Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?
Im März 2019 wurde durch einen Sturm ein Anhänger gegen mein Auto geweht. Der Schaden an meinem Auto ist erheblich (mehrere Tausend), da es sich auch nicht um einen kleinen Anhänger handelt, sondern um ein riesen Kastenhänger der durch die Luft gewirbelt wurde. Das ganze fand auf einem privatem Parkplatz statt, beide Fahrzeuge waren hier geparkt, wie sie immer geparkt sind.
Nun, nach etwa 9 Wochen (Begutachter und Versichreungs-Regulierung etc. waren alle Vorort gewesen, und mein Fahrzeug ist immer noch nicht fahrtauglich), hat sich die Versicherung des Halters vom Anhänger geäußert:
”Es herrschte am Schadenstag ein Orkan mit Windstärke 12 ... Das Schadensereignis ist daher auf höhere Gewalt zurückzuführen, die unser Kunde nicht zu vertreten hat. Eine Regulierung Ihrer Ansprüche lehnen wir daher ab. “
Ich war bei einem Anwalt gewesen, der meint dass die Chancen den Fall gerichtlich zu gewinnen gut stehen. Vor einem Prozess müsste ich allerdings erst mal einen Vorschuss von 1680€ zahlen.
Auf die Frage “was wenn wir den Prozess nicht gewinnen” war die Antwort, dass ich dann die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Gegenseite (etwa 950€) zu zahlen habe.
Was nun?
Ich bin finanziell nicht in der Lage hier mit tausenden um mich zu schleudern. Die Mittel für den Prozess könnte ich durch Prozesshilfekosten beantragen – Mir scheint ein gewisses Risiko gehe ich aber dabei ein und müsste am Ende vielleicht noch etwas draufzahlen. Ich will ja nur dass mei Auto endlich mal fachgerecht repariert wird.
Was soll ich tun.
15 Antworten
Bei einem Rechtsstreit ist es immer schwierig, den Ausgang vorherzusagen. In diesem Fall gibt es allerdings bereits Urteile, die höhere Gewalt bei einem angekündigten Sturm ausschließen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/pkw-sturmschaden-sturm-stellt-keine-hoehere-gewalt-dar_145992.html
Nach diesem Urteil reicht es nicht, einen Anhänger zu parken, wenn ein Sturm droht. Er müsste mindestens zusätzlich durch Koppeln an einem Auto gesichert oder in einem windgeschützten Bereich verbracht werden (Tiefgarage).
Man muss allerdings genau prüfen, ob alle Bedingungen übereinstimmen, z.B. ob der Sturm angekündigt war oder sich zu unerwarteter Stärke entwickelte. Das könnte man z.B. beim deutschen Wetterdienst erfragen.
Das Urteil ist von 2008. Das ist nicht sooo uralt. Wenn Du dich da besser auskennst, kannst Du aber bestimmt aktuellere Urteile als Referenz nennen, eventuell von höherer Instanz und damit wichtiger?
Wenn Du finanziell nicht in der Lage bist einen Rechtsstreit zu finanzieren,jedoch einen Anwalt hast, der von guten Erfolgsaussichten ausgeht, dann bitte doch diesen Anwalt für Dich den Prozeß mittels PKH anzustrengen.
Der Anwalt muß dann nur noch gute Argumente haben, damit das Gericht auch PKH bewilligt. Zweifel sind allerdings angebracht.
... eben, keine Cent gibt es bei so einer Sachlage/Vorgehensweise, die Literetur ist doch voll davon!
Hast du denn überhaupt eine Teilkasko-Versicherung. Diese ist bei Sturm zuständig.
Davon lese ich nichts
Für die Haftpflichtversicherung des Hängers ist die "höhere Gewalt" anzuwenden. Die zahlt also nicht.
Dafür würdest du auch keine Prozesskostenhilfe erhalten, weil der Prozess nicht zu gewinnen ist.
.... es gibt keine TK, so jedenfalls sein Kommentar.
Lass das über deine Teilkasko regulieren.
Wessen Teilkasko?
ich habe für mein KFZ nur Haftpflicht - was der Unfallverusacher hat weiss ich nicht ... aber was "Teilkasko" damit zutun hat, ist mir nicht verständlich
Wessen Teilkasko?
