Teeneager zum Umgangsrecht mit dem Vater gezwungen.
Ich weis mir nicht mehr zu helfen und versteh die Welt nicht mehr. Meine Tochter 13 möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie ist bei mir aufgewachsen ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihr Vater war die ersten 8 jahre so gut wie gar nicht für sie da (Junky). Ich habe in der Zwischenzeit geheiratet und noch ein Kind bekommen. Meine Tochter fühlt sich wohl in unserer Familie und hat entlich den Vater den sie sich immer gewünscht hat. Nach 8Jahren kamm mein Ex und wollte umgang mit seiner Tochter. Da er in der Zwischenzeit einen Entzug gemacht hatte und meine Tochter nicht abgeneigt war habe ich dem zugestimmt. Doch in diesen 2 Jahren des Umgangs sind ein paar Dinge nicht recht gelaufen. Er hat sie zwar regelmäßig geholt aber sich nicht ausreichent um sie gekümmert, er hatte oft einen Freund dabei, oder ist des öffteren zu seinen Bruder gefahren wo er meisten mit den großen sprach und meine Tochter mit ihrem kleineren Cousin im Kinderzimmer verbracht hat. Er hat sie auch mit ins Krankenhaus zu seinem Kranken Vater gebracht obwohl wir besprochen hatten das daß nicht gut ist. Oft hat er ihr ein schlechtes Gewissen gemacht so das sie manchen zugestimmt hat obwohl sie keine lust dazu hatte. Danach wahr der Umgang nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr. Als ich dann eine Klage wegen Unterhalt gemacht hatte hat er den Umgang angeklagt. Seit 3 Jahren läuft das per Gericht ........ meine Tochter möchte nicht doch es wurden Besuchstage vom Gericht vereinbart. Mein Fehler war mich auf ein vergleich einzulassen. Als wir den ersten Besuchstagen entgegen kammen war meine Tochter mit ihren Großeltern (Mütterlicher seits) im Urlaub und hat mit heftigen Bauchschmerzen reagiert. Da sie sich so heftig dagegen gewehrt hat ließ ich sie nicht hingehen. Darauf reagierte er mit einem neuen Gerichtstermin, in dem meine Tochter nicht anwesent sein muste und ich habe die Sachlage geschildert. Darauf wider ein vorladung vom Gericht diesmal mit Kind. Woraf meine Tochter wieder mit hftigen Bachschmerzen reagirte, eine Woche Krankenhaus aufenthalt und es stellte sich heraus es ist eine nervöse Gastritis. Meine Tochter schilderte nochmalig das sie kein Kontakt zu ihrem Vater wolle. Doch laut Gericht sollen wir Eltern jetzt Termine beim Jugentamt wahrnehmen damit es zu einem Treffen kommt. Wenn ich mit meiner Tochter über ihren Vater reden möcht lehnt sie es ab, ich solle sie mit dem Tehma in ruhe lassen, knallt mit den Türen o. schließt sich ein. Ich weiß nicht was ich machen soll wie ich ihr helfen kann diese Sache macht sie krank und demnächst wohlen sie uns vom Gericht einen Gutachter schicken. Läuft das noch auf normalen Wege ? Bitte helft uns ...... das läuf nicht mehr zum wohle des Kindes. Danke im vorraus, NieGee
7 Antworten
hast du dir mal die zeit genommen und dich mit dem vater deiner tochter über all diese dinge ruhig unterhalten ? so ein offenes Gespräch wäre sicher vorteilhaft. vielleicht würde der vater ja einiges akzeptieren. ich würde meine tochter auch nicht zwingen, mit jemanden zusammen sein zu müssen, den sie nicht mag.
Wenn du wie du schreibst das alleinige Sorgerecht hast, kannst du dem Vater deiner Tochter natürlich den umgang untersagen - solange kein Besuchsrecht eingeräumt wurde. Aber als Mutter des Kindes sollte es ein leichtes sein auch dieses ausräumen zu lassen.
