Darf der Vermieter über die Terrasse der gemieteten Einliegerwohnunggehen, um den rasenmäher zu holen, der in der gemeinsam benutzten Doppelgarage steht??

6 Antworten

Grenzt die Garagentür denn unmittelbar an die Terrasse oder ist dort eine Zuwegung zur Garagentür auf einer schmalen Gemeinschaftsfläche vorgesehen? Wurde ein Wegerecht zur Nutzung dieser Zuwegung einer mitgenutzten Doppelgarage denn mietvertraglich nicht geregelt?

Grds. hat der M das Hausrecht über seine Mietsache. Hier sollte aber wohl eine einvernehmliche Lösung herbeifzuführen sein, kurzzeitig ein bis zweimal pro Monat während der sommerlichen Rasenschnittzeit daüber rollen zu dürfen?

G imager761

VermieterELW 
Beitragsersteller
 21.07.2018, 16:26

Die Garagentür grenzt unmittelbar an die Terrasse. Aber eigentlich gehört die Terrasse nicht komlett dem Mieter, da in der Grundmiete die Terrasse nur bis maximal zur Hälfte mit einbezogen werden darf. Also ist die andere Hälfte nicht

mitvermietet, und dort befindet sich auch die Garagentür.

imager761  21.07.2018, 18:14
@VermieterELW

Die Anrechnung der Terrasse gemäß Wohnflächenverordnung für die Grundmiete hat nichts mit dem Wegerecht zu tun. Meint, die Terrasse zählt insgesamt zur Mietsache, auch wenn sie nur zur Hälfte zur Wohnfläche und damit ztur Miethöhe beiträgt :-O

Entweder ist es mietvertraglich geregelt, die Zuwegung zu der Garagentür zu seiner eigenen Garagenhälfte mitnutzen zu dürfen oder man findet darüber nachträglich eine Vereinbarung. Stellt der M sich quer und beharrt auf seinem Hausrecht, muss man sein Versäumnis mit Rasenmäherschleppen über die Treppe bezahlen.

.... wenn ihm das seine Patentante erlaubt hat, bestimmt. Warum solle er auch nicht gehen können?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum sollte er das nicht dürfen, das ist doch nicht so schlimm. Respektvoll wäre es vielleicht, wenn er nicht einfach unangemeldet durchmarschiert, sondern vorher kurz klingelt und sich ankündigt.

Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist immer vorteilhaft. Wegen solchen Kleinigkeiten würde ich das nicht aufs Spiel setzen.

Ohne einen Lageplan zu sehen, kann man deine Frage nicht beantworten.

Ergänzend, ist es so schlimm, wenn der Vermieter diesen Weg wählt?

Es ist schon schlimm dass, manche mit den Nachbarn Streit haben, aber du willst dich sogar mit deinem Vermieter anlegen.

Lade ihn doch einmal zu einem Umtrunk auf der Terrasse ein und sprich ganz einfach mit ihm.

Der Mieter hat das Hausrecht, also darf der Vermieter das einfach so nicht. Er darf ja auch nicht ohne Zustimmung des Mieters in dessen Wohnräume gehen. Aber es wird doch möglich sein sich zu einigen, oder? Schließlich mäht der Vermieter wohl kaum tagtäglich den Rasen.