Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen?
Hallo Leute,
hatte vor über einem Jahr ein schweren Verkehrsunfall. Da die Schuldfrage lange nicht geklärt werden konnte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Dekra für ein Analytisches Gutachten beauftragt. Es sind daraus Kosten von knapp 3000 Euro entstanden.
Da ich jetzt schuldig gesprochen wurde und ich die Rechnung von der Staatsanwaltschaft für das Gutachten bekommen habe, ist mir nicht klar ob das meine KFZ- Haftpflicht übernehmen muss, oder ich das zahlen muss.
5 Antworten
Die Kosten eines Gutachters, die im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Unfallanalyse anfallen, gehören zu den Kosten die die Versicherung des festgestellten Verursachers zu zahlen hat; Mit der Feststellung der Schuld wird ja die Eintrittsfolge der Versicherung des Verursachers festgestellt;
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist an Gutachten interessiert, um die Höhe des durch den Unfall entstandenen Schadens zu ermitteln. Deshalb trägt sie auch die Kosten für aus solchen Gründen angeforderte Gutachten.
Die Staatsanwaltschaft fordert Gutachten an, um die Schuldfrage zu klären. Das hat also einen ganz anderen Hintergrund, und die Kosten für solche Gutachten sind dann Teil der Verfahrenskosten im Strafverfahren, die im Verurteilungsfall der Verurteilte zu tragen hat.
In Strafverfahren kann so etwas eine böse Sache werden, wenn die Gutachterkosten höher werden als es die Verfahrenskosten einschließlich einer Geldstrafe wären, wenn das Gutachten nicht angefordert worden wäre. So etwas kommt gehässigerweise recht oft vor, wenn es ein Beschuldigter wagt, seine Schuld abzustreiten. Noch teurer kann es werden, wenn die Verteidigung ein Gegengutachten erbringt, um das von der Staatsanwaltschaft angeforderte Gutachten anzufechten, und das Gericht dann dem Inhalt des von der Staatanwaltschaft angeforderten Gutachtens glaubt.
Es gab mal eine Zeit, wo eine Kfz-Rechtsschutzversicherung solche Verfahrenskosten übernommen hat (natürlich nicht eine Geldstrafe). Ob es heute noch so ist, weiß ich nicht.
Da ist die Sache wohl einfach dumm gelaufen. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn du in einer nachfolgenden Befragung die Sache wahrheitsgemäß erklärst und es dadurch offensichtlich wird, daß du den Unfall verschuldet hast.
Manchmal ist es aber so, daß man gewisse Dinge auch in der Rubrik "die guten Freunde von Staatsanwälten und Richtern wollen auch leben" verbuchen muß.
Wenn du die Unfallverursachung eigestanden hast, dann war das Gutachten unnötig und du solltest gegen die Kosten-Rechnung Einspruch einlegen.
warum reicht man die Rechnung nicht bei seiner Haftpflicht ein? in der Regel zahlt diese
Das Gutachten musst du selbst bezahlen, weil du der Verursacher dieses Unfalls warst. Deine KFZ Versicherung wird dir betreffend Kostenübernahme was husten.
Ja und Vollkaskoversicherung ? Ich meine für was ist man bitte Haftpflichtversichert
Bist du dir da sicher? Wozu hat man dann die Haftungsversicherung? Hast du ein Link dafür?
Die Haftpflichtversicherung ist dafür da Unfälle zu regulieren, die du verschuldet hast. Als " Belohnng" rutscht du einige Stufen tiefer.
Klar habe ich da ein Gesetz:
Die Zivilprozessordnung sagt ganz klar in § 91 : Es müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadenersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.
Das hat sich nicht geändert.
Das muss die Versicherung übernehmen.
Ich habe meine Schuld vor der Ermittlung eingestanden aber nicht unterschrieben sondern nur mündlich ohne Belehrung an Unfallstelle