Neue Wohnung, wer ersetzt kaputte Pflanzen?
Wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung. Der Garten besteht fast zu 100% aus Buchsbäumen. Seit unserer Besichtigung vor ein paar Wochen hat allerdings der Zünsler gewütet und alle Buchsbäume befallen bzw. zerstört. Nun die Frage, wer muss für die Kosten der Neubepflanzung aufkommen? Offizielle Übergabe ist noch nicht erfolgt, Mietvertrag beginnt nächsten Monat. Der Garten muss praktisch komplett neu angelegt werden.
Nachtrag: Wir haben die Wohnung ja unter anderen Voraussetzungen gemietet. Die Zerstörung des Gartens erfolgte außerdem außerhalb bzw. vor unserer Mietzeit. Wären wir schon Mieter gewesen, hätten wir ja auch versuchen können, rechtzeitig noch was dagegen zu tun. Aber das fällt ja nicht mehr unter Pflege.
6 Antworten
Na, der Vermieter, der diese Kosten allerdings auf seine Mieter umlegen kann, so dass Ihr eine Neubeplanzung dann letztlich doch bezahlt oder Euch zumindest daran beteiligt.
In § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist geregelt, dass der Vermieter die anfallenden Kosten der Gartenpflege, auf den Mieter als Nebenkosten umlegen kann. Dazu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen und auch die der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Doch was ist genau darunter zu verstehen? Welche Pflanzen können vom Vermieter angeschafft werden und gibt es eine Begrenzung der Kosten? Hat der Mieter auch die Anschaffungskosten für Zierpflanzen des allein vom Vermieter benutzten Gartens in der Nebenkostenabrechnung zu bezahlen.
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/gartenpflanzen-nebenkostenabrechnung/
Ja vielleicht hast Du recht. Ist umstritten:
Die Kosten für Pflanzen sind umstritten. §2 Punkt 10 der Betriebskostenverordnung sieht generell vor, dass Pflanzen die ersetzt werden, auf den Mieter umgelegt werden dürfen, Pflanzen, die neu angeschafft werden, jedoch nicht.
Anders gesagt: Wenn eine alte Hecke, die seit Jahren das Grundstück säumt, altersbedingt oder nach Ungezieferbefall entfernt werden muss und dafür eine neue Hecke gekauft wird, kann der Vermieter die Kosten dafür umlegen.
Will der Vermieter jedoch auf einmal an einer Seite des Grundstückes, an der bislang nur ein Zaun verlief, nun eine Hecke pflanzen, muss er diese Kosten selbst tragen.
https://ratgeber.immowelt.de/a/streitfall-garten-was-mieter-duerfen-und-was-nicht.html
Ja, bliebe noch die Frage zu klären, wenn der Vermieter sich für das Entfernen der geschädigten Pflanzen entscheidet und keine neue kaufen will.
Nein bei einem so massiven Ungezieferbefall muss der Mieter nicht aufkommen. Genauso auch nicht bei Schäden durch einen Orkansturm (wie Kyrill). Das geht auf das Risiko des Vermieters. Übrigens steht das auch so in deinem Link von mietrecht.org ziemlich unten, falls du selber nochmal nachlesen möchtest.
Ja, bliebe noch die Frage zu klären, wenn der Vermieter sich für das Entfernen der geschädigten Pflanzen entscheidet und keine neue kaufen will.
Wenn es nur um einzelne Pflanzen gehen würde, wäre das nicht so von Bedeutung. Aber laut der Frage besteht fast der ganze Garten aus den befallenen Bäumen. Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass das optische Erscheinungsbild des Gartens nun ein grundlegend anderes ist. Somit sind die Bäume doch ein wesentlicher Bestandteil der Mietsache. Das würde bedeuten, dass eine Minderung der Miete zusteht, falls der Vermieter nicht wenisgtens zum Teil etwas erneuern will, dass der Garten wieder ein ansehnliches Erscheinungsbild hat.
Das muss der Vermieter bezahlen.
Erstens sind es keine laufend anfallenden Kosten, sondern es ist wie eine Instandsetzung einmalige. Somit dürfen diese Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Zweitens hat gemäß §535 BGB der Vermieter die Wohnung und den Garten in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und in diesem zu erhalten. Daher fällt das in die Zuständigkeit des Vermieters.
.... die Mieter, jeweils in seiner BK-Abrechnung. Denn Kosten und Lasten für Gartenpflege ist umlegbar.
In diesem Fall würde ich auch sagen, das der Vermieter die Kostentragen muss, da der Schaden vor eurer Mietzeit erfolgte.
Allerdings würde ich jetzt dort keinen Buchsbaum mehr pflanzen, da man nicht an der gleichen Stelle wieder Buchs pflanzen soll und auch die Erde befallen ist. Man müsste die Erde großzügig auswechsel.
Nene, ich glaube, da sollte nie wieder Buchs hin. Das Gelände scheint komplett versucht zu sein....
Was steht denn bezüglich Garten im Mietvertrag?
Wenn der Garten zur Wohnung dazu gehört, darf natürlich der Mieter den Garten nach seinen Wünschen anlegen. Dies bedeutet dann natürlich auch, dass du dies zahlen darfst.
Allerdings haben wir die Wohnung ja unter anderen Voraussetzungen gemietet und in der Zwischenzeit, in der wir noch nicht Mieter sind, wurde der Garten sozusagen zerstört.
Meine Frage hast du scheinbar überlesen.
Bitte teile uns mit was bezüglich Garten in deinem Mietvertrag steht.
In der Betriebskostenverordnung ist aber auch definiert, dass grundsätzlich nur laufend bzw. regelmäßig anfallende Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu kann selbstverständlich auch der Ersatz von Pflanzen gehören, allerdings nur soweit dies zur regelmäßigen Pflege gehört. Also beispielsweise wenn Pflanzen den Winter nicht überstehen und im Frühling neu angepflanzt werden müssen, oder wenn Pflanzen auf natürliche Weise mit der Zeit nicht mehr gut aussehen.
Bei der vorliegenden Frage geht es nicht um regelmäßige Kosten. Die Buchsbäume müssen nicht regulär ersetzt werden. Es ist ein einmaliges Erfordernis. Daher ist deine Antwort nicht korrekt