Leihwagen von KFZ Versicherung, Selbstbeteiligung?
Hallo Leute,
ich hatte am 21.12.2014 ein Verkehrsunfall. Mir ist an einer Roten Ampel ein Auto reingedüst, der Fahrer war viel zu schnell und hat zu 100% Schuld von der Polizei bekommen.
Nun habe ich am 22.12.2014 die generische Versicherung LVM vom Unfallverursacher angerufen und diese haben mir darauf ein Leihwagen zu verfügung gestellt. Der Wagen wurde von Europacar zu mir nach hause geliefert. Ein Gutachter war auch bereits schon da, aber durch die Feiertage kam er bis jetzt noch nicht dazu ein Gutachten zu schreiben. Also fahre ich immernoch mit dem Leihwagen.
Heute hat mich die LVM Versicherung angerufen und meinte sie bekommen noch 332,- € Selbstbeteiligung vom Leihwagen .... Das macht mich gerade sehr stuzig und wütend, zumal mich da keiner aufgeklärt hat. Auf den Zettel von Europacar steht nach genauerem Hinsehen was von Selbstbeteiligung in höhe von 332,- € , da mich wie gesagt keiner darauf hingewiesen hatte dachte ich das wäre die Höhe bei einen Schaden den ich dann blechen muss...
Kann man da was machen ? oder ist das standart bei einen Leihwagen wenn man diesen durch ein Verkehrsunfall bekommt?
Ich finde es etwas dreißt, da ich zumal keine Schuld hatte und durch den Unfall viel stress habe, und nun soll ich 332,- € bezahlen für einen Leihwagen der deutlich weniger Leistung als mein Auto hat ... -> meins 200 PS --> Leihwagen 130 ps Diesel
So zu sagen hat der Unfall mir jetzt nicht nur ein kaputtes Auto gebracht sondern Kosten in höhe von 332 ,- € für den Leihwagen.
Bitte um Hilfe und Rat
8 Antworten
hier muß genauer geklärt werden, wofür die "Selbstbeteiligung" sein soll. Ist die Haftung unklar, hattest Du den Mietwagen zu lange, sollte das ein Abzug wegen ersparter Abnutzung des eigenen Fahrzeuges sein...? Aus meiner Sicht wäre am ehesten denkbar, dass DU den Mietwagen zu lange hattest. Dafür müßte man wissen, ob Dein Auto ein Totalschaden war oder schon von Anfang an reparabel. Denn sofern es nicht unklar war, ob es sich um einen Totalschaden handelt, gab es ja keinen Grund mit der Reparatur auf die Fertigstellung des Gutachtens zu warten. Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben? Wenn der Gutachter mehrere Wochen für die Erstellung des Gutachtens benötigt, könnte man auch ihn für die Mehrkosten haftbar machen.
Das ist mir zu wirr. Ein Leihfahrzeug gibt es doch nur, wenn es auch wirklich günstiger ist (Vergleich Taxi) und auch nur für die Dauer der Reparatur bzw. bei Totalschaden für die Zeir der Ersatzbeschaffung, also so rd. 3 bis 5 Tage. Und wenn denn der Anspruchsteller eben nicht reparieren läßt, ist dies doch ganz allein seine Sache und somit trägt er auch die Mehrkosten alleine. Alles doch ganz einfach.
Das ist eine Rechtsfrage, die nicht einfach zu beantworten ist!
Ich hätte da noch diverse Fragen, die aber hier den Rahmen sprengen.
Hast Du Vollkasko, dann frage bei Deiner Versicherung.
Hast Du eine Rechtschutz Versicherung? Wenn ja, dann schnell zum Anwalt.
Dann noch einen Tipp, bevor Du unterschreibst, erst das Kleingedruckte lesen! Das gilt besonders bei Krediten.
Die lachen sich jetzt über Dich kaputt.
Viel Erfolg.
Hallo hab Vollkassko aber was hat meine Versicherung damit zu tuen?
Rechtschutz habe ich auch.
wenn du nicht schuld bist such dir einen Anwalt und lass den das regeln, die LVM wird sich freuen den den Anwalt müssen sie dann auch noch zahlen.
In der Kürze liegt die Würze.
Hier geht es um GUTE FRAGE net und nicht um LIES MAL DEN ROMAN!
Keine bessere Antwort gefunden,was? Lieber mehr schreiben als 1000 rückfragen bekommen und keine richtige Antwort!!!