Wie kann ich mich gegen falschen anschuldigungen wehren?

7 Antworten

Hallo Nicki,

also: dass der Rechtsanwalt Deines Ex auf SEINER Seite steht, das ist ja wohl keine Überraschung - dafür wird er ja schließlich bezahlt. Und das Jugendamt... ja, wie sollen die denn auf die Idee kommen, dass die Beschuldigungen gegen Dich erdacht sind, wenn Du sie doch selbst immer wieder bestätigst? Du sagst ja selber, wenn Du Deinen Sohn besuchen gehst, dann bringst Du ihm Geschenke mit oder fragst ihn, wie er sein Zimmer eingerichtet haben möchte - natürlich ist das genau das, was Dir auch vorgeworfen wird. Du bestichst ihn mit Geschenken, auch wenn sie klein sind, und Du manipulierst ihn, wenn Du von einer gemeinsamen Zukunft sprichst. Also, wieso machst Du das dann?!

Wahrscheinlich wird es wirklich Zeit, dass Du Dich mal richtig um Dich selber kümmerst. Schau doch mal, ob Du nicht eine Selbsthilfegruppe für "verlassene Eltern" oder so etwas findest...

Nicki2105 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 20:31

mit dem anwalt meines ex hast du recht . Das OLG sieht die aussagen meines ex , vom jugendamt und vom Famliengericht aber anders nähmlich genauso wie ich , wenn ich mein kind frage wie er sein kinderzimmer in kassel ( zweite zuhause ) renoviert und eingerichtet haben möchte , und wenn ich mein kind ein kleines spielzeugauto und eine kinderschokolade mitbringe wenn ich ihn besuchen komme dann ist es keine beeinflussung , manipulation oder aufwiegeln , das sind keine gründe um von einer kindeswohlgefärdung zu sprechen und ein urteil zu fällen womit das kind ganz und gar der mutter entzogen wird , das sind die aussagen vom OLG das habe ich schriftlich , von beeinflussung und manipulation kann man erst dann sprechen wenn es bewissen ist das ein kind von einem elternteil gegen dem anderen elternteil aufgehetzt wird ,wie zum beispiel wenn man zu seinem kind sagt ( dein Vater ist ein lügner , dein vater oder mutter ist ein lügner , dein vater oder deine mutter hat mich immer geschlagen ) uns so weiter es gibt so vieles was man einem kind eintrichtern kann was dazu führen kann das , das kind einen hass auf denn anderen elternteil aufbaut , manipulation ist unter anderem auch wenn du ein kind mit teuren hochwertigen wertgeschenke bestichst wie zum beispiel ( Fernseh, Speilkonsolen , Compiuter , sehr hohes taschengeld ) und danach sagst wenn du ihm es geschenkt hast , wenn du bei mir lebst hast du es besser und du kannst alles haben was du dir wünschst , das kann dein vater under deine mutter sich nicht leisten weil sie oder er nicht so viel geld haben wie wir , diese sachen sieht das OLG zum beispiel unter manipulation und beeinflussung und kindeswohlgefärdung was ganz wichtig ist mit zu erwähnen ist dazu gehört auch , sexuelle misshandlung ,körperliche und seelische misshandlungen ( prügel, einsprren , essensendzug und bestrafung durch nichtbeachtung ) , so steht es bei mir in einem zusatzblatt drinn was ich mit dem Urteil vom OLG bekommen habe . im grundegenommen habe ich nichts gemacht was dazu fürt das man mir das kind wegen angeblicher kindeswohlgefärdung endziehen könnte , du kannst es mir glauben auch ich denke täglich darüber nach was ich eventuell falsch gemacht habe und suche nach fehlern aber weder ich noch mein anwalt sind fündig geworden , es gib nichts , ich würde meine fehler eingestehen wenn ich wele gemacht hätte aber es gibt keine und deswegen stell ich mir immer wieder aufs neue die frage warum macht mein ex das was will er damit bewirken wenn er unseren sohn die mutter endzieht !?

