KFZ-Schaden, Versicherung lehnt Wertminderung trotz Gutachten ab
Hallo,
vor kurzem ist mir jemand in meinen Wagen gefahren, es wurde ein Gutachten erstellt in dem mir bei Reparatur noch ein Wertverlust von 200€ ansteht. Jetzt bekam Ich ein Brief der Versicherung mit einem Gutachten, ohne dass Name des Gutachters oder Firma drin steht, dass: Nach Art und Umfang der Reparaturarbeiten und unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und der Betriebsleitung kein Anspruch auf Wertminderung besteht.
Mein Frage: Darf die Versicherung, obwohl das erste Gutachten einen Wertverlust angegeben hat, dieses nun ablehnen?
8 Antworten
Natürlich werden die erst einmal ablehnen nach dem Motto: "Versuchen können wir's ja mal." Lasse Dich aber nicht darauf ein. Sage denen ganz einfach, dass Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Durchsetzung Deiner Ansprüche nimmst (den die dann auch noch bezahlen müssen). Reagieren die immer noch nicht - ab zum Fachanwalt!
Du hast ein Recht auf Wertminderung und dieses musst du durchsetzen. Versicherungen neigen dazu alles abzustreiten. Es ist doch ein Unterschied, ob ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft wird, oder eben mit einem reparierten Sachschaden. Das wirkt sich auf den Preis aus. Ist also in jedme Falle eine Wertminderung. Wenn die Versicherung sich weiterhin quer stellt, gehe zu einem Fachanwalt und lasse der Versicherung ein Schreiben von ihm zukommen. Dann wird sicher die Wertminderung anerkannt. Wobei 200 € auch keinen allzugrossen Wertverlust darstellen.
Hallo,
Du kannst ggf. Deinen Anspruch vor dem Amtsgericht einklagen, wenn die Versicherung auf stur schaltet. Der Richter/die Richterin wird ggf. ein gerichtliches Gutachten zur Höhe der Wertminderung einholen, und ob der gerichtliche Sachverständige die Auffassung Deines (Privat-)Sachverständigen teilt, steht in den Sternen.
Kritisch ist es sicher zu betrachten, wenn Dein Auto älter als 5 Jahre ist, mehr als 100.000 km gelaufen ist und einen Schaden erlitten hat, der sich ohne grossartige Schweissarbeiten beheben lässt. Das wissen wir hier allerdings nicht.
Gruss
Da Dein Sachverständiger eine merkantiele Wertminderung in Höhe von 200 € ermittelt hat, steht dir diese auch zu.
Das was du von der Versicherung bekommen hast ist ein sog. Prüfbericht, in der Regel ohne Name und Unterschrift.
Am einfachsten übergibst du die Angelegenheit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der dürfte das Problem mit einem einzigen Schreiben an die Versicherung lösen. Ein guter Fachanwalt wird ernst genommen, was bei anderen Versuchen fraglich ist.
Aber tröste dich, nicht berechtigte Kürzungen mit diesen sog. Prüfberichten sind heute leider schon normal geworden. Gezahlt wird erst nach einem Einspruch.
Die denken halt wegen so einer bagatelle von 200 Euro lohnt es sich doch gar nicht erst den Geldbeutel aufzuamchen. Zumindest liesst sich die Begruendung so. Ich vermute wenn du ordentlich Rambazamba machst wird man einfach zahlen.