Mietminderung bei Birkenwanzen im Garten?
Guten Tag. wir haben seit April ein Haus in Oldenburg gemietet. Unser Garten ist jetzt von Birkenwanzen befallen, so dass wir ihn nicht mehr nutzen können. Die Birken von denen der Befall ausgeht stehen auf dem Nachbargarten, sind höher als ein dreistöckiges Haus und stehen nur 1-2 m von unserem Grudstück entfernt. Sie beeinträchtigen unseren Garten einerseits mit viel Schatte, Abfall, aber nun kommt auch noch ein so hoher Befall durch Birkenwanzen hinzu, das wir unseren mit viel Mühe angelegten Garten nicht nutzen können. An wen muss ich mich jetzt wenden? An unseren Vermieter, damit er das mit unseren Nachbarn klärt? Und wenn er es nicht tut, darf ich dann die Miete mindern? Dürfen diese Bäume überhaupt da stehen? Vielen Dank für die Antwort Marco
5 Antworten
Sie haben keine anspruch gegen Ihren Vemeiter.
Setzen Sie sich mit dem Nachbarn ins Benehmen; vielelicht kann der geeignete Mittel zur Beseitgung der Wanzenplage, die ihn vermutlich ebenfalls nicht zu Begeisterungsstürmen hinreißen dürfte, einsetzen; müssen tut er dies aber nicht!
Birkenwanzen sind harmlose kleine Gesellen,
die zur Familie der Bodenwanzen gehören und typisch für unsere Region sind. Das Tier ernährt sich von dem
Pflanzensaft von Birken und anderen Laubbäumen und ist für den Menschen ungefährlich. Pro Jahr gibt es eine Generation des Schädlings, der sich vor allem bei warmen Temperaturen massenhaft vermehren kann. Die Weibchen legen im Sommer ihre Eier an die Blattunterseiten der Birken ab, aus denen dann die Larven schlüpfen. Die etwa sechs Millimeter große
Birkenwanze überwintert im Boden und befällt im Frühling wieder die Wirtspflanzen.
Bis auf den Gestank beim zufälligen Zerdrücken sind die kleine Saftsauger kaum lästig.l
.
Die Bäume genießen Bestandsschutz!
Natürlich dürfen die Bäume da stehen, warum auch nicht?
Sammle die Wanzen einfach ein und gut ist oder hole Dir einen Maulwurf oder etwas von Neudorff:
die Birkenwanzen (Kleidocerys resedae) sind eigentlich keine Schädlinge,
sondern eher Lästlinge. Ärgerlich für den Menschen wirkt sich ihre
Angewohnheit aus, sich zu vielen Hundert Tieren an warmen Stellen zu
sammeln (im Frühjahr zur Paarung, im Sommer vor nächtlicher Abkühlung
und im Herbst vor der Überwinterung). Bei Gefahr oder Zerquetschen
können sie wie alle Wanzen ein stinkendes Sekret abgeben.
Die Birkenwanzen überwintern in der Mulmschicht am Boden oder in
Rindenrissen. Im April/Mai wandern sie auf Birken, Erlen und andere
Laubbäume zur Paarung und Eiablage. Die jungen Larven saugen vorrangig
an den Blüten, ältere und Erwachsene auch an Blättern. Schäden richten
sie dadurch kaum an.
Falls die Tiere in großen Mengen auftreten und lästig werden, können Sie
diese an Pflanzen durch Spritzungen mit Spruzit Schädlingsfrei*,
Spruzit SchädlingsSpray* oder Spruzit Gartenspray* beseitigen.
Im Haus und an Gartenmöbeln können Sie Permanent UngezieferSpray** einsetzen.
Viel Glück.
.. was für Richtlinien regeln das, daß mit dem Dach?
Ich hätte auch kein Problem, nach der Mangelanzeige durch den Mieter einen Schädlingsbekämpfer auf das Grundstück zu bitten (Olaf aus Malente) und der liebe Mieter bezahlt es mit der BK-Abrechnung.
