Beckomme ich Netto oder Brutto Wert?

5 Antworten

Für eine kurze Antwort fehlen hier einige Fakten. 

Du bekommst einen unreaprierten Schaden in keinem Fall doppelt bezahlt.  Wie ich es verstehe,  ist der gesamte Schaden 3.000 Euro von denen bereits beim ersten Unfall 2.800 Euro entstanden sind?  Richtig?

Du bekommst den kompletten Schaden,  also 3000 Euro erstattet.  Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer abgezogen falls diese nicht anfällt (zb. Wenn eine Reparatur selbst ausgeführt wird oder du vorsteuer abzugsberechtigt bist) zusätzlich erhältst du einen Nutzungsausfall erstattet.  Falls in einer Werkstatt repariert wird, für jeden Tag an dem Du das Kfz nicht benutzen kannst oder bei eigwnreparatur für die Zeit die der Gutachter schätzt.  Der gesamte Schaden wird anteilig nach Grad der Veursachung durch die beiden Unfallgegner geteilt.  In deinem Fall würde der erste Verursacher 91% Prozent der Kosten tragen und der zweite Verursacher 9%

Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen,  wird anders gerechnet...

Erstattet wird der wiederbeschaffungswert des Kfz (der Wert, was ein gleichwertiges Kfz mit gleicher km Leistung und im gleichen Allgemeinzustand, gleichem alter wie dein Auto vor dem ersten Unfall war, aktuell kostet ) Vom wiederbeschaffungswert wird der Restwert des unfall- Kfz abgezogen. Für die wiederbeschaffung werden ein paar Tage Nutzungsausfall angesetzt und erstattet. Auch hierbei wird die Umsatzsteuer nur erstattet wenn ein neues Kfz in mindestens gleichem wert wie der wiederbeschaffungswert ist angeschafft wird.  rechnet man mit den Versicherungen zunächst auf Gutachten Basis ab, und weist innerhalb von 6 Monaten einen Kfz Kauf mindestens zum Preis des wiederbeschaffungswert nach, werden die ust. Nachträglich erstattet. 

Die kostenteilung bleibt immer entsprechend dem Grad der Schadens veursachung.

Erstattet wird nach Gutachten von den Versicherungen nur die tatsächlich entstandenen Schadenskosten  die entstanden sind.. Abgezogen werden möglicherweise  auch neben der Mehrwertsteuer eventuelle wertsteigerungen die durch die reparaturen  entstanden sein könnten nach einer liste der Versicherer..

Wenn es zwei komplett unterschiedliche Schäden sind   , einer vorne und einer  hinten werden die getrennt betrachten ..Liegt bei einem zweiten Schaden  jedooch eine Vorschädigung durch den ersten schaden vor  also beispielsweise  Anprall an der gleichen stelle dann  kann es sein das die versicherer untereinander eine Regelung zu deinem Nachteil finden  und nur der  schwerere Schaden bezahlt wird.

Im Reparaturfall würden dann beide Schäden zum Preis von einem  abgerechnet und die Versicherungen  teilen sich  die kosten anteilig.  Du kannst nicht zwei Schäden  von 28  und 3000 euros an einem Fahrzeug erstattet bekommen das nur  3100 euro wert ist..

Damit würdest du Dich bereichern  so die Versicherer und das ist nicht vorgesehen bzw zulässig. In diesem Fall würde ich wirklich den wagen wenns kein realer Totalschaden ist sondern  ein kleinerer schaden reparieren lassen. 

Du bekommst dann bestenfalls den nutzungsausfall  anstelle eines Mietwagens für die reparaturdauer  und ev Schmerzensgeldeansprüche  wenn du nachweislich Verletzt warst..   Bei Abrechnung nach Gutachten  wird eben eine wertsteigerung des Fahrzeuges und die Mehrwertsteuer abgezogen was aus dem Gutachten zu entnehmen ist..   Joachim

Wenn du die Reparatur ausführen lässt, bekommst du den Rechnungsbetrag brutto .

Wenn du nach Gutachten abrechnest erhältst du den Nettowert. Nur tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer wird erstattet.

Selbstverständlich wird auch der Arbeitslohn gezahlt. Selbst wenn du das selber machen könntest.

baz1k 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 10:20

Danke. Das habe ich gedacht.  Weil Brutto wird nur dann Bezahlt, wenn ich Kfz Werkstatt Leistungen in Anspruch nehme. 

Kontaktiere deinen Versicherungsvermittler, der ist dafür da um deine Fragen zu beantworten.

Hier fehlen Informationen um deine Frage überhaupt beantworten zu können.

dein bekannter hat keine ahnung!

warum solltest du den netto wert bekommen?! du bist "endverbraucher" und hast damit auch entsprechend immer die steuer in den summen drin.

und ja, wenn du auf eine reparatur durch eine fachwerkstatt verzichtest, kriegst du nur den reinen teilewert. d.h. zum beispiel nur die stoßstange bezahlt. nicht einmal das lackieren wird berücksichtigt


verreisterNutzer  08.05.2016, 11:54

Die Antwort von wiedermal ich ist vollkommener Unsinn! ! !

wiedermalich  08.05.2016, 21:48
@verreisterNutzer

wieso?

"du bist kake" schreien 7-jährige kinder.

argumente hast du nicht und ahnung anscheinend ebenso wenig

baz1k 
Beitragsersteller
 08.05.2016, 09:56

Was bekomme ich im Endeeffekt?