Stimmt das dass man nichts zu befürchten hat?
Hallo,
Erster Gerichtstermin war es soll ein Gutachten erstellt werden über die Erziehung Fähigkeiten,haben drei Kinder
Wir haben ein Gerichtstermin 2017gehabt Entscheidung weiterhin Familie Hilfe und Tagesgruppe für unsere Tochter.
2018 wurde ein Ergänzung Gutachten erstellt, Ergebnis das keine kindesherausnahme erforderlich ist.
Jugendamt hat immer noch Zweifel was besser ist teilstationär oder vollstationär.derzeit sucht das Jugendamt Möglichkeit uns noch fitter zu machen
Jetzt ist nächste Monat noch ein Anhörung Termin ohne Gutachter,es sind nur Anwaltder Kinder eingeladen und wir und das jugendamt.anwalt der Kinder sagte damals erst wenn teilstationäre Gruppe scheitert das dann über vollstationär nachgedacht werden muss aber der Leiter von der teilstationäre Gruppe ist zufrieden und auch die Gutachterin schreibt das es besser geworden ist seitdem unsere Tochter ganztägig betreut wird.
Wie seht ihr die Lage? Habe jetzt Panik vor dem Anhörung Termin
3 Antworten
Wenn Beistand der Kinder, Gutachter und Leiter der Teilstationären Einrichtung zufrieden sind, sollte kein Anlass bestehen, das Kind aus der Familie zu nehmen. Vielleicht soll einfach nur mal der Ist-Stand abgeglichen werden. Vielleicht überlegt man, wie man ansonsten noch unterstützen kann. Vielleicht überlegt man auch schon, die Hilfen etwas zurück zu fahren.
Warte es ab. Solange du dich wirklich bemühst, wird das schon werden
so rosig wurde es wohl nicht beschrieben. eine kindeswohlgefährdung liegt vor und aus diesem grund sind familienhilfen schon so lange involviert. sollte also derzeit die meinung vorliegen, dass das teilstationäre kind nicht mehr gefördert werden kann bei euch, dann ist es wohl das beste es geht in eine vollstationäre maßnahme. weitere schritte und entscheidungten trifft der richter gemeinsam mit dem vertreter des jugendamtes und den verfahrensvertretern der kinder.
Guten Morgen,aber warum ist Gutachter nicht eingeladen diesmal? Letztens war sie eingeladen und da schrieb der Richter bei das die Gutachter und Jugendamt sich mit dem Gutachten im Gericht sich auseinander setzen sollen
die entscheidungsträger treffen sich dort um abzuwägen was sich verändert hat, ob das kind nun endlich durch euch gefördert werden kann. es wurde erklärt im gutachten, dass weiterhin kindeswohlgefährdung vorliegt und das sieht auch das jugendamt und die stehen wohl nicht ganz auf deiner seite.
es wäre zutiefst fatal für dich zur anhörung ohne anwalt zu gehen. du solltest diese mit ins boot nehmen und eigentlich ist es selbstverständlich das du sie mitnimmst. dazu braucht sie keine extra einladung, da die gegenseite ja auch mit ihrer vertretung einrückt.
Die Gutachterin schreibt erst wenn alles wieder rückläufig wird das dann es in einer Kindeswohl Gefährdung münden würde.die Familie Helferin sagt das sie empfindet das die Kinder sich altersgerecht entwickeln und gepflegt werden.Jugendamt und Anwalt meinte das wahrscheinlich der Richter die Akte schliesst
Deine Schilderung ist nicht wirklich leicht verständlich. Nach dem was du geschrieben hast, ist eine vollstationäre Unterbringung der Kinder wohl nicht zu befürchten. (Ich vermute, das ist deine Frage)
Gutachten besagt das erst wenn der positive Entwicklung Trend deutlich wieder zurück geht das dann man über weitere Schritte nachdenken muss.warum ist diesmal unsere Anwältin und Gutachterin diesmal nicht eingeladen?weil evtl keine Zweifel an Gutachten bestehen von Richter