Netter Versuch die Miete zu drücken, wird aber nicht klappen. Der Vermieter kann nur auf Dinge einwirken, die in seinem Einflussbereich stehen. Dazu zählen Bäume auf dem Nachbargrund nicht. Wenn ihr ein Problem damit habt, und der Nachbar euer Mietobjekt beeinträchtigt muss sich nicht der Vermieter darum kümmern, sondern ihr müsst euch mit dem Nachbarn auseinandersetzen.
Ob die Bäume dort stehen dürfen? Sagt euch euer Ordnungsamt.
Viel Erfolg.
Wenn ihr ein Problem damit habt, und der Nachbar euer Mietobjekt beeinträchtigt muss sich nicht der Vermieter darum kümmern, sondern ihr müsst euch mit dem Nachbarn auseinandersetzen
Das ist falsch. Ansprechpartner ist immer der Vermieter, auch bei Dingen, auf die er keinen Einfluss hat.
Du meinst also wenn der Nachbar die Anlage zu weit aufdreht muss man seinen Vermieter benachrichtigen? ;-)
das ist so nicht richtig, ist der wohnwert des objektes beeinträchtigt, ist tatsächlich der vermieter der ansprechpartner
der vermieter haftet auch für dinge, die er nicht vertreten muss
weil er einfach 100% miete, nur für eine 100%ige sache verlangen kann
aber ich glaube, für die käfer gibt es trotzdem nix
Es geht mir übrigens nicht darum einfach weniger Miete zu zahlen. Wir haben uns nur extra ein Haus mit garten gemietet, den wir jetzt nicht nutzen können
@XTRTrekking:
Ich nehme doch stark an, dass die Birken schon bei der Besichtigung des Hauses vor der Anmietung dort standen.
Sicher waren dort nicht die Wanzen erkennbar, aber auch sie sind Teil der Natur, die man hinnehmen muss, wenn man einen Garten hat. Was sie bedeuten und wie man dagegen vor gehen kann, haben andere schon geschrieben, aber es kann natürlich nicht Aufgabe eines Vermieters sein, missliebige Insekten im vermieteten Garten zu bekämpfen.
Das ist halt die Natur, das muss man hinnehmen. Die Nutzung eines Gartens hängt von vielen Faktoren ab, im Winter liegt Schnee, mal regnet es und man kann den Garten nicht nutzen, ab und an buddelt sich ein Maulwurf durch den Garten... Auch wenn nun soviele Wanzen rumkrabbeln, eine Nutzung des Gartens ist damit nicht ausgeschlossen.
Wegen der nahe der Grundstücksgrenze stehenden Birke schau in das Nachbarrecht deines Bundeslandes. Ich vermute aber, dass eine gesunde Birke Bestandsschutz genießt.
Mietminderung dürfte kaum möglich sein. Insekten sind Bestandteil eines Gartens.
Frage: sind die Birken erst seit April so groß geworden und werfen Laub ab?
ja, der vermieter ist dafür zuständig
weil du von ihm die sache angemietet hast und er für ihren zustand verantwortlich ist
Wer ein Haus mit Garten mietet, ist auch für die Pflege verantwortlich und dazu gehört auch alles, was nötig ist, um missliebige Insekten zu entfernen oder fern zu halten.
Nachbars Bäume, die dort schon seit ewigen Zeiten stehen, müssen wohl hingenommen werden. Allenfalls muss er überhängende Äste abschneiden, aber das wird auch nicht viel bringen. Diese Diskussion müßte allerdings der Vermieter führen und da das Haus wohl mit diesen überhängenden Ästen vermietet wurde, hat der Mieter hier auch keinen Anspruch, dass der Vermieter das Beschneiden durchsetzt.
Der Zustand ist natürlich!
... verantwrtlich ist laut unseren Mietverträgen der Nutzer/Mieter, wenn wie hier ein Haus angemietet wurde.
Der Mieter bestellt auch den Schädlingsbekämpfer, oder sollen wir uns persönlich um jede Ameise, Maus oder Ratte (oder Wanze oder Raupe) selber kümmern?
Weil die birken ca 15 m hoch sind und über unser Dach ragen, dafür gibt es ja Richtlinien.
Kommst du vorbei und sammelst die 100erte von Wanzen ein? Da kommen jeden Tag wieder genausoviele dazu