KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?
A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.
Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?
Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".
Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?
Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.
Vielen Dank!
7 Antworten
Der bedingungsgemäße Gebrauch eines Kfz liegt auch dann vor, wenn arbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden die der Benutzung dienen. Dazu gehören Reparaturen genauso wie Pflegearbeiten. Daher greift auch in diesem Fall die benzinklausel. Den Schaden an der Hebebühne trägt die Kfz Haftpflichtversicherung.
Ob eine private Haftpflichtversicherung bei Gefalligkeitshandlungen auf die Benzinklausel verweist kann ich mir nicht vorstellen, denn sie trägt ja eigentlich genau derartige Risiken für die der Versicherte rechtlich überhaupt kein Risiko trägt und daher grundsätzlich nicht Schadensersatzpflichtig gemacht werden kann. Rechtlich gilt das Auftraggeber Prinzip: wer einem freiwilligem Helfer einen Auftrag erteilt, trägt das Risiko an der Ausführung genauso als würde er die Aufgabe selbst erledigen.
Die Versicherungen haben die Option Gefalligkeitshandlungen nur eingeführt um daraus resultierende Streitigkeiten zwischen befreundeten Personen aufzufangen und trotz fehlender rechtlicher Schadensersatzpflicht derartige Schäden zu regulieren.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden im Gebrauch mit einem Kraftfahrzeug nicht.
Hier kämen nur 2 Versicherungen in Frage.
Entweder die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt, oder die Vollkasko-Versicherung des Fahrzeugs.
Aber ich vermute, dass auch die Vollkasko-Versicherung nichts zahlt, denn zuerst müsste hier noch geklärt werden, was Person A mit der Geschichte zu tun hat.
Was steht denn in dem Vertrag bezüglich Nutzung der Hebebühne in der Werkstatt.
Mir ist hier der Sachverhalt hinsichtlich der Schadensursache nicht klar.
Außerdem stellt sich mir auch die Frage, in welcher Eigenschaft war Person A hier tätig? Arbeitet Person A in dieser Werkstatt, bzw. ist er u.U. sogar als Kfz-Mechaniker tätig?
Auch könnte es sich hier um Schwarzarbeit handeln!
Ich empfehle einen Rechtsanwalt mit hinzu zu ziehen.
... nein, warum sollte sie auch zuständig sein?
Es gibt einen klaren Auftrag des Halters und der kennt doch die Folgen und öffnet somit gerne seine Geldbörse, oder bittet eben Großmutter oder die Patentante um Sponsoring.
Zudem: Was sagt Dein Berater dazu, warum läßt der Dich so hängen?
Ui, dumm gelaufen!
Die private Haftpflichtversicherung
wird aus verschiedenen Gründen nichts zahlen.
Die Kraftfahrzeughaftpflicht
wird den Schaden an der Hebebühne begleichen
Sofern vorhanden, zahlt
die Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug.
Auch die Wartung des Fahrzeugs gehört zum Betrieb des Fahrzeugs.
Dagegen, wer eine Hebebühne für Geld vermietet, ist selbst dafür verantwortlich, wenn diese dabei beschädigt wird. Das Betriebsrisiko des Verleihers.
Die Private Haftpflicht ist da ganz außen vor.