Kann Gemeinde aus privatem Wohngrundstück ein Mischgebiet machen?
Kann eine Gemeinde aus meinem privaten Wohngrundstück (so auch im GB eingetragen) einfach ein Mischgebiet drauß machen und zur Krönung noch rückwirkend von 2006 Abwasser-/ und oder Niederschlagsgebühren verlangen? Unser neuer Nachbar hat für sein Grundstück ein Gewerbe angemeldet und will somit aus seinem Land ein Gewerbegebiet machen, was mir persönlich völlig egal ist (GalaBau). Jedoch grenzt sein Grundstück direkt an meinem an und nach seiner Beantragung wurde ein Antrag bewilligt in dem auch der Großteil meines Grundstückes zu einem sog. Mischgebiet umbenannt werden soll. Darf das die Gemeinde einfach ohne meine Zustimmung für mein Grundstück machen? Zudem wurde uns gesagt, dass es sein kann, dass eine nachträgliche Abwasser- / bzw. Niederschlagsgebühr durch uns zu zahlen wäre wenn es ein Mischgebiet wird!!! Dazu ist zu schreiben, dass auf den Teilen, die nun auf dem neuen Plan straffiert wurde (Mischgebiet), nur Gemüse wie in einem Garten angebaut wird und nichts betoniert, gepflastert oder sonst irgendwie bebaut wurde.
2 Antworten
Ein Grundstück wird nicht durch Antrag und Genehmigung zum Mischgebiet sondern nur durch Festsetzung eines Bebauungsplanes ! Und der hat ein langwiriges und förmliches Verfahren zu durchlaufen.
Die Ausweisung im Grundbuch hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Im Mischgebiet sind sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzungen zulässig. Diese stehen gleichrangig neben einander.
Für die Wassergeschichte müsste man die Regelungen deiner Gemeinde kennen (Satzung ?). Vermutlich haben die aber auch nichts mit der Ausweisung zu tun und du musst sie zahlen, solange dein Grundstück für irgendwelche Wohn- oder Gewerbezwecke bestimmt ist.
Eine rückwirkende Gebührenforderung ab 2006 erscheint mir unzulässig. In den meisten Bundesländern verjähren solche Gebührenforderungen mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt, dass bis zum 31.12.2013 noch Gebühren verlangt werden können, deren Pflicht in 2010 entstanden ist. In manchen Bundeländern gilt allerdings auch eine fünfjährige Frist. Ist der Bescheid in dieser Frist erlassen und zugestellt, können die Gebühren dann 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Die Veränderung der Nutzung wird vom Bauamt, Bauauschuss (je nach Gemeindegröße) festgelegt und ist zulässig. Aber rückwirkend von dir Steuern zu verlangen nicht, bzw. ist das erst am dem Datum der Veröffentlichung und In-Krafttreten des neuen Flächennutzungsplans zulässig. Davor gilt ja noch der andere Plan, also auch ein anderes Gesetz (bzw. Verordnung). Abwassergebühr musst du keine Zahlen wenn es kein Abwasser gibt und Niederschlagsgebühr gibt es auch nur, wenn du Regenwasser in das Kanalnetz einleitest, oder versiegelte Flächen auf deinem Grundstück hast, auf denen das Regenwasser nicht natürlich versickern kann.