Öhm … erst mal sprachlos …. dann wieder sprachlos…

Ich habe Deinen Text jetzt ein paarmal gelesen und kann an Deinen Handlungen nichts Verwerfliches feststellen. Nun gut, die Frage wie sein Zimmer gestaltet werden soll war vielleicht in der Situation ein wenig unüberlegt.
Grundsätzlich hat sich der Richter nach dem Kindeswohl zu richten und dabei Experten zu Rate zu ziehen. Schlimm genug wenn ein Ex nicht erkennen will das ein Kind zur Mutter gehört und man trotzdem ein Umgangsrecht hat. In Deinem Fall bleibt wohl nur der Gang in eine höhere Instanz und auf diesen Gang musst Du Dich mehr als gewissenhaft vorbereiten. Du brauchst anerkannte Fachleute, das können die Lehrer Deines Sohnes sein aber auch andere Therapeuten usw. was natürlich nun leichter geschrieben als getan ist wenn Du ein Jahr lang klein Umgangsrecht haben sollst. Auch das ist mir absolut unbegreiflich, was bitte ist da vorgefallen? Irgendwas muss gewesen sein das zu solch drastischen Maßnahmen führen kann. Die Situation ist dennoch in der Tat nun mehr als dumm.. haust Du auf den Putz werden die Argumentieren das dies der Grund für den Istzustand ist, machst Du das nicht wird man argumentieren, dass es Dir gleichgültig ist. Viel schlimmer dürfte aber die dauerhafte Trennung sein. Versuch erst mal runter zu kommen, nimm Hilfe von Fachleuten in Anspruch und das aus zwei Gründen: erstens musst Du zur Ruhe kommen und zweitens haben die sicherlich bessere Tipps an der Hand was man in einer solchen Situation machen könnte und machen soll. Ein Versuch ist es allemal wert. Wenn da wirklich nicht mehr vorgefallen ist, dann ist dieser Beschluss für mich ein Schlag ins Gesicht für jede Mutter.

LucieTommy  01.02.2013, 00:40

"Schlimm genug wenn ein Ex nicht erkennen will das ein Kind zur Mutter gehört" - der Satz sollte ja wohl hoffentlich nur ein Scherz sein?!

Quasimo  01.02.2013, 00:41
@LucieTommy

Nein, sollte er nicht! Ich habe selber Drei und weiß wo die als erstes hinlaufen.

LucieTommy  01.02.2013, 00:45
@Quasimo

Au weia. Ein Glück, dass die meisten Gerichte diese vorsintflutliche Ansicht nicht (mehr) vertreten.

Quasimo  01.02.2013, 00:57
@LucieTommy

So lange eine Mutter Ihre Aufgaben erfüllen kann, ist und bleibt sie für mich die bessere Alternative. Es bedeutet nicht, dass die Kinder keinen Umgang mehr mit dem Vater haben sollten oder dürften. Das Thema könnte man nun zu einer eigenen Frage machen und diese würde wohl Bände füllen. Man schlage mal nur unter Kind - Mutterbindung nach. Im Übrigen haben wir selber gerade einen sehr ähnlichen Fall in der Familie. Mein Sohn ist Vater geworden, dass Kind bei der Mutter in einer Einzimmerwohnung mit sage und schreibe 6 Personen, der neue Freund den Drogen nicht abgeneigt und trotzdem sie auch vom Jugendamt diesbezüglich schon gerügt wurde bleibt die Thematik des Sorgerechtes vorab ohne Aussicht auf erfolg und das nur, weil so ein vorsintflutlicher Richter die Meinung vertritt, dass ein Kind vorab zur Mutter gehört und schon viel vorfallen müsste um das zu ändern, was dann ja auch noch zu beweisen wäre.

