Grundsteuerzahlung eines Verstorbenen

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Zunächt einmal müsste das Grundbuch berichtigt werden. Dazu reicht der Erbschein. Frage mal einen Notar an Deinem Wohnort wegen der Formalitäten. Dann wird die Mutter im Grundbuch gelöscht, und der gesetzlich Erbe wird eingetragen. Solange diese Berichtigung nicht durchgeführt ist, kannst Du auch nicht über das Grundstück verfügen. Danach kannst Du das Grundstück verkaufen, z. B. an den, dem der Weinberg gehört.

blackcat48 
Beitragsersteller
 06.09.2011, 11:21

Erst mal vielen Dank für deine Antwort. Es ist weit und breit kein Weinberg mehr vorhanden, da es sich mittlerweile um Ödland und Schieferbruch handelt. Vor ca. 20 Jahren wurden in diesem Gelände sämtlicher Weinanbau eingestellt.

Helmuthk  31.01.2012, 17:39
@blackcat48

Danke für den Stern. Lass erst mal das Grundvuch berichtigen. Dann bekommst Du einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auf Deinen Namen. Danach kannst Du Dir Gedanken machen, ob Du eine Umbewertung auf Grundvermögen beantragen willst. Normalerweise müsste sich auch die Landwirtschaftskammer mit einem jährlichen Beitrag melden. Das würde bei einer Umbewertung auf Grundvermögen auch entfallen.

Da Deine Mutter tot ist und Du anscheinend der Erbe, bist Du natürlich auch was die Grundsteuer betrifft, zahlungspflichtig. was steht denn im Grundbuchamt? Da müsste doch schon von Amtes wegen eine Änderung erfolgt sein?

Der Betrag kann, so wie Du das schilderst, ja nur sehr niedrig sein. Biete das Grundstück doch einfach dem Weinbergsbesitzer an. Wenn der Preis stimmt, wird er schon interessiert sein.