Gutachterkosten bei einem 50/50 Schaden mit dem KFZ?
Üblicherweise werden die Kosten nach einem Verkehrsunfall nach Quote geteilt. Gibt es Möglichkeiten die Kosten komplett der Gegenseite anzulasten trotz 50/50 Quote?
7 Antworten
Ja klar geht das, zumindest wenn du eine Vollkasko-Versicherung besitzt.
Was vielen Leuten einfach nicht bekannt ist –leider auch vielen Juristen (!)- , ist die Möglichkeit nach Quotenvorrecht zu regulieren.
Bei dieser Variante, kannst du in Situationen bei denen die Gefährdungshaftung geteilt wird, die vollen RA + Gutachterkosten + Wertminderung + usw... von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bekommen.
50/50 heißt du hast eine Mitschuld und mußt somit deinen Anteil selbst bezahlen. dazu gehören auch Gutachterkosten.
genau das ist ja das Problem ;-) . Deshalb interessiert es mich, ob man solch einen Fall anders lösen kann
Beim Gutachten solltest du vorsichtig sein, wenn das sich als wirtschaftlich unsinnig erweist, kommt die Schadensminderungspflicht ins spiel, und du bleibst u.U. ganz auf diesen Kosten sitzen.
Nein, warum sollte die Gegenseite deinen Kostenanteil übernehmen, wenn du eine 50%-ige Mitschuld trägst?
Außerdem bezahlen doch die Versicherungen die Gutachterkosten oder nicht?
Warum sollte der Gegner deinen Teil übernehmen? Du bist doch auch nicht bereit, seinen Kostenanteil zu übernehmen, oder??
Meine Frage zielt vielmehr in die Richtung, ob dies irgendwie möglich ist.
Es gibt keinen Trick :-(
Nein, die Kosten werden ebenfalls geteilt. Dazu gehören Anwälte, Gutachter, Gericht, Zeugen
Es sei denn das ein Gutachter nicht nötig war, weil es ein Bagatellschaden war
Leider nicht. Die Kosten werden nach Quote geteilt.