Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen?
Mein Mann und ich leben in einer Zugewinngemeinschaft. Demnächst werde ich ein Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen, auf dem mein Mann und ich gemeinsam bauen wollen. Der Darlehensvertrag läuft auf uns beide. Mein Mann möchte nun ins Grundbuch mit eingetragen werden (was ich auch voll verstehen kann). Ist das eurer Meinung nach sinnvoll? Im Falle einer späteren Scheidung gehört mir ja dann nur noch jeweils die Hälfte vom Grundstück und vom Haus. Gibt es eurer Meinung nach eine bessere Alternative?
6 Antworten
Nun ja... das Haus, das ihr ZUSAMMEN baut, wird ja Bestandteil des Grundstücks. Daher wird das Grundstück auch de facto nicht mehr Dir allein gehören, dem sollte man beim Grundbucheintrag Rechnung tragen.
Ich könnt auch einfach als gemeinschaftliche Eigentümer eingetragen werden, eine "Quote" ist nicht erforderlich. Näheres erläutert euch der Notar. Dafür wird er unter anderem bezahlt.
Fair finde ich, wenn man nach den Regeln des Zugewinns vorgeht: dazu muss nicht zwangsweise eine Überschreibung stattfinden.
Zugewinn bedeutet: das was jeder einbringt, plus das was er erbt oder geschenkt bekommt, bleibt im Vermögen dessen der es eingebracht hat.
Das was gemeinsam vom Einkommen geschaffen wurde, gehört bei einer Auseinandersetzung jedem zur Hälfte bzw, es kann ein Ausgleich gefordert werden.
Also A hat vor der Ehe 50.000 Euro gehabt, B 10.000 alles wird ins Haus investiert ... und B bekommt noch ein Grundstück im Wert 100.000. Darauf wird ein Haus gebaut im Wert von (Baukosten 300.000)
Dann würde (ohne Wertsteigerung) das Haus also 400.000 gekostet haben, A hat 50k reingesteckt, B 110k Zugewinn 240k die Hälfte = 120.
Wenn A das Haus behalten will muss er also 110+120 Zahlen = 230
umgekehrt B nur 50+120 = 170.
Was sinnvoll ist: drüber reden und sich auf den realistischen Wert des Grundstücks einigen und das festhalten. Ebenso falls Vermögen vorhanden ist das in den Bau einfliesst, die Summen festhalten. Dann kann es finanziell niemals Streit geben.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, der macht sich gleich Gedanken was ist, wenn Kinder da sind, oder wenn einer stirbt (nirmalerweise will man dass die Kinder durch eine Scheidung nicht benachteiligt werden können, aber auch erst erben wenn beide Eltern verstorben sind) .. und macht beim Notar einen Ehe- und Erbvertrag - dazu ist ein Notar da .. am besten regelt man das gleich bei dem Notar, der Immobilienübertragung / Schenkung abwickelt, damit es kostengünstig nicht zu 2 Grundbuchänderungen hintereinander kommen muss.
Und ein Tipp: die Schenkenden davon abhalten, irgendwelche Auflassungen (mögliche Rückübertragung, wenn ..) in den Schenkungsvertrag zu schreiben, sowas kann verhindern, dass man frei über die Immo verfügen kann.
Ich würde es nicht machen, denn es war ein Geschenk an dich von deinen Eltern.
Ich denke, ihr solltet lieber ein Ehevertrag machen und dort die für euch wichtigsten Punkte treffen. Es geht natürlich auch nicht, dass dein Mann mit in das Grundstück investiert und bei einer Scheidung nichts mehr davon hat. Eine Auszahlung des Investionsbetrags sollte dasm indeste sein.
Was für eine -sorry- dumme Argumentation. Das gemeinsam gebaute Haus wird Teil des Grundstücks. Da steckt also auch sein Geld drin aber das alles soll auf dem Papier nur ihr gehören?
Ein Ehevertrag ist allerdings niemals falsch aber nochmal: Das GEMEINSAME Haus bringste vom Grundstück nimmer los, die werden eins.
So eine Entscheidung ist wirklich schwierig und es gibt sicher kein Patentrezept.
1. Ihr werdet beide ins Grundbuch eingetragen. Wenn man aber den Medien glauben darf, werden relativ viele (eine Zahl habe ich jetzt aber nicht) Ehen irgendwann geschieden.
Dann stehen beide Eheleute im Grundbuch und müssen sich über das weitere Vorgehen (gemeinsamer Verkauf, zieht einer aus usw.) einigen; könnte problematisch werden.
2. Du stehst im Grundbuch. Das können Deine Eltern veranlassen, da sie ja das Grundstück verschenken und auch die Konditionen festlegen.
3. Du kannst Deinem Mann ein Wohnrecht eintragen, z. B. lebenslang; aber s. Punkt 1. Oder ein Wohnrecht, das im Falle einer Scheidung erlischt. Oder ein Wohnrecht, solange er sich an der Hypothek beteiligt.
4. Im Todesfall eines Ehepartners geht das Eigentum unproblematisch auf den Überlebenden über, wenn beide im Grundbuch stehen. Das war beim Tod meiner Frau der Fall.
Der Notar hat das einfach und schnell geregelt, weil wir einen gegenseitigen Erbvertrag abgeschlossen hatten (Berliner Testament), so dass niemand aus der Familie daran rütteln konnte.
5. Deshalb halte ich iauf jeden Fall die Beratung durch einen Notar von Nutzen.
6. Eine Alternative: Deine Eltern schenken mir das Grundstück und tragen mich als Eigentümer ein. Ich vermiete oder verpachte euch dann das Baugrundstück gemeinsam ;-) Ein kleiner Scherz!
Lassen Sie sich nicht scheiden oder lassen Sie den Mann aus dem Grundbuch raus!!