LucieTommy  01.02.2013, 01:00
@Quasimo

"So lange eine Mutter Ihre Aufgaben erfüllen kann" - immerhin kommt jetzt wenigstens diese Einschränkung. Reicht aber nicht. Die Kinder gehören genau da hin, wo sie sich am wohlsten fühlen und wo sie am besten gefördert, geliebt und betreut werden. Übrigens seltsam, solche Statements wie da oben von Dir zu lesen, wenn Du doch eigentlich aus eigener Erfahrung weißt, dass das Blödsinn ist?!

nana64  01.02.2013, 11:34
@LucieTommy

Die Kinder gehören genau da hin, wo sie sich am wohlsten fühlen und wo sie am besten gefördert, geliebt und betreut werden.

Und das kann dann sogar unter Umständen ein Pflegefamilie sein!!

Natürlich ist es für einen Richter schwer,eine Entscheidung zu treffen da er meist die Betroffenen gerade erst am Verhandlungstag kennen lernt! Somit ist er auf Berichte vom Jugendamt und anderen Fachleute angewiesen! Es wurde auch nicht erklärt was das Kind,immerhin schon 10 Jahre,dazu zu sagen hat!Oder wie lange schon der Junge nicht mehr bei der Mutter ist!! Eine Therapie ist sicher nicht falsch!!Denn da hätte sie doch Experten die ihr Helfen können!!Ganz gleich ob es ihre Einsichten oder die der Gegner sind!!

Quasimo  01.02.2013, 17:01
@nana64

Wenn man sich die Mühe machen würde Texte zu lesen und dann nicht nur Ausschnitte sondern den Zusammenhang zu zitieren, dann könnte man auch unschwer darauf kommen, dass wir im Grunde vom selben Schreiben. Man kann es aber auch wie Du zerklüften und nur das sehen was man sehen will. Trotz alle dem bleibt es dabei, dass ein Kind zur Mutter gehört und die Gerichte in den weit meisten Fällen auch so urteilen, wenigstens in dem Deutschland in dem ich lebe. Wenn man dann auch noch versucht Inhalte zu verstehen wie z.B. das irgendwas vorgefallen sein muss das einen solchen Schritt möglich macht (steht da auch drin), dann müsste man weniger schreiben und ein klein wenig mehr überlegen. Nur so als Tipp für nächste Mal.

Nicki2105 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 20:48
@Quasimo

ich stimm dir da in gewissemassen zu . Ich will euch mal meine wirkliche meinung und einstellung sagen , ein kind braucht nicht nur eine mutter oder einen vater , ein kind braucht beide eltern , egal ob sich mutter oder vater von einander getrent haben , eltern sind elter ob getrentlebend oder verheiratet . so wie ein kind eines seiner elternteile verliert und es ihm verweigert wird das er eines der elternteile sehen geschweige besuchen darf dann geht es seelisch zu grunde , es verliert an selbstbewustsein und kann sich im nachhinein nicht zu einer selbsbstänigen und durchsätzigen person endwickeln , das ist phychologisch so erwissen worden , ein kind muss sich selbst ein bild machen können zu wem es sich mehr hingezogen fühlt , wo es gegebenfals wohnen will und wem es besuchen will , es gib kein patentrezept für perfekte eltern . Ich bin auch der meinung man hat ein kind gemeinsam gezeugt und zur welt gebracht also hat man sich somit auch lebenslänglich dafür verpflichtet sich um das kind gemeinsam zu kümmern , es zu erziehen , es zu fördern und so weiter , es gibt kein perfekten erzieungsfähigen super Vater oder Mutter , auch eltern sind natürliche menschen die mal fehler machen .

scheinbar wäre eine therapie (für/gegen was auch immer) eine chance für dich, um mal selber wieder klar zu kommen.

jedes jahr zum familiengericht? das ist doch blödsinn!

wer hat denn das sorgerecht?

Nicki2105 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 19:13

wir beide haben das sorgerecht . ich weis ja nicht was mit meinem exfreund los ist und was ihn dazu bewegt das er mich jedes jahr aufs neue vor das gericht zieht , nur mitlerweile sind sieben lange jahre vergangen und immer wieder zieht er mich wieder mit neuen agumenten ( was eigendlich immer wieder die selben sind nur neu vormuliert ) kommt um mir unseren sohn zu endziehen .

