Gutachten für aufenthaltsbestimmungsrecht
hallo!
ich und der vater meiner tochter haben das gemeinsame aufenthaltsbestimmunsrecht nun sind wir getrennt. Und wir haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt bei der ersten verhandlung hat sich das jugendamt dafür ausgesprochen das meine kleine bei mir bleibt konnte aber auch nicht sagen wer von uns beiden der bessere elternteil ist weil er immer so darauf behaart das sie bei dem "besseren" von uns beiden leben soll. Nun hat die richterin eine Verfahrenspflegerin für meine tochter 2 angeordnet die war auch schon bei uns beiden und meinte auch das es so bleiben soll wie es ist weil er auch drei mal die woche den umgang mit ihr hat und jedes zweite wochenende. Nun hat aber seine anwältin bei dem letzten gerichtstermin noch einen antrag auf ein gutachten gestellt. die richterin wollte aber erst einmal die verfahrenspflegerin abwarten. Muß nun die richterin dieses gutachten einleiten oder kann sie es auch abweisen?
Herzlichen Dank im vorraus
5 Antworten
wenn dein ex der meinung ist, dass die verfahrenspflegerin nicht neutral ist, dann ist es logisch das er ein gutachten fordert. immerhin darf die verfahrenspflegerin dir garnichts sagen wie sie tendiert oder entscheiden wird. somit hat sie sich selbst disqualifiziert und ist nicht mehr neutral. ihre aussage wird vor gericht keinen bestand haben gegenüber dem anwalt des ex. also gleich ein gutachten. warum einigt ihr euch nicht auf eine sache in der mitte, also zum beispiel dem wechselmodell? somit könntet ihr die gerichte über bord werfen und die kinder hätten beide eltern.
Das liegt im Ermessen der Richterin, wenn sie meint durch die Verfahrenspflegerin genug Informationen zu haben, kann sie das weitere Gutachten ablehnen. Wenn sie das tut wird sie das auch entsprechend begründen.
Hallo ,ganz genau weiß ich das nicht ob sie das kann .
Ich bin gerade in der selben Situation , meine Tochter ist jedoch schon sechs Jahre alt .
Was genau behauptet er denn sodass man bitte davon ausgehen kann das er der "bessere "Elternteil ist?
Das macht mich unheimlich wütend !
Ich kann dir auf jeden Fall eins mit auf den Weg geben ;bis man einer Mama das Aufenthaltsbestimmungsrecht nihmt muss schon viel passieren .Und wenn er sich als besseren Elternteil ausgibt macht er sich sicherlich nicht beliebt denn ein Elternteil der den anderen Elternteil ins schlechte Licht rückt und schlecht macht kommt nicht gut an .
Du musst nur immer sachlich bleiben ,auf Kompromisse eingehen und lass dich weder beeindrucken noch schlecht reden !
Das muss ich gerade auch lernen und es ist verdammt hart aber du schaffst das ,da bin ich mir sicher 🙏
Das Gericht kann sich immer auf den Standpunkt stellen, selbst genug Sachkunde zu besitzen, um einen Sachverhalt fachlich korrekt beurteilen zu können. Dann braucht es auch kein Gutachten mehr. Das wird in einem solchen Fall ziemlich wahrscheinlich sein. Gutachten sind da eher die Seltenheit, da ja bereits das Jugendamt und die Verfahrenspflegerin als Fachleute übereinstimmende Empfehlungen abgegeben haben.
...das Jugendamt und die Verfahrenspflegerin sind keine Gutachter natürlich liegt das im Ermessen der Richterin und wenn sie meint kann sie auch auf das Gutachten verzichten. Nun wenn seine Anwältin bei dem letzten gerichtstermin einen Antrag auf ein gutachten gestellt hat wird wahrschanlich die Richterin dem zustimmen um mögliche Berufung auszuschlißen. Sie kann es auch abweisen... Du brauchst vor dem Gutachten jedoch kein Angst zu haben, meistens ist der Gutachter mit der Meinung des Jugendamtes einstimmig. Lg Tunia