Grunderwerbsteuer bei nachträglichem Eintrag der Ehefrau im Grundbuch?

4 Antworten

Vermutlich meinst du die Grunderwerbsteuer. Erwerbe durch den Ehegatten sind grunderwerbsteuerfrei. Bei der Erbschaftsteuer, die auch bei Schenkungen anfällt, gibt es für den Ehegatten einen Freibetrag von 400.000 €.

Kann es sein dass du da was durcheinander bringst und die Grunderwerbssteuer meinst ?

Dabei wird keine Grunderwerbssteuer fällig, der nachträgliche Eintrag im Grundbuch kommt einer Schenkung gleich.

Alles weitere kann Euch der Notar, den Ihr sowieso aufsuchen müßt erläutern.

Aber wenn sowieso ein "Erbvertrag" besteht - Berliner Testament - ist dies eigentlich / vermutlich ( je nach Wert der Immobilie ) überflüssig.

lesterb42  08.03.2017, 17:13

Der Notar macht keine Steuerberatung.

wilees  08.03.2017, 17:15
@lesterb42

Schrieb ich auch nicht - allerdings die Frage ob Grunderwerbssteuer anfallen würde !, würde er auch beantworten.

du zahlst doch Grundsteuer für das Grundstück- oder! Also die Fläche vergrößert sich nicht. Es kann nur sein das die Steuer nun auf euch Beide aufgeteilt wird.