Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen und ich bin für jede aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Ich bin Vater von zwei minderjährigen Kindern (Tochter demnächst 7 Jahre und der Junge demnächst 5 Jahre) und lebe mit diesen seit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen Ehewohnung vor zwei Jahren zusammen (ich in der Nähe von Berlin und sie direkt in Berlin). Von meiner Frau bin ich seit letztem Jahr geschieden. Vor zwei Monaten stellte diese einen Antrag zur alleinigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie. Einmal eine einstweilige Anordnung (da das Mädchen jetzt eingeschult wird) und dann das Hauptsacheverfahren. Die Anhörung zur einstweiligen Anordnung fand letzte Woche statt und hierbei meinte der Richter, die Kinder behalten ihren Aufenthalt weiterhin bei mir, da das Mädchen demnächst eingeschult wird und dies an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geschehen soll, zusammen mit ihren Freunden. Der Richter hat auf eine Vereinbarung hingewirkt zwischen mir und meiner Ex-Frau und zwar dass diese in die Umgebung der Kinder zieht und sich hier auch eine Arbeit sucht (da momentan arbeitslos). Die Mutter hat der Vereinbarung zuerst zugestimmt und danach vor Ablaufen der Frist, dem Gericht mitgeteilt, dass sie diese Vereinbarung nun doch ablehnt. Und jetzt hat mir mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie ein Familienpsychologisches Gutachten einfordern lassen will. Meine Fragen daher lauten:
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Dieses Gutachten kostet im günstigsten Falle 3000,- wobei jeder der Verfahrensbeteiligten jeweils die Hälfte zahlt. Sie bekommt jedoch Prozesskostenhilfe und ich müsste das wieder komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen? Ich meine, nicht das Gericht, sondern sie fordert ja dieses Gutachten ein.
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Kann das Gericht ihren Antrag für die Einholung eines Familienpsychologischen Gutachtens ablehnen? (In der Anhörung zur einstweiligen Anordnung haben die Kinder jeweils den Wunsch geäußert weiterhin bei mir bleiben zu wollen und auch hier eingeschult zu werden. Der Kindergarten meinte ebenfalls, die Kinder dürfen aus ihrem sozialen Umfeld nicht raus gerissen werden. Nur die Verfahrensbeiständin war der Meinung, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind.)
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen würde.
Beste Grüße
Marc
4 Antworten
Das Gericht kann den Antrag auf jeden Fall ablehnen, einfach so muss man sich nicht begutachten lassen. Das Gericht kann eine Gutachten anordnen, aber auch nicht einfach aus Jux und Dollerei, sondern nur wenn der Verdacht auf entsprechende Probleme vorliegt und dort auch so gesehen wird. Was nach Deiner Aussage ja nicht der Fall ist.
Wenn Deine Ex-Frau ein von Gericht beschlossenes Urteil oder einen Vergleich oder eine Einigung ablehnt geht diese Ablehnung wieder vor Gericht und wird dann neu verhandelt. Es kann auch sein, dass es im Hauptverfahren dazu genommen wird und noch mal entschieden.
Wichtig ist was auf dem Gerichtsbeschluss steht, ob dieser überhaupt nachträglich abgelehnt werden kann und wenn ja über welches Gericht. Man kann da nicht einfach anrufen, sagen ich will nicht mehr und denken damit wäre es hinfällig. So geht das nicht.
Fraglich ist, ob sie auf diesen Weg weiterhin Prozesskostenhilfe bekommt. Das Gericht bewilligt das ja nicht aus Langeweile weil schönes Wetter ist. Da muss schon ein guter Grund dahinter sein.
Sie macht sich unglaubwürdig wenn sie erst im Termin zustimmt, dann abgelehnt und dann was anders fordert das wieder gegen Dich geht.
Hast Du keinen eigenen Anwalt? Es ist im Familienverfahren immer besser selbst einen zu haben.
Was ist das Hauptsacheverfahren genau? Sorgerecht an sich?
Wenn die Chancen sehr schlecht stehen, dass sie dieses psychologische Gutachten bekommt. Wird ihr nur im seltenfall PKH zugesprochen.
Wenn das Familiengericht, anordnet dieses psychologische Gutachten machen zu lassen, muss es auch geschehen. Aber die Chance, dass das durchgeht sehe ich ihn diesem Falle als sehr niedrig an. Vor dem Familiengericht sagen Kinder in diesem jungen alter, leider nicht sehr viel ( kann ja sein, dass sie die kinder beeinflusst haben) aus werden, aber selbstverständlich auch berücksichtigt. Ich denke mal allem in allem sollte der Antrag abgelehnt werden, falls der Richter an das wohl der Kinder denkt. Ich hoffe auch mal, dass sie einen Anwalt für Familienrecht haben.
Familien- oder Kinderpsychologisches Gutachten??? Was sagt das Jugendamt dazu? Einschalten! Die Richter halten sich i.d. Regel an deren Empfehlung.
Ich hab´seinerzeit gesagt: " NIcht das Kind muss beweisen, dass die Psyche ok ist, sondern dieser Elternteil, dass er was taugt!
der richter kann das ablehnen, wenn ein solches gutachten seiner meinung nach nicht sinnvoll ist.die frage ist, was möchte das kind? es hat seine wünsche geäußert und dabei wird es auch bleiben. also hab keine angst.
Hallo und recht herzlichen Dank für deine Antwort. Ich hab das nach Recherche ebenfalls so gelesen, fühle mich aber von meinem Rechtsanwalt da etwas schlecht beraten, wenn ich ehrlich bin. Dieser sagt nur, Rechtsanwälte sowie Richter sind nur Juristen und keine Psychologen, von daher können sie keine Angaben darüber machen, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Dies leuchtet mir ja auch ein, nur in diesem Fall gab es in der Anhörung von Beginn an für den Richter keine Option, die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld zu entreißen und zur Mutter ziehen zu lassen. Die Kinder sind gut entwickelt und dies wurde von allen Stellen auch bescheinigt. Die Vereinbarung (gegen die sich die Mutter im Termin noch sehr sträubte) sah vor, dass sie in die nähere Umgebung der Kinder zieht, damit diese eine Woche bei ihr und eine Woche bei mir bleiben, hierfür wurde eine Frist zur endgültigen Einwilligung von 3 Tagen gegeben, welche sie vor dem Ablauf dann wieder ablehnte. Und jetzt will sie einen Antrag stellen für eben dieses Gutachten. Ich hab das Gefühl, die kann machen was sie will. Prozesskostenhilfe hat sie ja bereits bekommen, die Frage ist, ob sie diese für das Gutachten auch bewilligt bekommt?