Private Haftpflicht bei Schäden am Firmenwagen?
Hallo zusammen, ich habe über meinen Arbeitgeber einen nach 1% Regelung versteuerten Firmenwagen, den ich laut Vertrag auch privat nutzen darf.
Heute ist mir beim Entladen des Kofferraums ein Werkzeugkoffer aufgegangen und mehrere Werkzeuge sind auf die Ladekante der Stoßstange gefallen. Hierdurch sind mehrere kleine Kratzer entstanden. Einer ist sogar etwas tiefer (Klarlack beschädigt).
Was das ganze noch komplizierter macht ist, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Mein Arbeitgeber ist also nicht Eigentümer.
Anmerkung: Das ganze hat nichts mit meinem Beruf zu tun. Ich bin Büroangestellter. Ich hatte nach Feierabend privat einem Freund beim renovieren geholfen. Deshalb hatte ich mein eigenes Werkzeug dabei.
Frage: Ist das ggfls. ein Fall, bei dem meine private Haftpflichtversicherung greift, oder ist das ausgeschlossen? Ich habe ja fremdes Eigentum beschädigt. Ich weiß nur nicht, wie es im speziellen Fall aussieht, da es sich ja um einen mir auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen handelt.
Danke.
Ps.: Ich hatte natürlich auch Google bemüht, doch leider finde ich hier nur ettliche Artikel darüber was passiert, wenn man während der Arbeit Schäden verursacht und hieraus Forderungen durch Dritte entstehen, jedoch nicht wie es aussieht, wenn man Firmeneigentum beschädigt.
5 Antworten
nein, wenn überhaupt greift die Vollkaskoversicherung, niemals DEINE Haftpflicht wegen der Benzinklausel.
das wirst du deinem Chef beichten müssen, wie ihr das regelt, bleibt abzuwarten.
Danke für die Einschätzung. Ist jetzt kein Drama, aber natürlich etwas peinlich, weils schon irgendwie tolpatschig ist, was ich mir da geleistet habe. Naja, ist dann halt so.
Private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt.
Be- und Entladeschäden wären in der KFZ-Haftpflicht gedeckt. Hier ist das aber ein Eigenschaden, der höchstens über die Vollkasko gedeckt wäre
Eine PH greift so jedenfalls nicht. Vielleicht ha ja Dein Berater/Makler/Onliner eine Idee, denn Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.
Viel Glück.
Wie schon gesagt wurde, das ganze sollte die Vollkasko des Autos klären. Wenn du schon eine Privatnutzung auf dem Auto hat, dann muss dein Chef auch damit rechnen das damit Private Dinge erledigt werden.
Dem Chef melden was passiert ist und dann sollte das geregelt werden
Ist das ggfls. ein Fall, bei dem meine private Haftpflichtversicherung greift,
Definitiv / extrem wahrscheinlich nicht - für diesen privat verursachten Schaden wirst Du einstehen müssen , soweit der AG dies nicht über die Kaskoversicherung laufenlässt - was vermutlichauch unwirtschaftlich wäre.
https://www.verti.de/blog/benzinklausel-bedeutung.jsp
Benzinklausel: Privathaftpflicht will Doppelversicherung ausschließen
Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kommt es zu einem Schadensfall, der im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, beruft sich eine Versicherung sehr wahrscheinlich auf die Benzinklausel und lehnt eine Schadensregulierung ab.Die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung soll eine Überschneidung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und somit eine Doppelversicherung ausschließen.
Die Klausel soll vor allem verhindern, dass Eigenschäden über eine Privathaftpflicht abgewickelt werden. Das klassische Beispiel ist der Einkaufswagen auf dem Parkplatz.