50%ige Teilschuld, was darf/kann die Versicherung vornehmen?
Hallo,
letztes Jahr 2012 war ich über eine Vollkasko (300SB) und Teilkasko (150SB) versichert.
Nun ergeinete sich im Oktober ein Unfall, bei dem ich und mein Genger 50% Teilschuld hatten.
Bei mir wurde die Vollkasko und Teilkasko direkt mit 15-25%erhöht, worauf ich dann für 2013 nur auf Teilkaskoversicherung mit 150€-SB wechselte.
Jetzt meldet sich die DEVK und möchte, dass ich die 50% Teilschuld des Gegners erstatte.
An meinem Fahrzeug liegt auch ein Gutachten vor, dessen Schaden ich abe rnicht reparieren lassen möchte, da er Geringfügig ist.
Die Versicherung teilte mir mit, dass ich dennoch 50% ohne MwSt von der Gegenseite ausgezahlt bekomme.
Die Kosten der Gegenseite von 50% belaufen sich auf ü300€.
Muss ich nicht eigentlich nur 300€ aus de Vollkasko-SB zahlen, da ich im Jahr 2012 ja darüber abgesichert war ?
Wie sieht es mit der Höhergruppierung bei der SF und 50%iger Teilschuld im Verhältnis zur 100% Teilschuld aus ?
Die Versicherung teilte mir mit, dass zum nächsten Jahr dann meine SF-Klasse wieder zurückgesuft wird.
Dank im Vorraus.
4 Antworten
Es kam also zu einem Schaden, bei dem beide Beteiligte zu 50% Schuld waren? Dann steht Dir 50% des vom anderen bei Dir verursachten Schadens zu, was üblicherweise dessen Haftpflichtversicherer für Ihn übernimmt. Genauso steht Deinem Gegner 50% seines von Dir verursachten Schadens zu, was üblicherweise Deine Kfz-Haftpflicht übernimmt.
Muss Dein Haftpflichtversicherer Forderungen Deines Unfallgegners begleichen (hier 50% seines Schadens), stuft Dich Dein Versicherer im auf den Schaden folgenden Kalenderjahr (hier 2013) in der Kfz-Haftpflicht schlechter ein - Dein Beitragssatz wird angehoben. Um wieviel Du in der Haftpflicht hochgestuft wirst, ist in Deinem Vertrag festgelegt und grundsätzlich unabhängig vom Schuldanteil. Dem kannst Du aber entgehen wirken, wenn Du Deinem Versicherer die an den Gegner ausgezahlten Beträge zurückzahlst - Stichwort Schadenrückkauf. Ob sich das lohnt, kann Dir Dein Versicherer üblichweise am Telefon direkt mitteilen.
Eine Hochstufung in Deiner Vollkasko ist ebenfalls nur berechtigt, wenn sie Deine Sachschäden begleichen musste (nebenbei: auch für die Vollkaskohochstufung ist die Schadenquote unerheblich - es gibt nur ganz oder gar nicht). Hast Du aber auf die Reparatur Deines Schadens z.B. wegen Geringführigkeit verzichtet, muss Deine Vollkasko an Dich keine Zahlungen leisten, und der Vertrag ist entsprechend wieder schadenfrei zu stellen.
Ich mutmaße mal, dass im Oktober neben der Haftpflicht- auch eine Vollkasko-Schadenakte angelegt worden ist. Wenn Du Dich nach Deinem Entschluss bei Deinem Versicherer gemeldet und mitgeteilt hättest, dass Du Dein Auto nicht reparieren lässt, wäre in 2013 auch der Vollkaskobeitrag nicht erhöht worden. Eine Deckungsverringerung aus Kostengründen war also unnötig.
Irgendwie komme ich da nicht ganz durch... der Schaden beim Gegner hat ja gar nichts mit Kasko zu tun, sondern läuft über die Haftpflicht.
Und was den Rabatt angeht: Schadensfall ist Schadensfall, unabhängig von der Höhe. Es gibt auch Versicherungen, in denen es andere Regelungen gibt, aber in der Regel wird man nach einem Schadensfall einfach höher gestuft und fertig ist.
Durch die Erhöhung hat sich der Jahrsbetrag für 2013 so stark erhöht, dass ich es vom Kostenaufwandt finanziell nicht decken wollte.
Die Vollkasko hast du doch gekündigt. Teilkasko bleibt immer bei 100 %
Mit dem Haftpflichtschaden hat das nichts zu tun.
Die Schädigung des Unfallgegeners wird zu 50 % von deiner Haftpflichtversicherung getragen. Da wirst du selbst leider überhaupt nicht gefragt. Du kannst dann höchstens den schaden selbst bezahlen um deinen SF-Rabatt zu retten. Mit deiner Vollkasko hat das nichts zu tun.
Ob sich der Rückkauf des Schadens lohnt, kannst du dir von der DEVK ausrechnen lassen.
Deine Schilderung ist nicht so ganz klar. Kann es sein, dass Dir Deine Versicherung angeboten hat, den Schaden zurückzukaufen, um die Rückstufung der SF-Klasse rückgängig zu machen?
Meine Haftfplicht wurde erhöht. Aber erhöht sich nicht der Teilbetrag für VK und TK ?