Unfall mit fahrerflucht. Wer Zahlt den Gutachter?
Hallo, ende letzten Jahres ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Es wurde im Umkreis jemand gefunden (direkt von der Polizei) der es warscheinlich war da die spuren ziemlich gut passten. Später wurden die autos gegenübergestellt. Polizei meinte das sie es ihm nicht 100Prozentig zuschreiben können. daraufhin wurde das verfahren eingestellt.
Hatte zu dem Zeitpunkt auch schon einen Gutachter beauftragt da (wie ich mitbekommen habe) der vermeindliche unfallgegner aufeinmal einen "altschaden" bei seiner versicherung gemeldet hatte.
da das ganze jetzt aber fallen gelassen wurde schickte mir der Gutachter jetzt die Rechnung für den autrag. ( nicht grade wenig )
Mit dem schaden an meinem Auto (hintere Tür leicht eingedrückt und kotflügel verkratzt) hatte ich mich ja jetzt abgefunden, aber das ICH jetzt auch noch den gutachter zahlen muss und da auch noch drauf sitzen bleibe ist schon echt krass.
gibts da eine möglichkeit wenigstens da raus zu kommen?
Bin Teilkasko versichert.
lg und vielen dank für Antworten
10 Antworten
Es bezahlt der die Musik, der sie bestellt - und das bist natürlich DU!!!
Ich vermute mal, dass Du auf den Kosten des Gutachters sitzen bleibst.
Aber vielleicht hast Du die Möglichkeit einen Teil deiner Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs zu bekommen.
Schau hier mal rein: http://www.verkehrsopferhilfe.de/
VOH:
In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Bei Fahrerflucht wird die Regulierung über den Zentralverband der KFZ-Versicherer getätigt. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen. Vor einer Reparatur muss Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu begutachten.
Dass jemand "wahrscheinlich" der Täter war, reicht im deutschen Rechtssystem eben nicht aus.
Was du alles weißt
"Bei Fahrerflucht wird die Regulierung über den Zentralverband der KFZ-Versicherer getätigt."
So einen groben Unfug hätte ich nie von dir erwartet!
und was sagt mir ersteres? nochmal an den Zentralverband wenden oder "pech gehabt" ?
So ist das bei Unfallflucht. Wenn allerdings der Verursacher bekannt ist, und nur die "Unfallflucht" als Straftat fallen gelassen wurde, ist das etwas anderes. Dann ist ja seine Haftpflichtversicherung in der Pflicht.
was ist so bei unfallflucht? sry aber sehe keine antwort darin.
so ist das das ich mich bei unfallflucht nochmal an die wenden muss? oder so ist das das ich bei unfallflucht doppelt pech jetzt habe?
die polizei meinte es gibt übereinstimmungen beim schaden aber 100% können sie es nicht sagen und deswegen kann er nicht 100% als täter festgestellt werden.
Na dann wendest du dich natürlich an seine Versicherung. . Die ist durch das Pflichtversicherungsgesetz auf jeden Fall verpflichtet zu zahlen. Das ganze wird dann letztlich vor Gericht entschieden werden müssen
aber wenn er von der polizei nicht als 100%iger täter festgestellt wird könnte ich ja nur nochmal einen externen gutachter holen und wenn der eventuell auch nichts anderes sagt bleibe ich vlt doppelt auf den kosten sitzen oder nicht?
Die Praxis sieht doch aber so aus, daß manchen Versicherern der Standpunkt ihres Kunden und evtl. Nachweise sch...egal sind und die Entscheidung lediglich aus der Sicht der künftigen Beitragsentwicklung gefällt wird. Die Vollmacht für diese Entscheidung hat ja leider jede Versicherung mit der Unterschrift unter den Antrag schon in der Tasche. Meine Ehefrau hat´s genauso getroffen.
Hallo,
die strafrechtliche Frage der Unfallflucht hat zunächst einmal wenig mit dem Schadenersatzanspruch zu tun, da dieser zivilrechtlicher Natur ist.
Es steht Dir somit - unabhängig von der Aussage bzw. dem Ermittlungsstand der Polizei - frei, Ansprüche gegen den Unfallgegner (oder seine Kfz-Haftpflichtversicherung) geltend zu machen. Diese umfassen dann auch u.a. die Kosten des Gutachters
Im konkreten Fall besteht das Problem jedoch voraussichtlich in der Beweisbarkeit. Es steht nämlich zu befürchten, dass der Beschuldigte die Verantwortung für die Beschädigung abstreitet. Dann bist Du wiederum in der Beweispflicht, dass sich der Unfall wie geschildert zugetragen hat und der besagte Beschuldigte auch der tatsächliche Unfallgegner war.
Und dies wird schwierig, wenn entsprechende Beweise (Zeugen, eindeutige Lackspuren, zueinander passende Beschädigungen an beiden Fahrzeugen, etc.) fehlen.
Und wenn der Schadenersatzanspruch nicht "gerichtsfest" belegt werden kann, wird die gegnerische Versicherung leider weder die Reparatur- noch die Gutachterkosten übernehmen.
Hier gilt dann leider der platte Spruch: "Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen." Eine eigene Versicherung kommt in diesem Fall leider nicht in Frage.
Viele Grüße
Loroth
(P.S.: Eine RS-Versicherung kann zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen genutzt werden. So hat man zumindest für den RA kein Kostenrisiko. Und vielleicht findet dieser ja den nötigen juristischen Nachdruck, um den Schadenersatz durchzusetzen.)
Nur weil die Polizei das eingestellt hat, heißt es doch noch lange nicht, dass du zivilrechtlich gegen den vermeintlichen Unfallgegner vorgehen kannst. Da der bekannt ist, hast du doch beste Voraussetzungen.
Du bleibst natürlich auf den Kosten sitzen.
tut mir leid, aber auch diese Aussage ist falsch