Darf mein Vermieter Bambus im Garten untersagen?
Wir bewohnen seit 3 Jahren ein Einfamilienhaus zur Miete,den Garten haben wir damals selber hergerichtet und nach unserem Geschmack gestaltet.da an der Terrasse ein gut besuchter Wanderweg vorbeigeht, konnte uns damals jeder auf die Terrasse und ins Wohnzimmer gucken. Als sichtschutz haben wir an der Terrasse eine sichtschutzhecke aus Bambus gepflanzt, ca 4 Meter.diese wird von uns regelmäßig geschnitten, auch haben wir beim Kauf darauf geachtet, keinen austreibenden Bambus zu pflanzen. Der Vermieter hat uns nun aufgefordert,den Bambus entweder auszupflanzen oder in Kübel umzusetzen, da er einen austrieb der Pflanzen befürchtet. Gleichzeitig hat er uns eine Frist von 4 Wochen gegeben und angekündigt, nach Ablauf der Frist, den Bambus auf unsere Kosten fachmännisch zu entsorgen.
dazu meine Fragen.
Darf mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Garten Pflanze, wenn der Garten vorher eine reine Einöde und ein reines Gemüsebeet war?dazu ist zu sagen, der Garten hat eine Größe von ca 300 qm.
hat er das Recht, ungefragt unseren Garten zu betreten und eine Firma zu beauftragen, Veränderungen vorzunehmen, die wir bezahlen sollen?
vielen Dank für qualifizierte Antworten
9 Antworten
Was steht denn im Mietvertrag zum Garten? Im allgemeinen kann man zwar machen was man will, wenn nichts näheres geregelt ist. Es gibt vor allem keinen Anspruch auf einen "ordentlich" ausgeputzten Garten; Wildwiesen usw. sind grundsätzlich erst mal erlaubt. Einige wenige Pflanzen sind aber wirklich ein Problem, und dazu gehört eben Bambus, oder, noch schlimmer, japanischer Staudenknöterich. Sowas ist vergleichbar mit Beschädigungen der Bausubstanz in der Wohnung. Kann sein, dass man Bambus pflanzen dürfte, dann aber womöglich nur in Kübeln oder mit wirklich ausreichender Wurzelsperre.
Kleinpflanzen dürft ihr nach eigenem Belieben anpflanzen. Sträucher und Bäume bedürfen der Zustrimmung des Vermieters. Nun zählt Bambus ja eigentlich zu den Gräsern, rechtlich ist aber wohl schon geurteilt worden, dass Bambus auch als Hecke (Strauch) zu werten ist. Insofern benötigt ihr tendenziell die Zustimmung des Vermieters. Der Bambus ist euer Eigentum und ohne eure Zustimmung darf der Vermieter den Garten nicht betreten bzw. den Bambus nicht entfernen. Sonst bewegt er sich im Bereich von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Dennoch könnte er euch ggf. mit mietrechtlichen Konsequenzen rechtswirksam zur Beseitigung auffordern. Ich würde auch noch einmal auf den Dialog setzen- ich habe selber nicht austreibenden Bambus im Garten- der verbreitet sich ja wirklich null.
Dierk:
"Bambus ist die Pest - nie wieder raus - schlimmer als
Unkraut - Wurzelwachs-Angst... " usw. Stimmt weitgehendst.
Habe gerade eine 8 (acht) Meter lange Bambus-Wurzel entfernt.
Lösung: Pflanzung auf jeden Fall mit Vermieter vorher abstimmen
und vor allem eine sichere Wurzelsperre einbringen (z.B. durch stabilen Kübel).
Ja, der Vermieter kann als Eigentümer bestimmte Pflanzen ablehnen.
Beim Bambus kann ich das sehr gut verstehen. Den bekommt man nur sehr schwer wieder weg. Der ist schlimmer als Unkraut.
Ich denke er ist da nicht wirklich aufgeklärt und hat wegen dem wurzelwuchs Angst.
Macht doch mal einen Termin mit einem Gärtner und euren Vermieter. Vielleicht kann der Gärtner die Vorbehalte des Vermieters beseitigen.