50% Mithaftung Versicherung?
Hallo
ich hatte vor kurzem einen Unfall wobei es jetzt auf 50% Mithaftung geteilt wurde .
zahlt mir die gegnerische Versicherung jetzt 50% vom Schaden oder meine eigene Versicherung?
habe nur haftpflicht.
ich soll es beziffern, heißt es ich muss zu einer Werkstatt einen kostenvoranschlag holen und denen schicken?
ist mein erster ,unfall‘ :)
5 Antworten
ich soll es beziffern, heißt es ich muss zu einer Werkstatt einen kostenvoranschlag holen und denen schicken?
wenn dies verlangt wird, ja, oder es kommt ein Gutachter. frag die Versicherung wie es weiter geht
richtig, auf der Hälfte des Schadens bleibst sitzen. Der Verursacher kann nicht einwandfrei identifiziert werden.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt 50% vom Schaden des Gegners. Den Rest seines Schadens zahlt er selber (oder seine Vollkasko, wenn er eine hat).
Die gegnerische Haftpflicht zahlt 50% deines Schadens. Den Rest deines Schadens zahlst du selber.
Das heißt, dass du 50 % deines Schadens ersetzt bekommst.
Im Gegenzug ersetzt deine Versicherung 50 % des Schadens vom Unfallgegner.
Da wird NICHT gegeneinander aufgerechnet. Das würde ja nur Sinn machen, wenn beide exakt den gleichen Schadensbetrag hätten.
Dein eigener Schaden wird zu 50% von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Gleiches macht deine Versicherung bei der Gegenseite.
Du bekommst 50% deines Schadens von der gegnerischen Versicherung und umgekehrt!
Dein Auto muss dazu zu einem anerkannten Gutachter, der den Schaden schätzt.
Wer soll den Schaden sonst schätzen?
Das ist eine andere Baustelle.
Wenn mein Spiegelglas kaputt ist, benötige ich keinen Gutachter der schreibt, Austausch kostet 500 EUR, plus Gutachten 300 EUR.
Die Versicherung hat die Preise auf dem Tisch.
Naja, ich kenne das so, dass das Gutachten einen Prozentsatz "x" vom Schaden beträgt. Waren bei mir glaub ich mal so um die 10%, die wiederum die gegnerische Versicherung mitzahlen muss... Vielleicht hat sich diesbezüglich aber auch etwas geändert...!
Außerdem wissen wir hier nicht, ob es sich tatsächlich um eine Bagatelle handelt oder einen komplexen Schaden... Bei letzterem wäre es allein schon in meinem eigenen Interesse einen Gutachter hinzu zu ziehen, da gegnerische Versicherungen sich Schäden (wenn sie dafür aufkommen müssen) auch mal schön reden und relativ gering ausfallen lassen...
Wo steht das, das mit dem Gutachten?