Ist ja mal nen hartes Ding. Das mit der beeinflussung habe ich schon oft gehört und wird wohl bei trennungen und wenn es um das Umgangsrecht geht, sehr oft als Druckmittel genommen. Irgendeiner behauptet standig das das Kind vom anderen beeinflusst wird. Was ich allerdings quatsch finde. Natürlich wird das Kind durch die Handlungen, Geschenke etc. beeinflusst. Aber eben durch beide Elternteile. Bei den nächsten treffen, solltest vieleicht nix für den kleinen mitbringen. Man möchte seinen Kindern zwar was gutes tun aber da die sich da so dumm haben,(was ich echt bekloppt finde) ist es vieleicht besser, es zu lassen. Zahle ihm das Taschengeld vieleicht lieber auf sein Sparbuch ein, wenn du ihm was gutes tun willst. Das mit der Psyschologischen Beratung und dem Erziehungskurs ist auch hart. Allerdings kannst da beweisen, das du eben nicht so bist wie dein Ex und sein Anwalt dich hinstellen. Ich würde das auf jedenfall machen. Ist natürlich nicht so schön, weil man sich dann selbst etwas blöde vorkommt. Aber es ist für dein Kind und für ihn solltest es machen. Aber ich finde es ungewöhnlich das du als Mutter, jetzt in der Situation bist, das du nur begleitenden Umgang hast. Normalerweise, muss es schon nen driftigen Grund dafür geben. Ist denn irgendwas beweisbares vorgefallen, was die Richterin dazu veranlasst haben könnte? Ich kann dir nur Raten dir nen richtig guten Anwalt in Familienrecht zu suchen. Erzähle ihm die wahrheit und alles so wie du es siehst. Mit etwas Glück, kann er/sie da etwas verändern.

Nicki2105 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 20:00

ich danke dir für deinen rat und deine tips . Das mit dem sparbuch ist so eine sache , ich wollte ein sparkonto für meinen sohn einrichten und da hatte mir die bank von abgeraten weil es dann so kommen kann , wenn das mein ex rausbekommt das so ein konnte exestiert , kann er dieses einklagen und ich muss ihm das geld oder sparbuch aushändigen , und das ist ja das was ich nicht will denn wenn ich meinem kind etwas einrichte soll es auch meinem kind gehören und nicht mir oder dem vater ! mein rechtsanwalt hat jetzt durch nachvorschungen rausbekommen das mich das gericht oder jugendamt zu keiner phychologischen terapie zwingen kann oder mir als auflage geben kann , da gibt es einen paragrafen drüber denn er mir auch genannt hatte , eine phychologische terapie kann erst dann von einem gericht angeortnet werden wenn handfeste beweise vorliegen die das kindeswohl ernsthaft gefärden und diese gründe gibt es in diese angelegenheit nicht und auch keine beweise , das OLG hat all diese anklagen was das familiengericht gegen mich erhoben hatte in der ersten verhandlung aufgehoben , denn es wurde durch einer prüfung der aussagen meines ex , seinem bekanntenkreis und dem jugendamt keine trifftigen gründe oder beweise gefunden so das das olg dieses Urteil des familiengerichtes aufrecht erhalten konnte , im gegenteil das OLG hat die beschwerde zuerst einmal mit einigen auflagen an das familiengericht zurückverwiesen , die anordungen sind , das jungenamt ist verpflichtet bis zur neuen verhandlung ein begleiteten umgang ein zu räumen , mein ex muss mir denn umgang , telefonischen kontakt zu meinem sohn sowie denn briefkontakt gewähren , und das familiengericht ist aufgefordert worden ein erweitertes gerichtsgutachten ein zuholen und das alte urteil noch mal überarbeiten um zu einer etweder milderen strafe zu aplaudirren oder eventuell das verfahren ganz fallen zu lassen . ein neues verfahren wurde einberufen und findet am 13.03.2013 statt , aber alle anderen auflagen was mein ex uder das jugendamt betrifft wurde seid dem urteil vom OLG letztem jahr märz 2012 nicht eingehalt somit habe ich mein sohn ein jahr nicht mehr zu gesicht bekommen , mein anwalt ist jetzt schon der meinung das wir beim familien gericht nichts erreichen werden und nach dem beschluss vomm familiengericht erneut wiederspruch beim OLG einreichen werden . Nach laut des jetzigem jahreshalbzeugnis meines sohnes was ich am montag bekommen habe , ist es so das sich der seelische zustand und die schulischen leistungen verschlechtert haben , das ist aber das was die gerichtsphychologin im gutachten festgesteelt hatte , mein sohn will weiterhin alle drei wochen zu mir nach kassel zu besuch kommen genauso wie in denn ferien , und wenn der wille meines kindes vom jugendamt und vom gericht nicht berücksichtigt wird kann es passieren das mein kind hyperaktif , verschlossen, unselbständig und depressiv wird .

