Fahrlässigkeit greift quotale Arbeitnehmerhaftung, § 611 BGB.

Fall 1: Normalerweise hat der Arbeitgeber nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Die zahlt nur für Schäden an fremden Autos. Du mußt den vollen Schaden aus eigener Tasche zahlen, sofern es eine Privatfahrt war. War es eine Fahrt im Dienstauftrag, muß der Arbeitgeber zahlen. Fall 2: Sofern der Arbeitgeber eine Vollkasko-Versicherung für das KFZ hat, kann auch der entstandene Schaden über diese Vollkasko abgerechnet werden. War es eine Fahrt im Firmenauftrag zahlt die Versicherung und gut ist. Fall 3: War es eine Privatfahrt und der Arbeitgeber hat eine Vollkasko-Versicherung, dann könnte zwar die Versicherung den Schaden zahlen, aber die Prämien steigt dann kräftig. Dann mußt Du mit dem Arbeitgeber verhandeln, wie er Dir diesen Schaden weiterberechnet. Letztlich wirst Du aber auch hier ungefähr die Höhe des Schadens selbst tragen müssen. Wenn es eine Privatfahrt war, mußt du für den Schaden voll verantwortlich selbst eintreten.

KBS880 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 08:33

Es war keine Privatfahrt! Ich habe für die Arbeit Brozeit geholt!