Was zählt, Testament, oder Grundbucheintrag?
Unsere Situation ist wie folgt:
Meine Oma ist verstorben und hat ihrem Testament meine Mutter als Erbin ihres Hauses eingesetzt. Meine Tante soll zu 1/3 ausgezahlt werden, ebenso, wie die Kinder meines verstorbenen Onkels zu je 1/6.
Nun möchte meine Mutter das Haus gerne übernehmen.
Im Grundbuch stehen aber meine Mutter, meine beiden Tanten und ihre Kinder.
Kann meine Mutter als Erbin das Grundbuch ändern lassen?
Könnten die Eingetragenen im Grundbuch einer Auszahlung widersprechen, wenn meine Mutter das Haus übernehmen möchte ?
Das Testament ist notariell beglaubigt.
6 Antworten
Deine Oma kann nichts vererben, was ihr nicht gehört. Das Haus gehört denjenigen, die im Grundbuch stehen.
Geht lieber zu einem Anwalt, alle zusammen und einigt Euch dort.
Im Grundbuch steht meine Oma zu 1/2 und der Rest der Leute zu mehrfach ungeteilter Erbengemeinschaft zu 1/2, habe ich gerade nachgelesen.
Wenn laut Grundbuch der Oma das Haus gar nicht gehört, kann sie es auch nicht vererben. Die Besitzverhältnisse im Grundbuch sind bindend. Und wenn davon jemand allein Besitz an dem Haus erlangen will, muss er (sie)sich mit den anderen Eigentümern einigen.
Die Hälfte der Oma kann deine Mutter wie im Testament festgeschrieben, auszahlen. Doch das ändert nichts an den Besitzverhältnissen der anderen Hälfte des Hauses.
Im Grundbuch steht meine Oma zu 1/2 und der Rest der Leute zu mehrfach ungeteilter Erbengemeinschaft zu 1/2, habe ich gerade nachgelesen.
Die Hälfte der Oma wird dann wie im Testament beschrieben verteilt. Das ändert aber nichts an den Besitzverhältnissen der anderen Hälfte des Hauses.
Das stimmt so nur begrenzt. Die Anordnungen im Testament der Oma sind für die Erben der Oma in der Regel bindend.
Die Wirkung kann dabei grundsätzlich auch über den Nachlass hinaus gehen. Die Oma könnte einen Erben z.B. auch beauflagen, eine FSJ zu absolvieren.
Natürlich können dabei nur die Erben ( und Vermächtnisnehmer ) beschwert werden und dies haben das Recht auszuschlagen.
Offenbar konnte Deine Oma das Haus gar nicht vererben, weil sie im Grundbuch nicht als Eigentümerin eingetragen war. Sie hat das Eigentum am Haus wohl vorher schon übertragen. Nun müsste man wissen, was vertraglich geregelt war.
Im Grundbuch steht meine Oma zu 1/2 und der Rest der Leute zu mehrfach ungeteilter Erbengemeinschaft zu 1/2, habe ich gerade nachgelesen.
Wann wurde das Grundbuch geändert? Nach Testamentseröffnung oder vor dem Tod der Oma. Die Oma kann nicht etwas vererben was ihr gar nicht mehr gehört. Wenn die Grundbucheintragung länger als 10 Jahre alt ist ist diese Gültig. Ansonsten fliesst das Haus anteilig ins Erbe. Pro jahr 10 %.
Ist die übertragung z.b. 5 Jahre alt fliessen 50% Des Hauswertes ins Erbe und werden nach testament verteilt. Der rest bleibt wie im Grundbuch vereinbart.
Im Grundbuch steht meine Oma zu 1/2 und der Rest der Leute zu mehrfach ungeteilter Erbengemeinschaft zu 1/2, habe ich gerade nachgelesen.
D.h. deiner Oma gehörte nur noch das halbe Haus. Dann kann sie auch nur ihre Hälfte vererben. Die andere Hälfte gehört den eingetragenen Erben. Ich nehm mal an das sind die Erben vom Opa der schon früher verstorben ist?
Das ganze am besten von einem Anwalt auseinanderklamüsern lassen, wer wieviel besitzt und wer wen auszahlen muss.
das testament gilt und regelt die erbmasse
zu der erbmasse gehört nur der entsprechende anteil laut grundbuch
die anderen eigentumsverhältnisse laut gb bleiben unangetastet
eigentümer können selbstverständlich allem widerpsrechen,. was über ihr eigentum verfügt werden soll
Kann meine Mutter denn entscheiden, dass die anderen ausgezahlt werden? Oder müssen die dem zustimmen ?