Beckomme ich Netto oder Brutto Wert?
Hallo zusammen,
Mein Auto wurde 2 mal angefahren. Ich habe bei Seite genommen einen Gutachter und er hat für erste Schaden 2800 und für den zweiten 3000 Brutto Berechnet. Den habe ich die beide Versicherungsfirmen gefragt, wenn ich auf Kfz Werkstatt Leistungen verzichten möchte, was bekomme ich auf der Hand? Mir wurde gesagt nur ca. 800 Euro = Das soll die Teile Kosten sein. Den mir wurde gesagt von bekannten, das ich soll ein Netto Wert bekommen und die Versicherungsfirmen erzählen mir ein Quatsch.
Vielen Dank.
5 Antworten
Für eine kurze Antwort fehlen hier einige Fakten.
Du bekommst einen unreaprierten Schaden in keinem Fall doppelt bezahlt. Wie ich es verstehe, ist der gesamte Schaden 3.000 Euro von denen bereits beim ersten Unfall 2.800 Euro entstanden sind? Richtig?
Du bekommst den kompletten Schaden, also 3000 Euro erstattet. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer abgezogen falls diese nicht anfällt (zb. Wenn eine Reparatur selbst ausgeführt wird oder du vorsteuer abzugsberechtigt bist) zusätzlich erhältst du einen Nutzungsausfall erstattet. Falls in einer Werkstatt repariert wird, für jeden Tag an dem Du das Kfz nicht benutzen kannst oder bei eigwnreparatur für die Zeit die der Gutachter schätzt. Der gesamte Schaden wird anteilig nach Grad der Veursachung durch die beiden Unfallgegner geteilt. In deinem Fall würde der erste Verursacher 91% Prozent der Kosten tragen und der zweite Verursacher 9%
Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, wird anders gerechnet...
Erstattet wird der wiederbeschaffungswert des Kfz (der Wert, was ein gleichwertiges Kfz mit gleicher km Leistung und im gleichen Allgemeinzustand, gleichem alter wie dein Auto vor dem ersten Unfall war, aktuell kostet ) Vom wiederbeschaffungswert wird der Restwert des unfall- Kfz abgezogen. Für die wiederbeschaffung werden ein paar Tage Nutzungsausfall angesetzt und erstattet. Auch hierbei wird die Umsatzsteuer nur erstattet wenn ein neues Kfz in mindestens gleichem wert wie der wiederbeschaffungswert ist angeschafft wird. rechnet man mit den Versicherungen zunächst auf Gutachten Basis ab, und weist innerhalb von 6 Monaten einen Kfz Kauf mindestens zum Preis des wiederbeschaffungswert nach, werden die ust. Nachträglich erstattet.
Die kostenteilung bleibt immer entsprechend dem Grad der Schadens veursachung.
Erstattet wird nach Gutachten von den Versicherungen nur die tatsächlich entstandenen Schadenskosten die entstanden sind.. Abgezogen werden möglicherweise auch neben der Mehrwertsteuer eventuelle wertsteigerungen die durch die reparaturen entstanden sein könnten nach einer liste der Versicherer..
Wenn es zwei komplett unterschiedliche Schäden sind , einer vorne und einer hinten werden die getrennt betrachten ..Liegt bei einem zweiten Schaden jedooch eine Vorschädigung durch den ersten schaden vor also beispielsweise Anprall an der gleichen stelle dann kann es sein das die versicherer untereinander eine Regelung zu deinem Nachteil finden und nur der schwerere Schaden bezahlt wird.
Im Reparaturfall würden dann beide Schäden zum Preis von einem abgerechnet und die Versicherungen teilen sich die kosten anteilig. Du kannst nicht zwei Schäden von 28 und 3000 euros an einem Fahrzeug erstattet bekommen das nur 3100 euro wert ist..
Damit würdest du Dich bereichern so die Versicherer und das ist nicht vorgesehen bzw zulässig. In diesem Fall würde ich wirklich den wagen wenns kein realer Totalschaden ist sondern ein kleinerer schaden reparieren lassen.
Du bekommst dann bestenfalls den nutzungsausfall anstelle eines Mietwagens für die reparaturdauer und ev Schmerzensgeldeansprüche wenn du nachweislich Verletzt warst.. Bei Abrechnung nach Gutachten wird eben eine wertsteigerung des Fahrzeuges und die Mehrwertsteuer abgezogen was aus dem Gutachten zu entnehmen ist.. Joachim
Wenn du die Reparatur ausführen lässt, bekommst du den Rechnungsbetrag brutto .
Wenn du nach Gutachten abrechnest erhältst du den Nettowert. Nur tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer wird erstattet.
Selbstverständlich wird auch der Arbeitslohn gezahlt. Selbst wenn du das selber machen könntest.
Danke. Das habe ich gedacht. Weil Brutto wird nur dann Bezahlt, wenn ich Kfz Werkstatt Leistungen in Anspruch nehme.
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dein bekannter hat keine ahnung!
warum solltest du den netto wert bekommen?! du bist "endverbraucher" und hast damit auch entsprechend immer die steuer in den summen drin.
und ja, wenn du auf eine reparatur durch eine fachwerkstatt verzichtest, kriegst du nur den reinen teilewert. d.h. zum beispiel nur die stoßstange bezahlt. nicht einmal das lackieren wird berücksichtigt
wieso?
"du bist kake" schreien 7-jährige kinder.
argumente hast du nicht und ahnung anscheinend ebenso wenig
Was bekomme ich im Endeeffekt?
Die Antwort von wiedermal ich ist vollkommener Unsinn! ! !