Steuerabgabe nach Frankreich?

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Bei der Auszahlung an deinen Onkel hat das deutsche Steuerrecht gegolten.
Da der Onkel aber in Frankreich lebt, greift hier umgekehrt das französische Steuerrecht.
Dein Onkel war als Begünstigter eingetragen, die mündliche Verfügung deines Vaters, dass du das Geld erhalten sollst, ist dabei leider rechtlich nicht relevant.
Dass das Geld im Prinzip nur an dich weitergereicht wurde, wird das Finanzamt nicht interessieren, zumal das Geld nun rechtlich eben auch aus Frankreich stammt und nicht mehr von der deutschen Versicherungsgesellschaft.

Nein, leider nicht, hätte man mit einer Zeile bei der Versicherung umschreiben können.

Wieso weiß das FA da überhaupt von?

Chromat66  18.08.2021, 22:27

Wenn man eine größere Summe an eine Privatperson überweist, wird das wohl von der Bank ans Finanzamt gemeldet.