Lagerräume werden vom Vermieter ständig kontrolliert
In unserer Nachbarschaft sind Leute im ständigen Streit mit dem Vermieter. Sie haben Lagerräume gemietet und der Vermieter stöbert ständig darin rum.Findet immer ein Haar in der Suppe sozusagen. Gestern meinte meine Nachbarin,der Vermieter wäre bei ihr reingestürmt und laut geschrien:heute wird das Lager aber aufgeräumt! Sie weiß weder ein noch aus. Die Frage lautet:Darf der Vermieter einfach einen gemieteten Lagerraum betreten ohne vorherige Aussprache und wie kann man das verbieten? Gibt es eine Rechtsgrundlage,wonach auch Lagerräume nicht vom Vermieter betreten werden dürfen? Danke für eure Antworten
11 Antworten
Gibt es eine Rechtsgrundlage,wonach auch Lagerräume nicht vom Vermieter betreten werden dürfen?
Ja, es gibt Urteile. Hier ein Urteil:
Vermieter hat keinen Anspruch auf Schlüssel.
Die Wohnungsübergabe verlief harmonisch - bis der Vermieter die da-zugehörigen Schlüssel aushändigte und - mehr beiläufig - erwähnte, er selbst behalte einen für sich, um in die Wohnung zu kommen, falls der Mieter mal abwesend sei. Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit Zugang zu "seiner" Wohnung zu verschaffen? Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter ihm einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muß es aber nicht. Der Mieter ist so-gar berechtigt, seine Wohnung dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, daß der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt. Dies be-stätigt ein Urteil des AG Köln. (Az.: 217 C 483/93)
Urteil vom Amtsgericht Köln - AZ: 217C483/93
Ja ich weiß es ist ein älteres Urteil, aber es gilt.
Ob es Lageräume, Büros oder Wohnungen sind, der Vermieter darf ohne Zustimmung die Räume nicht betreten.
Er darf auch nicht ständig reinschauen, sondern muss seinen Besuch anmelden und er muss dafüreinen Grund haben.
Vorschreiben, dass das Lager aufgeräumt wird. darf er nicht.
Besichtigungsgrund Gerichtsentscheidung
Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund - In Abständen von 1 bis 2 Jahren zulässig. Viele Urteile dazu z.B. LG Berlin WM 1980, 185 )
Zur Abwehr von Gefahren. Beispiele: Rauch kommt aus der Wohnung, Wasser tropft durch Decke usw. LG Mannheim WM 1974, 188; LG Bremen BIGBW 1964, 150
Zur Feststellung des Zustandes der Mietsache - Feststellung der Notwendigkeit von Instandsetzungsarbeiten LG Stuttgart ZMR 1985, 273, AG Ibbenbüren, Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97
Zur Überprüfung der vom Mieter behaupteten Mängel. AG Köln WM 1986, 86 Zur Prüfung auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung LG Hamburg WM 1994, 425 Begründeter Verdacht einer vertragswidrigen Gebrauches AG Ibbenbüren, Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97
Begründeter Verdacht der Vernachlässigung der >>> Obhutspflichten durch den Mieter AG Ibbenbüren, Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97 Zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Vertragsbeendigung AG Köln WM 1980, 85
Zum Ablesen von Messeinrichtungen LG Köln WM 1985, 296, LG Hamburg DWW 1987, 164
Begutachtung durch Sachverständige bei Mieterhöhung AG Rosenheim WM 1982, 83 Bei Verkauf oder Neuvermietung AG Freiburg WM 1983, 112 (siehe auch Schadensersatzpflicht oben)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Darf Vermieter Schlüssel behalten?
Der Vermieter von Geschäftsräumen darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel zu den Mieträumen zurückbehalten. Dringt der Vermieter ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund mit Hilfe seines eigenen Schlüssels in die Mieträume ein, begeht er eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist. (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2006, Az.: 13 U 182/06)
Der Vermieter darf weder zu deiner Wohnung, noch zu anderen vermieteten Räumen einen Schlüssel haben. Besuche muss er vorher ankündigen. Wenn er will, dass du dein Lager aufräumst muss das einen Grund haben, wie z.B. dass es schlecht aussieht (bei Glas- oder Gittertür). Wenn er einen Schlüssel hat kann sogar geklagt werden.
Natürlich nicht, das ist Hausfriedensbruch und strafbar. Der Vermieter darf die gemieteten Räume nur nach vorheriger Anmeldung betreten, und auch dann muss er dafür einen Grund haben.
Darf der Vermieter einfach einen gemieteten Lagerraum betreten ohne vorherige Aussprache und wie kann man das verbieten?
Darf er nicht. Ihn abmahnen, sprich schriftlich auffordern dies zu unterlassen. Schlösser tauschen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage,wonach auch Lagerräume nicht vom Vermieter betreten werden dürfen?
Er hat für alle vermieteten Räume und Flächen nicht das Hausrecht. Betritt er ohne Erlaubnis des Mieters diese erfüllt das den Straftatbestand des Hausfriedenbruchs. StGB § 123
Gibt es eine Rechtsgrundlage
Gibt es..bei Vermietung hat der Vermieter alle Schlüssel dem Mieter auszuhändigen.
Das, was der Vermieter macht ist eindeutig Hausfriedensbruch und strafbar..Deine Nachbarn sollten es zur Anzeige bringen!