Whizler  30.03.2013, 14:16
@Nicki2105

Sorry das ich jetzt erst antworte. Dann mache ein Sparbuch auf dich und lass es ihm zukommen wenn er volljährig ist oder sich die Sache beruhigt hat. Hoffe das sie sich beruhigt auch wenn es wohl momentan nicht so aussieht. Ist echt der Hammer das du dein Kind so lange nicht gesehen hast. Tut mir voll leid für dich. Rufe jede Woche mehrmals beim Jugenamt an und sage das du endlich eine Chance willst den Umgang warzunehmen! Schicke denen auch Briefe per einschreiben, weil du dann auch einen Nachweis hast, das du dich kümmerst. Je öfter du denen schreibst und je öfter die dich iggnorieren oder abweisen, umso mehr chancen hast du dann vor Gericht, weil das dem Gericht beweist das du alles in deiner Macht stehende getan hast um dein Kind zu sehen. Ich weis auch aus Erfahrung das einige Mitarbeiter der Jugendämter sympatieabhängige Entscheidungen treffen, auch wenn sie eigendlich neutral und zum Wohl des Kindes entscheiden sollten. Natürlich sind das nur einige schwarze Schafe aber wenn du wirklich an so jemanden geraten bist, dann kann man unter umständen auch beantragen das ein anderer Mitarbeiter deinen Fall weiter bearbeitet. Wie man das allerdings genau anstellt, kann ich dir nicht sagen. Muss man wohl eine Beschwerde einreichen das man der meinung ist, der Mitarbeiter handelt nicht neutral. Dann wird das geprüft und kann sich ewig hinziehen. Wie immer bei Ämtern. Auf jedenfall ist es sehr schön das dass OLG so entschieden hat und es ist auch gut, das du diesen Weg gegangen bist, weil es wieder beweist, das dir dein Kind sehr wichtig ist. Klar das deinen Sohn die ganze Situation auch mitnimmt und er dadurch in der Schule absackt. Kinder sind sehr Harmoniebedürftig und sind durch so ein ungleichgewicht sehr leicht aus der Bahn zu werfen. Ist immer schrecklich weil sie diejenigen sind, die da am miesten leiden. Kämpfe weiter. Wenn du nicht locker lässt, wirst irgendwann erfolg haben, da bin ich mir sicher. :) Was ist denn bei dem Termin am 13.03. rausgekommen?

Naja, ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wenn SO VIELE der selben Meinung sind, das du was falsch machst--> bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass Du wirklich was falsch machen könntest??? Wir haben innerhalb der Familie genau das gleiche durch und die Mutti hat genau so wie Du nullkommanix eingesehen, nix geändert und nunmehr seit 6 Jahren ihre Kinder verloren...Aber seit 3 Jahren hat sie sich auch nicht mehr gemeldet. Das erklärte dann so manches...

Nicki2105 
Beitragsersteller
 09.03.2013, 20:50

natürlich habe ich darüber schon nachgedacht und bei mir nach fehlern gesucht .