Dank dir erst mal für die Antwort. Was meinst du mit Besuchsrecht eingeräumt wurde. Es wurden vom Gericht jede zwei Wochen mit Datum festgelegt und leider hab ich mich Blauäugig darauf eingelassen, hätte ich gewust das es dann so kommt und meine Tochter so darunter leidet hätte ich mich nicht auf ein vergleich eingelassen. Es ist traurig und meine Tochter redet nur noch schlecht über ihren Vater sie nennt ihn nur noch ihren Erzeuger. Da das euf die Gesundheit meiner Tochter geht möcht ich ihr das auch nicht mehr zumuten. Ihm ist es egal, er hat bei Gericht nicht mal gefragt wie es ihr geht.
Wenn du wie du schreibst das alleinige Sorgerecht hast, kannst du dem Vater deiner Tochter natürlich den umgang untersagen
das ist zum glück schon lange vorbei. ein umgangsrecht ist vollkommen unabhängig vom sorgererecht oder unterhaltszahlungen.
das kind hat recht auf umgang bie beiden elternteilen und die eltern die pflicht und das recht auf umgang.
um den umgang auszuschliessen muss nachgewiesen werden das dieser umgang erhebliche nachteile für das kind bringt und das "nicht wollen" nicht vom andern elternteil eingeredet wurde,
Das Recht zum Umgang kann zwar gerichtlich festgestellt werden, jedoch nicht gegen den Willen des Kindes vollstreckt werden. Aus diesem Grund muss sie ihren Vater nicht sehen, wenn sie nicht will.
Das kommt in Betracht, um der Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den einen Elternteil zuvorzukommen. Die Anordnung unmittelbaren Zwangs im Wege der Vollstreckung darf gegen ein Kind zur Durchsetzung des Umgangsrechts nicht erlassen werden, § 90 II 1 FamFG.
wenn sie nicht will.
dann muss erst mal geprüft werden warum sie nicht will. in den meisten fällen liegt es am anderen elternteil.
Gib bitte nicht auf. Der Gutachter kann euch sehr gut dabei helfen, dass das Gericht zustimmt, damit es keine Kontakte mehr gibt. Es scheint deiner Tochter ja absolut schlecht damit zu gehen, wenn sie bereits gesundheitliche Probleme hat. War bei mir seinerzeit auch, ich war 12 Jahre alt und jedes Mal nach dem Besuch beim Vater hatte ich Probleme mit dem Magen. Dann kam es zu einem Vorfall, den ich hier nicht näher beschreiben möchte, aber meine Mutter ging zum Rechtsanwalt, der dabei geholfen hat, dass ich keine Besuche mehr wahrnehmen mußte.
Es wäre wichtig, dass deine Tochter nicht nur bekräftigt, nicht zum Vater zu wollen, sondern, falls es Vorkommnisse gab, die das ausgelöst haben, diese zu schildern. Denn da war bestimmt etwas, über das sie nicht reden mag oder sich vielleicht auch schämt. Könnte möglich sein, dass hier ein Kinderpsychologe helfen könnte.
nimmt den Termin beim Jugendamt wahr,wenn deine Tochter dort auch ihren Standpunkt klar macht,werden sie es auch vor Gericht bestättigen.Nützlich wäre auch,wenn du ein ärztliches Attest vom KH hast .Wenn dein Kind mit dem Vater nix zu tun haben will,wird es wohl sowieso irgendwann einschlafen.Ich glaube mit 14 (bin mir aber nicht sicher) kann sie es selber entscheiden ob sie den Papa sehen will. Mein Sohn jedenfalls hat von alleine den Kontakt vom Vater abgebrochen und da hat sich keiner dran gestört.
ja,aber wenn die Termine beim Jugendamt ergeben,das das Kind leidet und einer vom Jugendamt ein Bericht beim Gericht abgibt,kann sich das wieder ändern. Das der Vater das erzwingen will,ist schon klar,er macht das aus Trotz(,soll ich zahlen,dann haben sie auch zu springen),mit dem Jugendamt im Rücken habt ihr dann aber mehr Chancen dagegen anzugehen.Bei meiner Verhandlung wegen das Sorgerecht war auch das Jugendamt dabei und wurde auch befragt
ansonsten kann ich dir sonst noch raten,euch am Kinderschutzbund zu wenden
Attest haben wir, zwei Aussagen von meiner Tochter. Zuletzt wollte sie ihm gar nicht begegnen so das sie in einem separaten Zimmer befragt wurde ...... huilft alles nichts. Ihr Vater lässt nicht locker sie hats ihm auch schon selbst am Tel gesagt. Er wills trotzdem erzwingen und das Gericht spielt da mit.