Mietrecht-Darf ich den Gartenteich im Garten entfernen?

5 Antworten

Auch das Anlegen des Teichs war irgendwann mal ein teures Unterfangen. Verständlich, dass der Vermieter nicht mit Zuschütten einverstanden ist. Schließlich hat er auch nur erlaubt, dass ihr den Teich ablasst und vorher die Fische umsetzt.

Eine Alternative zum Zuschütten wäre Abdecken gewesen.

ich sollte den Originalzustand also den Teich wenn wir wieder ausziehen

Ich nehme an, das wird so bald nicht sein. Wenn es dann mal soweit ist, kannst du immer noch mit dem Vermieter reden, ob Du wieder einen Teich bauen musst oder ihn finanziell entschädigst oder er dann ganz verzichtet.

Die Nachmieter haben vielleicht auch Kinder.

Bauliche Veränderungen müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden und dann darf er auch den Rückbau als Auflage erlassen.

Hallo, ich habe eine Wohnung mit Garten gemietet, In dem Garten befindet sich ein völlig verunreinigter Teich mit Fischen.da wir zwei kleine Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren haben, ist es uns zu gefährlich den zu lassen. Nach Absprache mit dem Vermieter durften wir die Fische Umsetzen und den Teich ablassen.

Da war der Vermieter aber sehr nett.

Ich bestellte einen LKW mit Bodenaushub und schüttete den Teich zu.Jetzt meint der Vermieter aber ich sollte den Originalzustand also den Teich wenn wir wieder ausziehen herrichten.Muß ich das? 

Du hattest nur die Erlaubnis das Wasser abzulassen und hast hier ohne Einverständnis des Vermieters gehandelt.

Der Vermieter kann den Rückbau verlangen und notfalls wird er klagen.

Das Zuschütten war ein teures Unterfangen was ich zum Wohle und Sicherheit meiner Kinder tat da der Vermieter sich nicht für die Sicherheit zuständig fühlte.

Du hast die Wohnung mit Teich gemietet und hättest sie nicht mieten müssen und die Aufsichtpflicht obliegt nicht dem Vermieter.

MfG

Du hast eine bauliche Veränderung vorgenommen, die der Vermieter zum Teil genehmigt hat. Bei Mietvertragsende und Auszug kann der Vermieter bei der Rückgabe der Mietsache die Wiederherstellung des Ursprungzustandes verlangen. Es wäre besser gewesen, wenn Du den Teich nur gut und sicher abgedeckt hättest.

Bauliche Veränderungen sind dem Vermiter vorbehalten. Ohne seine Erlaubniss nicht zulässig. Wasserablassen ist in Ordung solange du das ding nicht veränderst. Wenn er findet das es Optisch doof aussieht das er zugeschüttet ist oder es dem Teichbau nicht gut tut darf er das verlangen.

Leg eine Holzpalette drüber ^^

Mikeschmarl 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 17:16

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p>zu spät ich habe berteits die folie drunter zerstört damit bei regen das Wasser weg kann.Der Teich ist 1,70 tief mit einem Durchmesser von 3 Metern...