Gartenalleinnutzung - Was zählt zum Garten?
Hallo!
Ich habe laut Mietvertrag den "Garten zur Alleinnutzung" gemietet. Es gibt im Keller eine Tür zum Garten. Der vordere Teil ist mit Steinplatten gepflastert. Es führt ein gepflasterter Weg mitten durch den Garten zu einem weiteren mit Steinplatten gepflasterten Bereich. Drumherum ist Rasen und Blumenbeete. Der gesamte Garten ist mit einer Mauer umgeben. Nun schreibt mir mein Vermieter, der vordere gepflasterte Bereich wäre für alle Mieter für hauswirtschaftliche Tätigkeiten freizuhalten. Deshalb hätten auch alle Mieter einen Schlüssel zum "Hof".
Kann das sein? Zählt das nicht auch zum Garten? Ich bin seit Jahren die einzige, die den Garten nutzt und pflegt.
Bin für jeden Rat dankbar.
Grüße, yeonala
6 Antworten
Danke für eure Antworten.
Bisher hatte kein Mieter Interesse am Garten und auch nicht an der gepflasterten Fläche. Bisher war auch nicht von "Hof" die Rede, sondern immer nur vom Garten. Jetzt übernimmt der Sohn des Vermieters anscheinend die Verwaltung und hat sich das ausgedacht. Ich habe auf einem Teil der gepflasterten Fläche einen Geräteschuppen aufgestellt und soll den nun versetzen. Ich zahle nicht speziell für den Garten Miete, sondern die Alleinnutzung des Gartens ist Teil des Hauptmietvertrages zu meiner Wohnung. Nein, Garten ist in meinem Mietvertrag nicht näher definiert. Auch keine Verpflichtung zur Pflege des Gartens. Keiner im Haus zahlt etwas für Gartenpflege. In meiner Hausordnung steht auch nichts von Hof/Garten. Was bei den anderen Mietern drin steht, weiß ich nicht. Im Übergabeprotokoll steht "3 Schlüssel zum Garten". Es gibt sonst keinen Weg in den Garten außer durch den Keller. Keine weiteren Türen oder Tore.
Dein Vermieter hat so alle Vorzüge bei sich. Du pflegst die Flächen, welche es nötig haben. Dadurch wird in der Nebenkostenabrechnung der Posten "Gartenpflege" auf ein Minimum reduziert. Das kommt allen Mietern zu Gute. Der Vermieter kann durch die geringeren Nebenkosten besser vermieten. Die wirtschaftliche Nutzung der befestigten Flächen, welche fast pflegelos sind, stellt er nun dann gerne Allen zur Verfügung. Wieder ein Vorteil zur Verbesserung seiner Vermietsituation. Du siehst, es ist nicht immer schlau, wenn man glaubt sich im Positiven einbringen zu wollen. Merke Dir das für die Zukunft. In Deinem speziellen Fall würde ich mit der Nacbarschaft versuchen, unter Angabe der sonst entstehenden Mehrkosten für alle, eine gemeinsame Lösung zu finden, damit ist Arbeitsteilung gemeint.
Die Antwort trifft nicht die Frage !
Ich würde genauso denken wie Du, aber rechtlich ist der gesunde Menschenverstand nicht bindend. Frag in einem Mieterverein. Alles Gute!
Die Definition der Gartenfläche fehlt offensichtlich im Mietvertrag, und die Deklarierung einer Hoffläche, die getrennt vom Garten (ohne m²-Angabe) des Mieters existiert, ist eine Meinung des Vermieters, die du als Mieter nicht teilst. Üblich in Mietverträgen ist eine Hausordnung, die u.a. die Begehung und Benutzung der Hofflächen durch Mieter und Vermieter einschließt.. Ich bitte um Überprüfung. Der "Schlüssel zum Hof" ist für die Tür im Keller zum gemieteten Garten vorgesehen? Die Einfriedung des Hofes/Gartens ist nicht mit anderen Türen/Toren durchbrochen? Letztlich die Fragen, wie hoch ist die Gartenmiete, oder ist die Gartenutzung in den Grundpreis der Wohnung eingeschlossen? Gab es Beschwerden anderer Mieter, die den "Hof" nicht benutzen konnten?
Wenn es keine nähere Erleuterung gibt, würde ich sagen, zum Garten zählt alles, was gärtnerisch bewirtschaftet werden muß. Rasen, Beete und Hecken. Wirtschaftswege zu Mülltonnen oder Fahrradabstellplätzen müssen ja wohl allen Mietern zugängig sein.