Steuerabgabe nach Frankreich?
Hallo Community,
mein Vater hatte vor rund 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen und hat dort meinen Onkel, der nun in Frankreich lebt, als Begünstigten eingetragen, da ich zu jung war und meine Mutter zu der Zeit auch nicht im Fall der Fälle zur Verfügung hätte stehen können. Nun ist er verstorben und hat vor seinem Ableben meinem Onkel und mir gesagt, dass dieses Geld mir zusteht.
Das mein Onkel als Begünstigter eingetragen worden ist hatte er vergessen. Nun hat die Versicherung das Geld an meinen Onkel ausgezahlt, welcher wiederum mir das Geld überwiesen hat.
Nun sieht das französische Finanzamt das als Schenkung und möchte von mir rund 30% der Summe als Steuer für Frankreich. Welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dem Finanzamt zu sagen, dass das Geld mir zugestanden hat?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Bei der Auszahlung an deinen Onkel hat das deutsche Steuerrecht gegolten.
Da der Onkel aber in Frankreich lebt, greift hier umgekehrt das französische Steuerrecht.
Dein Onkel war als Begünstigter eingetragen, die mündliche Verfügung deines Vaters, dass du das Geld erhalten sollst, ist dabei leider rechtlich nicht relevant.
Dass das Geld im Prinzip nur an dich weitergereicht wurde, wird das Finanzamt nicht interessieren, zumal das Geld nun rechtlich eben auch aus Frankreich stammt und nicht mehr von der deutschen Versicherungsgesellschaft.
Nein, leider nicht, hätte man mit einer Zeile bei der Versicherung umschreiben können.
Wieso weiß das FA da überhaupt von?
Wenn man eine größere Summe an eine Privatperson überweist, wird das wohl von der Bank ans Finanzamt gemeldet.