Grunderwerbsteuer bei nachträglichem Eintrag der Ehefrau im Grundbuch?
Mein Haus ist auf mich seit 1981 im Grundbuch eingetragen? Möchte jetzt meine Frau, mit der ich seit 30 Jahren verheiratet, bin auch eintragen. Heirat erfolgte vor 30 Jahren, also nach dem Erwerb des Hauses. Wird Grundsteuer fällig? Soll im Todesfall die erbliche Abwicklung erleichtern. Mit unseren Kindern wurde Erbvertrag notariell abgeschlossen in dem vereinbart wurde, dass Kinder zu gleichen Teilen erst erben wenn wir beide (Ehepartner) verstorben sein werden.
4 Antworten
Vermutlich meinst du die Grunderwerbsteuer. Erwerbe durch den Ehegatten sind grunderwerbsteuerfrei. Bei der Erbschaftsteuer, die auch bei Schenkungen anfällt, gibt es für den Ehegatten einen Freibetrag von 400.000 €.
Kann es sein dass du da was durcheinander bringst und die Grunderwerbssteuer meinst ?
Dabei wird keine Grunderwerbssteuer fällig, der nachträgliche Eintrag im Grundbuch kommt einer Schenkung gleich.
Alles weitere kann Euch der Notar, den Ihr sowieso aufsuchen müßt erläutern.
Aber wenn sowieso ein "Erbvertrag" besteht - Berliner Testament - ist dies eigentlich / vermutlich ( je nach Wert der Immobilie ) überflüssig.
Schrieb ich auch nicht - allerdings die Frage ob Grunderwerbssteuer anfallen würde !, würde er auch beantworten.
du zahlst doch Grundsteuer für das Grundstück- oder! Also die Fläche vergrößert sich nicht. Es kann nur sein das die Steuer nun auf euch Beide aufgeteilt wird.
Der Notar macht keine Steuerberatung.