Eintrag ins Grundbuch?
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen? Folgendes Problem: Wir (verheiratet ) möchten mit unserer Tochter und deren Familie ein Haus kaufen. Die Finanzierung steht , geht aber nur über unsere Kinder.( hat halt ausgereicht) Müssen nur die Kreditnehmer im Grundbuch stehen oder können wir auch mit ins Grundbuch eingetragen werden? Und zu welchen Anteilen? MfG
9 Antworten
Müssen den Käufer und Kreditnehmer identisch sein? Die Kinder wollten uns halt ne Freude machen, das wir Miteigentümer sind!! MfG
Diejenigen , die im Kaufvertrag als Käufer stehen, werden nach erfolgreicher Abwicklung des Kaufes vom Amtsgericht als Eigentümer eingetragen.
Die anderen Personen im Darlehensvertrag haften nur für das Darlehen (mit).
Die Eigentümer werden natürlich ins Grundbuch eingetragen, sonst niemand. Ansonsten würde es nach dem Kauf und der Übergabe nicht euch gehören.
Die Formvorschriften sind entscheidend!
Wenn Sie den Kindern ein Haus kaufen wollen, dann können Sie nicht ins Grundbuch. Stünden Sie mit drin, dann wären die Kinder nur Miteigentümer mit Ihnen in Gemeinschaft. Die Kinder wären sehr schlecht beraten, Sie mit ins Grundbuch zu nehmen und für den Kredit als Schuldner alleine zu haften! Sehr seltsame Frage!
Es wird nur der, im notariellen Kaufvertrag, benannte Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Käufer/Eigentümer müssen nicht zwingend nur die Kreditnehmer sein.
In diesem Fall wären das 4 Personen zu je 25 %.
Man könnte aber auch, für Euch (die Eltern), ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Dann seid Ihr aber keine Eigentümer.