Ich habe ein Einfamilienhaus mit Garten gemietet. Kann mir der Vermieter vorschreiben, dass keine Beete angelegt werden dürfen?
7 Antworten
Viele Antworten gehen an der Frage schlicht vorbei. Die Frage lautet nicht, "darf ich als Mieter Beete im gemieteten Garten anlegen", sondern "Kann mit der Vermieter vorschreiben, dass keine Beete angelegt werden dürfen?"
Die Antwort auf diese Frage lautet, ganz klar "ja". Er darf im Mietvertrag vorschreiben, dass zwar der Rasen gemäht werden darf und dass Anlagen gepflegt werden dürfen, aber dass eine Rasenfläche oder eine Anlage nicht einfach in ein Gemüsebeet umgewandelt werden dürfen. Die Frage ist dann lediglich, ob man unter diesen Umständen dieses Haus und Garten wirklich mieten will oder nicht.
Was anderes ist es, wenn der Mieter das nachträglich vorschreiben will. Es käme einer Änderung des Mietvertrags gleich, die man als Mieter nicht akzeptieren muss.
Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der Garten im Zweifelsfall mitvermietet. Soll das nicht so sein, müsste es ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein. Das ist nicht gesetzlich geregelt, aber im Allgemeinen vertreten die Gerichte diese Auffassung.
Größere Umgestaltungen solltest du dennoch mit dem Vermieter abstimmen, Sträucher und Bäume darfst du nicht einfach entfernen. Ansonsten bist du in der Gestaltung aber weitgehend frei.
Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht, kannst du natürlich auch Beete anlegen.
Das ist ja keine bauliche Veränderung.
Beim Auszug musst du die Beete halt wieder entfernen und Rasen säen.
https://www.mieterverein-muenchen.de/service-ratgeber/aktuelles-mietrecht/mietrecht-faq/garten.html
Den Rest regelt Euer Mietvertrag.
Kommt ganz drauf an was im Mietvertrag steht.