Darf ein Widerspruch von einer Behörde ignoriert werden?
Hallo Ich habe hier ein Problem mit GEZ Und zwar sie haben mir von kurzem ein Bescheid über Rundfunkbeitrag geschickt über ca. 500 EU die ich zahlen muss. Ich habe sofort einen Widerspruch eingelegt. Dann kam die Antwort, dass mein Widerspruch keine rechtliche Grundlage hat und alle meine weitere Widersprüche einfach ignoriert werden Und jetzt meine Frage: darf wirklich Widerspruch ignoriert werden? Ich habe mir immer gedacht, dass ich immer ein Widerspruch einlegen darf (wenn mit etwas nicht einverstanden bin) und muss immer ein Widerspruchbescheid bekommen. Ist das nicht rechtswidrig, dass GEZ jetzt meine Widersprüche nicht mehr akzeptiert? Gibt es irgendwo ein Gesetz oder Verordnung, wo steht, dass auf Widerspruch geantwortet werden muss oder nicht? Danke für Hilfe!
7 Antworten
Der Rundfunkbeitrag würde mittlerweile vom höchstens deutschen Gericht für rechtsmäßig erklärt. Wenn du keinen Befreiungsgrund hast, dann können sie es ignorieren und bei dir eine Pfändung durchführen.
Die GEZ gibt es bekanntlich seit 2013 nicht mehr. Die war aber sowas wie eine Behörde und das ist auch die Nachfolgeinstitution, der Beitragsservice. Dieser erlässt, allerdings immer im Namen der zuständigen Landesrundfunkanstalt, wie jede andere Behörde auch, Bescheide. So einen hast du bekommen und dagegen gemäß Rechtsmittelbelehrung korrekt Widerspruch eingelegt. All das spricht auch für den Behördencharakter, auch wenn die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder nicht unmittelbar auf die Rundfunkanstalten anwendbar sind. Der Beitragsservice muss auf einen Widerspruch auch einen Widerspruchsbescheid erlassen. Allerdings kann er dir darin natürlich mitteilen, dass dein Widerspruch zurückgewiesen wird, weil er entweder unzulässig oder unbegründet ist. Dagegen kannst du dann am Verwaltungsgericht klagen. Erlässt er tatsächlich keinen Widerspruchsbescheid (der muss entsprechend betitelt sein), so hast du die Möglichkeit, nach Ablauf von 3 Monaten eine sog. Verpflichtungsklage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides verbunden mit einer Anfechtungsklage auf Aufhebung des Beitragsbescheids beim für dich zuständigen Verwaltungsgericht gegen die für dich zuständige Landesrundfunkanstalt zu erheben.
Allerdings kann ich dir von dieser dir selbstverständlich zustehenden Möglichkeit nur abraten, weil bisher noch kein einziges Gericht in Deutschland den Rundfunkbeitrag für rechtswidrig oder gar verfassungswidrig gehalten hat. Vielmehr haben sogar die Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz und jetzt gerade auch das Bundesverwltungsgericht alles für rechtmäßig und verfassungsgemäß erklärt. Außerdem kannst du natürlich gegen neue Beitragsbescheide erneut Widerspruch einlegen. All das entbindet dich aber keinesfalls von der Verpflichtung zu zahlen, weil Widersprüche bei Abgaben keine aufschiebende Wirkung haben. Zahlst du nicht, wird alles nur teurer, weil neben den Säumniszuschlägen auch noch Mahnkosten und Vollstreckungskosten hinzu kommen.
rechtliche grundlage der beitragspflicht ist der rundfunkbeitragstaatsvertrag. du bist beitragsschuldner, als solcher verpflichtet dich selbständig anzumelden und änderungen mitzuteilen. tust du das nicht, begehst du eine ordnungswidrigkeit. zahlst du nicht, begehst du eine ordnungswidrigkeit. die wird geahndet. widersprechen kannst du dieser pflicht und anordnung nicht. das wurde dir mitgeteilt und der widerspruch also substanzlos und sinnfrei zurückgewiesen. du wurdest abgebügelt.
wenn du also keine neuen tatsachen hervorbringst wird bei dem betrag wohl demnächst die pfändung und vollstreckung ins haus flattern. neu tatsachen wären: du lebst mit einem beitragszahler zusammen der den vollen beitrag zahlt und das auch rückwirkend. du möchtest befreit werden aufgrund von sozialen leistungen: alg2, bafög, bab, sozialhilfe - dann unterlagen nachreichen...wenn nicht, dann ratenzahlung vereinbaren und zahlen.
Hmm, bin mir da nicht sicher, evtl. müssen Widersprüche aber begründet sein. Ein pauschaler Widerspruch reicht da evtl nicht.
Vielleicht versuchen Die es auch nur einfach. Dann hilft nur ein Anwalt.
mit der Begründung war klar, dass die Widersprüche abgelehnt werden ....
mittlerweile hat das höchste deutsche Verfassungsgericht den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß eingestuft .....
wo siehst Du dann eine Rechtswidrigkeit?
Was im Internet steht stimmt meistens nicht, da hier "Fakten" hingeklascht werden, von denen der Uploader selber offenbar keine Ahnung hat.
Speziell Gesetzestexte werden ohne jeglichen Zusammenhang rauskopiert uns als "Beweis" dargestellt.
Fakt ist: Alle Gerichte, welche damit zu tun hatten, haben den Rundfunk als verfassungsgemäß angesehen, auch dicerse Verfassungsgerichte der Länder.
Die GEZ ist keine Behörde, wenn du begründet wiederspruch eingelegt hat und die lehnen ihn ab musst du vor Gericht ziehen.
Im Fragetietel geht es um eine Behörde und in der Frage um die GEZ. Ich wollte das nur klar stellen.
klar das die GEZ keine Behörde ist ....
da es diese nicht mehr gibt ...
Ich habe mein Widerspruch auch begründet (habe im Internet viel gelesen, dass diese neuen Beitrage rechtswidrig sind dazu ein paar Gerichtsbeschlüsse und so)