Na deine, die du für das Auto abgeschlossen hast.
ich habe für mein KFZ nur Haftpflicht
Tja das ist dann natürlich doof, nicht wahr. Aber damit hast du dich ja bewusst dazu entschlossen, dass du solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen willst. Entweder weil du genug Geld hast ein neues Auto zu kaufen oder weil du das Auto nicht zwingend brauchst. Einen anderen Grund kann es ja nicht geben, oder?
aber was "Teilkasko" damit zutun hat, ist mir nicht verständlich ,
Na die reguliert Sturmschäden.
was der Unfallverusacher hat weiss ich nicht
Meines Erachtens liegt überhaupt kein Kraftfahrt-Unfall vor, sondern ein Sturmschaden. Verursacher ist der Orkan. Und der Verursacher ist nicht versichert. Man kann ihn auch nicht haftbar machen.
Das gilt schon als Unfall, allerdings greift hier eben §7 Abs. 2 StVG.
Das wäre nur über die eigene Teilkasko oder Vollkasko regulierbar und das hat der FS nicht.
Das wäre nur über die eigene Teilkasko oder Vollkasko regulierbar
So sehe ich das auch. Wenn der Halter/Fahrer des Anhängers sich jedoch einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hätte, also beispielsweise den Hänger nicht gegen Wegrollen gesichert hätte und dieser durch die Luftbewegung "in Fahrt" geraten wäre... Da hätte man ggf. noch eine Haftung konstruieren können.
Sturmschäden an Deinem eigenen Fahrzeug werden durch Teilkasko abgedeckt.
Der FS hat sein Fahrzeug nur Haftpflichtversichert.
Grundsätzlich gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Und dass die Haftpflichtversicherung nicht eintreten muss, hast du ja bereits schriftlich.
Orkanstärke ist Orkanstärke. Da ist die "höhere Gewalt" gegeben. Also kein Haftpflichtfall.
Es ist ein KFZ-Schaden. Einen Unfall kann nur ein Mensch haben.
Na klar...
Das wäre der einfachste Weg...
Sturmschäden werden in der Regel über die Teilkasko/ Vollkasko geregelt.
Da es in dem Fall keinen Unfall im eigentlichen Sinn gab, sondern durch den Sturm der Schaden entstanden ist, ist es tatsächlich höhere Gewalt.
Leider teilst du erst sehr viel später mit, dass du dich bewusst nur für die Haftpflichtversicherung entschieden und keine Teil- oder Vollkasko hast. Was zwar im ersten Augenblick sicher kostengünstig ist, aber in den nun eingetretenen Fall ein Problem für dich sein wird.
Ich stimme den Vermutungen einer Anderer zu, dein Anwalt ist mehr auf das Geld aus, denn viel Erfolg steht hier nicht zur Aussicht.
Vielleicht solltest du zukünftig doch über eine Teilkasko und vor allem auch über einen Rechtsschutzversicherung nachdenken. Das kann am Ende jede Menge Geld sparen.
... oder den, der ihm den Abschluss verweigert hat, in Regress nehmen.
Teilkasko hat man ihm wohl sicher nicht verweigert. Jeder nimmt diese paar € Provision gerne zusätzlich mit.
Vielmehr wusste er es besser.
Wir leben nach wie vor selbstbestimmt und nicht nur dann, wenn es zum Vorteil ist.
Teilkasko verweigert kaum ein Vertreter, aber vielen ist es zu teuer oder sie haben die Kosten einfach überschätzt und versuchen auf die Art zu sparen.
... dann steht das ja so auch im Beratungsprotokoll, und wenn nicht, ist der Berater/Makler eben fällig!
Wir leben in Deutschland und nicht in den USA, hier gibt es die Beweisumkehr nicht.
... doch doch, schaue einfach mal in die Spielregeln und in den Ausdruck.
Der Marktführer z.B., dokumentiert diesen Nichtabschluss dann sogar zusätzlich im Versicherungsschein, fett gedruckt.
Warum wohl?
... diese uralte Fehlurteil wurde längst in die Tonne geworfen, jedenfalls in meinen Gerichtsberzirken.