Garten und Einfahrt pflegen als Mieter?
Hallo Community,
folgender Sachverhalt
Eine 4 Parteien Haus mit Garten und Einfahrt.
Die Verwalter des Hauses die nicht unsere Vermieter sind verlangen davon das wir bei der Einfahrt die Fugenkratzen und Unkraut zupfen obwohl wir den Garten nicht nutzen während die Verwalter den kompletten hinteren Garten für sich beanspruchen und der vordere von den anderen beiden Parteien genutzt wird. Einfahrt wird mitgenutzt weil dort die Parkplätze sind. Wie seht Ihr das müssen wir die Fugenkratzen??? Wenn der Verwalter das wünscht obwohl er sich selbst nur um seinen hinteren Garten kümmert? Den wir wie gesagt nicht mitnutzen dürfen.
5 Antworten
Was sagt der Vermieter dazu? Ihr habt keine Grünfläche im Mietvertrag, sondern lediglich die Nutzung der Auffahrt zum Parken? Was steht zu den Nebenkosten im Mietvertrag? Ist ausdrücklich erwähnt, dass ihr verpflichtet seit die Auffahrt zu pflegen? Ist erwähnt dass ein Hausmeister von euch bezahlt werden muss?
Vielleicht weiß der Vermieter gar nicht was der Verwalter da so treibt? Will er nur euch die Arbeit aufbürden, oder sollen dass die Mietparteien im Wechsel machen? Er kann es eh nicht einfordern, da er lediglich Verwalter ist!
Solange nicht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten ist, der regelt, dass ihr dazu anteilig verpflichtet seid, müsst ihr nämlich rein gar nichts! Nachträglich darf solche Regelung nicht einseitig hinzu gefügt werden... Wenn es den Verwalter also stört: soll er kratzen!
Dass die Einfahrt von euch nicht benutzt wird, scheint offenbar nicht ganz zu stimmen. Denn du schreibst, dass sie als Zufahrt zu den Parkplätzen genutzt wird.
Es kommt somit drauf an, was bezüglich der Grundstückspflege entweder im Mietvertrag oder in einer vereinbarten Hausordnung geregelt ist. Lies dort bitte nochmal nach. Wenn dort nichts steht, dann ist das Sache des Eigentümers. Jedoch kann dieser die Kosten für die Pflege über die Nebenkosten in Rechnung stellen, sofern die Zahlung der Nebenkosten durch euch im Vertrag vereinbart ist.
Einfahrt wird mitgenutzt weil dort die Parkplätze sind.
Oder so ;-)
Schwer zu sagen ohne den Mietvertrag gelesen zu haben, aber wenn "Fugenkratzen", dann ohnehin nur im Wechsel mit den Mitmietern.
Es kommt nur darauf an was im Mietvertrag steht!
Im Prinzip richtig, aber nicht jeder Unfug, der im MV "vereinbart" ist (oft genug handelt es sich dabei in WIrklichkeit um AGB), ist auch rechtswirksam.
Entweder ihr übernehmt die Arbeiten oder es macht ein Gärtner und die Kosten werden umgelegt
Wenn man statt des Fugenkratzens kochendes Wasser drüber leert geht auch alles kaputt. Also morgend zu Arbeit den Wasserkocher voll machen und einfach hinleeren. Nach 3-4 Litern ist alles weg