Stimmt das dass man nichts zu befürchten hat?

3 Antworten

Wenn Beistand der Kinder, Gutachter und Leiter der Teilstationären Einrichtung zufrieden sind, sollte kein Anlass bestehen, das Kind aus der Familie zu nehmen. Vielleicht soll einfach nur mal der Ist-Stand abgeglichen werden. Vielleicht überlegt man, wie man ansonsten noch unterstützen kann. Vielleicht überlegt man auch schon, die Hilfen etwas zurück zu fahren.

Warte es ab. Solange du dich wirklich bemühst, wird das schon werden

so rosig wurde es wohl nicht beschrieben. eine kindeswohlgefährdung liegt vor und aus diesem grund sind familienhilfen schon so lange involviert. sollte also derzeit die meinung vorliegen, dass das teilstationäre kind nicht mehr gefördert werden kann bei euch, dann ist es wohl das beste es geht in eine vollstationäre maßnahme. weitere schritte und entscheidungten trifft der richter gemeinsam mit dem vertreter des jugendamtes und den verfahrensvertretern der kinder.

Jasmin71 
Beitragsersteller
 21.10.2018, 08:05

Guten Morgen,aber warum ist Gutachter nicht eingeladen diesmal? Letztens war sie eingeladen und da schrieb der Richter bei das die Gutachter und Jugendamt sich mit dem Gutachten im Gericht sich auseinander setzen sollen

Jasmin71 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 12:20

Gutachten besagt das erst wenn der positive Entwicklung Trend deutlich wieder zurück geht das dann man über weitere Schritte nachdenken muss.warum ist diesmal unsere Anwältin und Gutachterin diesmal nicht eingeladen?weil evtl keine Zweifel an Gutachten bestehen von Richter

markusher  20.10.2018, 12:25
@Jasmin71

die entscheidungsträger treffen sich dort um abzuwägen was sich verändert hat, ob das kind nun endlich durch euch gefördert werden kann. es wurde erklärt im gutachten, dass weiterhin kindeswohlgefährdung vorliegt und das sieht auch das jugendamt und die stehen wohl nicht ganz auf deiner seite.

es wäre zutiefst fatal für dich zur anhörung ohne anwalt zu gehen. du solltest diese mit ins boot nehmen und eigentlich ist es selbstverständlich das du sie mitnimmst. dazu braucht sie keine extra einladung, da die gegenseite ja auch mit ihrer vertretung einrückt.

Jasmin71 
Beitragsersteller
 20.10.2018, 12:50
@markusher

Die Gutachterin schreibt erst wenn alles wieder rückläufig wird das dann es in einer Kindeswohl Gefährdung münden würde.die Familie Helferin sagt das sie empfindet das die Kinder sich altersgerecht entwickeln und gepflegt werden.Jugendamt und Anwalt meinte das wahrscheinlich der Richter die Akte schliesst

Deine Schilderung ist nicht wirklich leicht verständlich. Nach dem was du geschrieben hast, ist eine vollstationäre Unterbringung der Kinder wohl nicht zu befürchten. (Ich vermute, das ist deine Frage)